Gute Kommunikation: Ich sitze hier am Telefon, von früh bis in die Nacht….

Zitat Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht, ich weiß, es ist der blanke Hohn, was du mit mir machst.“ (Ideal, Telefon, Album „IDEAL“, 1980)

Sie ist Mitarbeiterin einer großen Insolvenzverwaltung in Berlin und befasst sich beruflich als Diplom-Finanzwirtin mit der Verwertung von Immobilien, die insolvente, stadt- und gerichtsbekannte Schuldner noch in verblassenden Firmenimperien herumliegen hatten. Darunter auch solche, die in Spandau liegen. Die Zwangsverwaltung dieser ‚Nissenhütten‘ erfolgt durch gerichtlich bestellte Zwangsverwalter, wenn mal eine vermietet werden kann, ist das eher Glück. Bei der, um die es geht, da konnte man von vermietbarem Zustand erst einmal kaum sprechen. Und doch hat es der Zwangsverwalter ein bisschen dahin gebogen, dass es dafür jetzt einen Mieter gibt, und es wird jetzt sogar Wohngeld gezahlt. Der Zustand davor, vor Einschaltung des Zwangsverwalters war grottenschlecht für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Es kam gar kein Wohngeld und der ‚Spiritus rector‚, also derjenige, der sein Imperium mit einem Bauchladen vieler Firmen im Hintergrund als graue Eminenz leitete, steuerte zu allem Überfluss auch noch den einen seiner zwei Söhne fern und befahl, möglichst regelmäßig Beschlüsse der Wohnungseigentümer gerichtlich anzufechten. Für eine derartige ‚Prozessgeilheit‘ ist er -ohne jede Übertreibung- stadtbekannt und das Landgericht bekam aufgrund seiner Flut- und Klagewellen eine zweite Abteilung für WEG-Sachen. Doch weichen wir nicht zu sehr ab.

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Die Bandbreite zwischen 52.000,- und 303.000,- EUR im Ermessen von Wohnungseigentümern

Das Leben der anderen...

Die Versammlung hatte heute vieles vor. Allein die Vorbereitungen zu einer gut vorbereiteten Versammlung zogen sich mehr hin, als zu erwarten war. Es ging um ein paar Gretchenfragen. Die Verwaltung hat vor 10 Jahren gewechselt, zu uns. Seinerzeit war eine -sagen wir- zerrüttete, unprofessionelle Verwaltung durch den teilenden (Mehrheits-)Eigentümer abgelöst worden. Der teilende Eigentümer hatte seine Mehrheit schon verloren, das erleichterte den Wechsel erheblich. Gut ist: Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde auch dieser Missstand beseitigt. Teilende Eigentümer dürfen eine ihren Interessen sehr genehme, eventuell personengleiche Verwaltung nicht mehr für fünf Jahre einsetzen. Der erste Verwalter, vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung eingesetzt, darf nur noch auf die Dauer von (ersten) drei Amtsjahren eingesetzt werden. Das war damals noch nicht so.

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