Zehn Jahre nach den Bauarbeiten ist die Luft raus – aus der qualifizierten Mängelbehauptung

Verwalter, Verwaltungsbeirat - genervt

Verwalter, Verwaltungsbeirat - genervt

Im Bauen hat die Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin-Neukölln ein eigenes Ermessen an den Tag gelegt. Es ging um die Frage, wie man mit außenliegenden, ungeschützten Laubengängen umgeht, die das Wetter nicht abriegeln. Laubengänge sind so eine architektonische Erfindung der fünfziger, sechziger Jahre. Vorn und hinten dran gepappt , sind sie den Wohnungen vorgelagert, die sich an diesem „Außenflur“ entlang ergießen. 1999 hatte die Gemeinschaft die Laubengänge und vieles andere instandgesetzt. Damals gingen die Diskussionen, wie immer in solchen Fällen, in grundlegendere Richtungen. Was ist eigentlich ein Laubengang? Dazu an anderer Stelle mehr.

Ein in der Baubranche beruflich tätiger Miteigentümer hatte seinerzeit gebeten, auch zu prüfen, inwieweit man die Laubengänge einfach komplett verglast, damit das Wetter nicht mehr herein schlägt. Denn im Winter beispielsweise bildet sich dort schon mal Eis auf den Trittflächen. Das war damals abgelehnt worden, weil es viel zu kostspielig war. Die Gemeinschaft hatte andere Probleme. Eine äußerst marode Vorverwaltungssituation mit Pleite derselben war gerade abgewendet worden. Für die nun festgelegten, viel geringeren Arbeiten mussten nichtsdestotrotz empfindliche Sonderumlagen gezahlt werden. Und es kam noch ein Nachschlag: Die Metallstützen der Balkongeländer stellten sich als konstruktiv angegriffen heraus. Alles in allem wurden locker 250.000,- DEM (Deutsche Mark) „verballert“. Die Baufirma ging übrigens kurze Zeit später pleite.

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Zitat des Tages: Dieter Bohlen will sich partout nicht zurücknehmen

Der Kritiker - MRR

Der Kritiker - MRR

Zitat Gekämpft wird nur mit gleichen Waffen. Kandidaten, die sich nicht wehren können, wurden und werden von mir nicht absichtlich runtergemacht. Im Gegenteil. Aber meine Erfahrung und mein Menschenverstand sagen mir, wem ich die nackte Wahrheit sagen kann. Dabei bleibe ich.“

Dieter Bohlen, inzwischen langjähriger, umstrittener Juror der Talentshow Deutschland sucht den Superstar, hat von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen FSF vier Verhaltensmaßregeln für eine weitere Staffel der Sendung erhalten, an die er sich zu halten habe. Die vier Punkte verbieten ab jetzt u. a. Fäkalsprache, Vergleiche mit Tieren, sich über Aussehen, Schwächen von Kandidaten lustig zu machen. Bohlen meint, er könne sich nicht in der „Goethe-Sprache“ eines Marcel Reich-Ranicki betätigen. Bohlen tritt dafür ein, weiterhin „Klartext“ reden zu dürfen.