Heizkostenabrechnung durch TECHEM

1850/13: Positionen: Ich bin kein Freund der „Globalisten“ TECHEM, ISTA und Co.

Positionen

Prüfung: Funkheizkostenverteiler #Korrekturhilfe

Prüfung: Funkheizkostenverteiler #Korrekturhilfe

Seine eigenen Vorurteile gegen ganze Branchen sich selbst immer wieder gebetsmühlenartig zu bestätigen, liegt nahe. Es ist wie mit dem Pessimismus: Der Pessimist hat am Ende immer recht. Seine negativen Erwartungen werden immer wieder lediglich nur bestätigt. Ganz oben auf der Erwartungs- bzw. Erfahrungsschiene: Die Messdienste für Heizkosten & Co. – Dabei wollte ich nur eine Jahresabrechnung fertigstellen, die ich ohnehin schon zu spät versende. Von eigenen Zwickmühlen….

An bestimmten Wendepunkten meines (beruflichen) Lebens würde ich gern wieder zurückkehren zur guten, alten Zeit. Beispielsweise auch an diesem Punkt: In Berlin-Prenzlauer Berg steht ein zentralbeheiztes Mehrfamilienhaus mit Brauchwasser-Erwärmung. Die Fa. Techem ist damit beauftragt, die vorhandenen Heizkostenverteiler, die Kalt- und die Warmwasseruhren abzulesen. Diese Daten sind zusammenzustellen zu „Verdichtungen“ (namentlich Listen).

Solche Listen sind die „Datengrundlage“ für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung für das Haus.

Heizkostenabrechnung durch TECHEM

Heizkostenabrechnung durch TECHEM

Obwohl das Haus seit mehreren Jahren bei uns in der Verwaltung ist, kommen auch 2012 (also 2013, nach dem 31.12.) die „aufbereiteten, benutzbaren“ Ablesedaten nicht. Man muss sie bei Techem wieder anfordern. Aus betrieblichen Gründen erfolgt dies 2013 recht spät. Festzuhalten ist: Von selbst ist jarnüscht….(berolinisch).

Die Anforderung der Daten konnte telefonisch bei Techem erfolgen und binnen ungefähr zwei Zeitstunden war tatsächlich Antwort im digitalen Posteingangskorb. Die Gesamtliste der Verbräuche für Heizkostenverteiler, für die Kalt- und für die Warmwasseruhren.

Bei der am selben Tage erfolgenden Datenübernahme durch uns stellen sich Probleme der Benutzbarkeit dieser Daten heraus. Im Segment Kaltwasser weicht die an den Einzeluhren abgelesene Menge mit 1.400 m³ deutlich von einem Gesamtverbrauch über 2.000 m³ ab, ein solcher Messverlust ist nicht plausibel, er dürfte gesetzlichen Vorgaben zufolge maximal 20% betragen. Das führt zu Nachfragen.

In den gewissenhaft aufgelisteten Vorjahres-Daten unsererseits korrespondieren in einer Vielzahl von Fällen die Endstände per 31.12.2011 nicht mit den ausgewiesenen Anfangsständen per 01.01.2012. Das hat einen guten Grund: In nicht gerade wenigen Wohnungen wurden die Wohnungswasserzähler ausgetauscht. Der Ausbau ist jedoch in der Ablesedokumentation nicht „dokumentiert“ und damit verdient sie diesen Namen auch nicht.

General- bzw. Anfangsverdacht: Die haben einfach vergessen, die Ausbaustände der gewechselten Wasseruhren nachzutragen, mit der Folge, dass die Wassermengen der Altwasseruhren schlicht fehlen. Sehen tut man das erst mal nicht. Es ist erst einmal nur so „ein Gefühl“.

Die Beanstandungen erfolgen noch am selben Tag elektronisch. Auszüge des Schriftverkehrs belegen, wie wenig effizient diese Form von elektronischem Kommunikationsmüll ist. Wie immer.

Kundenbetreuung und wie man sie am Ende vielleicht doch nicht handhaben sollte, auf Nachfrage von mir, Zitat: „Meine Durchwahl kann und darf ich Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Sie können wochentags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen.“ – Bloß nicht zu persönlich werden, wie?

Was kann man beanstanden am Umgang von Techem mit Kunden? Die Abteilung „Kundenbetreuung“ (so heißt sie, nicht „Kundenbereuung“) liefert nicht, was gebraucht wird, sondern „organisatorische Erwägungen“. Anstatt die Fragen zu beantworten, deren Klärung im September 2013 bereits weit fortgeschritten sein müsste, wird die Lösung des Problems in Aussicht gestellt, sobald man den „Kundeneingaben“ nachgehen konnte. Womit auch deutlich wird: Von selbst kommt niemand im Hause Techem darauf, dass die Qualität der Arbeit einer selbstkritischen Überprüfung (Qualitätsmanagement) bedürfte.

Es heißt:
„wie gewünscht übersende ich Ihnen die Tauschprotokolle der Wasserzähler aus 2011/2012.“

Die Prüfung ergibt unsererseits, Zitat:
Sehen Sie mal, das sind 9 anhängte Dateien mit identischen Dateinamen, das sieht jetzt so aus.

Anlagen, Anlagen, Anlagen

Anlagen, Anlagen, Anlagen

Ich antworte:
„Sie verweisen auf Anlagen, die alle gleich heißen.
Ich kann die natürlich jetzt alle öffnen und durchsehen, aber das ist extrem unübersichtlich. Mich interessieren auch eher nicht Einzelvorgänge und deren viele, sondern der Gesamtüberblick. Den stellen Sie damit nicht her. Soll ich nun alle Dateien zusammenstellen (nach welcher Regel?)? Das kann ich nicht, dafür habe ich auch nicht die Zeit. Danke für Ihre Rücksichtnahme.“

Deutlich wird: Hier hängt jemand technisch im eigenen System-Saft. „Das System ist heute sehr langsam“, oder „Unser System gibt die Sachen so aus.“, sind in diesem Zusammenhang schon oft gehörte Aussagen. Wie bewerkstelligt ein Unternehmen wie Techem eine gute, nachvollziehbare Beantwortung von Kundenanfragen wie diesen? Die Detailprüfung ergibt und das überrascht einigermaßen:
„Ich darf noch kurz aus meiner „digitalen Bastelstunde“ mit Ihren Emails konkret antworten und berichten.

1. Neun Dateien hier angehängt, die Email selbst als pdf eingefroren meinerseits und sodann die neun Dateien von Ihnen „händisch“ (nicht „hündisch“) angehängt. Festgestellt, dass es sich um neun Dateien mit total identischem Inhalt (WEin Mettwurst * Name geändert) handelt, dort den KWZ am 16.05.12.
2. Daraufhin
– Neun individuelle Drucke „Anschreiben“ gelöscht, da Müll, ohne Wert
– acht Einzeldrucke desselben Vorgangs gelöscht, da Müll, ohne Wert
– festgestellt, Ihre Email (Text unten) stimmt nicht, denn Sie schreiben:

“ > „wie gewünscht übersende ich Ihnen die Tauschprotokolle der Wasserzähler aus 2011/2012.“

Fazit: Es ist eine einzige Wasseruhr dokumentiert mit neun Schreiben und achtzehn Textseiten identischen Inhalts.

Wie gewünscht?

Die Sauerei daran ist, dass die bezahlte, professionelle Dienstleistung sich nicht als solche herausstellt. Grundlage einer Übernahme „fremder Arbeitsdaten“ muss immer das gerechtfertigte Vertrauen in die Richtigkeit derselben sein.

Der Spruch: Traue keiner Bilanz, die Du nicht selbst gefälscht hast (alte Steuerberaterregel) fügt der Hausverwalter hinzu: „Übernimm keine Ablesedaten von Messdienstunternehmen wie diesen, wenn sie dir nicht die Verwendbarkeit ihrer Daten expressis verbis schriftlich rechtsverbindlich bestätigt haben.“

Diesen „Elchtest“ bestehen die Daten bereits nach kurzem eindeutig nicht. Sie sind lückenhaft, ihre Verwendung lässt auf grobe Zusammenstellungsfehler schließen und am Ende hat der Hausverwalter Arbeit in ein totgeborenes Projekt (mit nochmaligem, erheblichem Überarbeitungsbedarf) gesteckt, das hätte er besser gleich sein lassen.

Entwurf einer ungewöhnlichen Ausgangsrechnung der Hausverwaltung: Wir stellen in Rechnung: Vergeblich übernommene, falsche Ablesedaten, fünf Zeitstunden, macht 350,- EURO. Danke.

Da es sich um bezahlte Dienstleistung handelt, ist der Umkehrschluss, ganz erheblich weiter zu denken. Zu sagen, das ist bezahlt, wie die Hausverwalterarbeit am Objekt eine bezahlte Tätigkeit ist. Wird in eine vergebliche Arbeitsstruktur Zeit, Arbeit und Geld investiert, so lässt sich ein bezahlter, professioneller Hausverwalter das „Nullsummenspiel“ natürlich im umgekehrt eintretenden „Arbeitsfall“ (hier wohl besser, eine Arbeitsfalle) bezahlen. Schon denkt der kreative Hausverwalter geschäftsmännisch über die Einführung eigener „Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ für Lieferanten & Versorger nach, im Entwurf: „Veranlasst die mit mangelnder Sorgfalt aufgestellte Arbeit des Lieferanten nochmalige Mehrarbeit, weil sich deren Fehlerhaftigkeit herausstellt, so ist der Lieferant verpflichtet, dem Hausverwalter dessen Schaden zu ersetzen. Dieser kann in der aufgewendeten, weiteren, bzw. zusätzlichen Mehrarbeit (in Zeitstunden) bestehen.“

Und: Hat das schon mal jemand gemacht? So brillant darüber nachzudenken, ist das doch gar nicht.

Es ist nicht mehr und nicht weniger als der logische Umkehrschluss von hundsmiserabler Zuarbeit von Seiten von Heizkostenablesefirmen (womit nicht nur Techem, sondern die Branche an sich gemeint ist) und wäre als Neuregelung überfällig. Interessant:

Auf die diesjährige Feststellung unsererseits, derartige Zusammenarbeiten sind unbedingt abweichend vom „gewöhnlichen mainstream“ auftragsartig nochmals mit konkretisierten Auftragsbeschreibungen zu versehen (im Fachjargon: Ein Nachtrag zu einer bestehenden Vertragsbeziehung) zieren sich die Heizkostenablesefirmen. Sie verweisen darauf, dass derartiges abzuschließen nicht notwendig sei, weil ihre Allg. Geschäftsbedingungen dieses bereits hergäben. Ein intellektuelles Fiasko: Die Zusammenarbeit klappt nicht gut, im hier genannten Fall mit Ista Deutschland, und nach alledem und dem Versuch, konkrete, präzise Absprachen zu treffen (Nachtrag) weist die Kundenbetreuung das Kundenanliegen zurück.

Was wir uns alle strikt merken müssen und ich habe es noch nirgends gelesen: Diese ganze gesetzgeberische Seite der Verbrauchsabhängigkeit hat ihren Preis und ist dem ganzen Inhalt nach ein „widerliches Massengeschäft“. Es rechnet sich erst mit Hundertausenden Einheiten, Messgeräten, Heizkostenverteilern. Deutschland verteilt sich um und ordnet sich im Übrigen auch ständig neu. Das gilt für die Branche der Messdienste selbst. Einer frisst den Anderen, alle zusammen werden zu immer größeren „global playern“ und Individualität war gestern. In diese „widerliche Struktur“, die fernab von Ortskenntnis, der Kenntnis von den Umständen des Einzelfalls erfolgt, sind „Kundenanliegen“ einfach nur noch nervig, selbst wenn sie die Richtigkeit der gewonnenen und dann zu Staub geronnenen Ablesedaten betreffen.

Jawoll, ich habe fertig.

(EP)

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