Die Qualität des „googlens“ (Rechtschreibung nicht überprüft) in Bezug auf Fachfragen zum Bereich Wohnungseigentumsrecht ist von fragwürdiger Qualität, wie das auch für gebrauchte Autos, Waschmaschinen, Saftpressen und das Mietrecht gilt. Eine Vielzahl von Antworten auf eine Suchanfrage bedeutet noch nicht, dass man die richtige Antwort bekommt. Eher bekommt man ganze Sammelsurien verschiedener, vollkommen subjektiver Meinungen von „Autoren“, deren Qualität im Übrigen häufig „unter aller Sau“ ist. Problematisch: Man erkennt den Wissenshintergrund von „Alleswissern“ häufig nicht. Dies hat der internetaffine, belesene Mensch klug mit zu bedenken. Wie auch beim Thema „Badlüftungen“
In Berlin-Wilmersdorf stinkt es im innenliegenden Bad des Mieters. Es ist der, der gern schreibt, manchmal auch nachts, ein bisschen poesieartig und dann verschickt er die Poesie elektronisch an seinen Vermieter. Der schickt uns dessen Poesie und „Nachtgedanken“ dann mal zu, bis wir uns das schließlich verbitten und darauf verweisen, dass wir nicht beauftragt sind, den Mieter zu verwalten. Sind wir nämlich tatsächlich nicht. Der Vermieter ist Wohnungseigentümer und will Zusatzkosten für eine entgeltpflichtige Zusatz-Dienstleistung namens „Sondereigentumsverwaltung“ einsparen. Und doch uns klären lassen, was der Mieter anficht. Dass es jetzt im innenliegenden Bad stinkt, erfahren wir folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt, am Tag der Versammlung der Wohnungseigentümer.