Fakt: Es ist egal, ob du Recht hast oder Unrecht. Entscheidend ist, ob Du Unrecht innerhalb einer bestimmten Notfrist bekämpfst. Dies gilt vor allem für „öffentliches Recht“, weil dort das so genannte Klopfkopfrecht betoniert ist in Kaltschalen, aus denen zu essen nach Ablauf Würgereiz verursachen kann. In einem Kinderlied heißt es: „Auf der Mauer, auf der Lauer liegt ne kleine Wanze….“
Der Ton macht die Musik: Roswithe Kurze (* Name geändert) arbeitet bei der Berliner Polizei und ist eine richtige, rechthaberische Gewitterziege. Die ganze Art, wie sie ihren Beruf ausübt, hat was mit Recht haben zu tun. Sie hat das „öffentliche Recht“ in sich und trägt es nach außen. Und das geht so:
Am 05. September 2013 gegen 12:30 Uhr kommt es in Berlin-Kreuzberg im 6. OG eines Mehrfamilienhauses zu einem Wasserschaden an Wohnräumen. Das ist ein Donnerstag. Der Mieter dort ist durcheinander. Anstatt die Hausverwaltung anzurufen bzw. den für solche Fälle bekanntermaßen beauftragten Hauswartsdienst (ist ausgehängt), wendet sich der Mieter an die Berliner Polizei. Diese rückt an und beseitigt einen Zustand einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“.
…
Was Du tust und was Du nicht tust: Bedenke stets die Rechtsfolgen. – Und was die Polizeimitarbeiter angeht: Nu sei doch nicht so. Sie machen doch nur ihre Arbeit. – Genau, das ist ja das Problem: Nicht dass sie es machen. Sondern wie sie es machen.
Es trifft kurze Zeit später auch der zuständige Hauswart dort ein. Alles ist schon gelaufen. Am 29.11.13 schreibt Roswitha Kurze (*) einen Brief an die Hausverwaltung und bezichtigt diese der Kostenschuldnerschaft für die entstandenen Kosten in Höhe von 119,66 EUR. Wie sich diese Kosten aufgliedern? Es handelt sich um 17,79 EUR (!!) Kosten für 23 Minuten (ergebnislose) Anfahrt des Mitarbeiters Herr Dickmann (*) einer Tischlereifirma „Morena“ (*) (Stempelaufdruck: „Duplikat nicht bezahlen“). Und um weitere 101,87 EUR Verwaltungsgebühren für das Schreiben.
Als Kostenschuldner bezeichnet die Polizei die Hausverwaltung.
Frau Kurze, das war kurz gesagt Scheiße, was Sie da geschickt haben. Es lässt sich daraus nichts vernünftig entnehmen: Weder steht dort, wo genau sie was auf wessen Veranlassung hin unternommen haben. Noch ist ersichtlich, wer dafür gerade zu stehen hat. Fest steht im Moment nur eins: Wir sind es nicht.
Die Hausverwaltung ist nun ganz sicher nicht der Kostenschuldner. Sie trifft an diesem Vorgang überhaupt keine Schuldnerschaft. Das kann ja mal passieren.
Wenn überhaupt, trifft die Kostenschuldnerschaft den Hauseigentümer selbst. Es handelt sich bei dem Mehrfamilienhaus um eine in Wohnungseigentum aufgeteilte Wohnungseigentümergemeinschaft mit 32 Wohnungseigentümern.
In der WEG wird unterschieden in Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Vorliegend war der Grund ein Rohrbruch und „Gefahr im Verzug“, weil in einer Waschküche Wasser lief (im Dach) in die Wohnung eins drunter.
Kennst du das, Frau Kurze, du bekommst einen Brief von einer Behörde und da steht nur Schmarrn drin? Dann legst du das hin und sagst dir, da steht nur Schmarrn drin, da werde ich mal nachfragen, was das soll. Wenn ich Zeit dafür habe. Und jetzt bitte du, Frau Kurze, du alte Gewitterziege: Mähähhhh, was denn nun? Sag mal, ….
Zuständig für diese Waschküche ist allein der zur alleinigen Sondernutzung berechtigte Miteigentümer aus Berlin-Lichtenrade, dessen Telefonnummer im Hause auch bekannt ist, weil sie unten ans Hoftor angeschlagen ist. Frau Kurze echauffiert sich am Telefon, weil ich mehrfach genau nachfrage. Ich sage: „Ich muss wissen, was vorgefallen ist.“ Sie sagt auf Nachfragen, sie will mir dazu nichts schreiben. Ach so ist das also? Sie schicken dir einfach einen Kostenbescheid und begründen müssen sie es auch nicht näher. Frau Kurze, du bist doof.
Es werfen sich viele Fragen auf. Besonders ärgerlich sind auszugsweise folgende Punkte, die erfahrungsgemäß auftreten, wenn die öffentliche Verwaltung versucht zu denken und zu handeln. Weil das so gut wie nie wirtschaftlich ist. Denn sie allein ist in der Lage, die Dinge so zu drehen, dass ein Schuh draus wird. Mit Rechtsbehelfsfristen.
* Wer denkt sich aus, einen Bürger wegen Gebühren von 17,- EUR Verwaltungskosten von mehr als 100,- EUR aufzuerlegen? Krasses Missverhältnis von Aufwand und Nutzen. Dürfte man im übrigen nicht von einer mit einem „Mantelvertrag“ gebundenen Firma wie der Morena GmbH erwarten, dass sie Kosten von 17,- EUR überhaupt erst gar nicht in Rechnung stellt?
Aber nein, hier geht alles ganz gerecht zu, was getan wird, liegt im öffentlichen Interesse. Dass nun die Verwaltung des Landes Berlin versucht, auch noch halbwegs kostendeckende Gebühren weiter zu belasten, ist um so verwerflicher, als niemand nachgedacht hat. Rechnungsprüfung: Es wäre ein leichtes gewesen, der Firma die Rechnung beanstandet zurückzusenden und drauf zu schreiben „Bitte auf Kulanz ausbuchen“. Aber nein, es muss alles richtig korrekt zugehen! So ist der gesamte Vorgang angelegt: Die Kosten dieses Schwachsinns werden einfach weiter belastet.
Eine Mindestbetragsklausel im Rahmenvertrag? Ach so, hat niemand dran gedacht für solche Fälle. Deswegen muss das „bad underständing“ dieses Wasserkopfs von öffentlicher Verwaltung natürlich der Bürger bezahlen. Man kann einfach nur wütend darüber sein.
* Und dann noch mangelhafte Arbeit. Sich aufs Hören sagen verlassen, im Treppenhaus eines Mehrfamilienhaueses aufzuschnappen, Rechnungen müsste die Verwaltung desselben verantworten und bei Nichtzahlung sogar im Vollstreckungswege ausgleichen, na klar. Für Hirnis wie in diesem Fall gilt:
Sie dürfen über 100,- EUR Verwaltungskosten abkassieren, müssen aber noch nicht einmal sauber recherchieren, wer Grundstückseigentümer ist. Sie sind so schlecht ausgebildet und „grottig“ mit Wissen ausgestattet, dass ihre Bescheide auch nicht den Empfänger „An den Eigentümer des Grundstücks, diesen vertreten durch…..(z.B. Hausverwaltung)“ tragen. Nein nein, das muss die Matrone nicht bedenken, die freche Matrone Roswitha Kurze, die in ihrem öffentlich gepuderten Sessel sitzt und den Hausverwalter am Telefon belehrt: „Da hätten´se ja mal was sagen können.“
Nein, so ist das nämlich, oder anders herum ausgedrückt:
Die Umkehr der Unschuldsvermutung: Bei Behördenschriftsätzen mit denkbaren Rechtsfolgen tritt selbige ein, ohne dass ein besonderes Zutun des Empfängers, in der Regel eines Bürgers, erforderlich ist. Der kann sich wehren. Und muss es auch tun. Binnen Rechtsbehelfsfrist. Unterlässt der zu Unrecht in Anspruch genommene Bürger das Rechtsmittel, so treten die angedrohten Rechtsfolgen ein.
Ach so, sagte ich schon, dass Roswitha Kurze in Wirklichkeit ganz anders heißt und eine richtige, dämliche Gewitterziege ist? Falls nein, dann habe ich es jetzt hier Gott sei Dank nicht noch vergessen zu erwähnen. Die ganze Geschichte trägt einen streng fiktiven Erzählcharakter. Genau so, wie die Berliner Polizei Zentrale Aufgaben in ihrem Stabsbereich 0815 (Nummer geändert) in Berlin Zehlendorf bewerkstelligt.