In Berlin-Neukölln soll endlich ganzheitlich gedacht werden – Versammlung

Das Leben der anderen...

Am Freitagabend treffen sich die Wohnungseigentümer einer Anlage aus Berlin-Neukölln in einer Neuköllner Kneipe in der Donaustr.. Die Tagesordnung ist recht umfassend angelegt. Sie wirkt so ein bisschen wie gewollt, aber die Frage ist, ob sie auch gekonnt ist? Das ist sie auf den ersten Blick schon. Denn eine umfassende Agenda zu behandelnder Gesprächspunkte (TOPe) lässt einen bemühten Eindruck der Verwalterin erahnen, umfassend zu verhandeln. Die Sachen, um die es geht, sind im Wesentlichen im TOP 04 (Instandhaltung und Instandsetzung) untergebracht, aber besonders dieser TOP ist sehr lang, er hat viele Unterpunkte. Die kosten alle Geld. So viel Geld wie benötigt wird, ist nicht da. Also ist die Frage, ob man Prioritäten setzen will und wenn ja, welche?

Schon unter TOP 01 (Formalia) müssen eine ganze Reihe von Ausnahmen besprochen werden. Es hat sich was bewegt, mehrere Wohnungseigentümer haben ihre Wohnungen verkauft. Es sind jede Menge neuer Wohnungseigentümer da. Von den insgesamt 47 Wohnungen wurden rund fünf seit der letzten Versammlung verkauft. ‚Zeit, dass sich was dreht‘, könnte man den ‚Kaufrausch‘ neuer Wohnungseigentümer zusammenfassen. Erleichterung für die Alteigentümer, die jetzt in die Jahre gekommen sind. Die Kinder sind flügge geworden, aus den einstmals angeschafften Wohnungen ausgezogen. Sie haben nun keine Verwendung mehr für die Wohnungen.

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Ein starker Gegenwind zur richtigen Kostenverteilung in Spandau.

Das Leben der anderen...

Spandauer Bahnhof (Quelle: mugshooting.de)

Spandauer Bahnhof (Quelle: mugshooting.de)

querverweis.auf.gotthal.de

 

Die Versammlung in Berlin-Spandau ist sich fast einig. Die Jahresabrechnung datiert vom 30.04.09 und heute soll über ihre Genehmigung beschlossen werden. Herr Mupfinger (* Name geändert) ist extra aus Frankfurt/Main angereist, ICE, Bahnhof Spandau, ab zur Versammlung. Er ist pünktlich angekommen. Der Verwalter nicht. Die Straßen von Berlin sind entlang der Anreisetrasse verstopft gewesen.  Doch nun ist -etwas verspätet, uhrzeittechnisch- die Jahresabrechnung 2008 auf der Agenda. Der Wohnungseigentümer Seins (*) meldet sich zu Wort und ‚ich habe da mal eine Frage.‘ Er fragt: ‚Ist der Verwaltung eigentlich bekannt, dass der Wohnungseigentümer Salli (*) seine Heizung aus dem vierten Obergeschoß in das fünfte (Dach-)Geschoss hinein verlängert hat. Die Heizkostenabrechnung sei daher falsch, denn die Heizfläche habe sich erhöht und auch die beiden neuen Heizkörper im Dachgeschoß seien sicherlich noch nicht mit Heizkostenverteilern ausgestattet. Die Verwalterin fragt noch einmal genauer nach: Es stellt sich heraus, es seien dort tatsächlich zwei neue Heizkörper installiert worden und die Heizfläche habe sich den physikalischen Gesetzen über Ausdehnung von Wärme entsprechend vergrößert. Das sei so Ende September passiert.

Die Verwalterin weist darauf hin, dass die Jahresabrechnung hierdurch nicht berührt sei. Denn die Änderung von Verteilungsschlüsseln sei ein Projekt Zukunft. Richtig. Man müsse sehr wohl dieses im Protokoll erfassen und bearbeiten. Es sei jetzt nachzuhaken. Dem Wortführer Herrn Seins gegenüber äußert die Verwalterin, er möge nun seinerseits den Zutritt zu seiner Wohnung gewähren, denn das geforderte Aufmaß von fünf Dachgeschoßwohnungen, die seit ca. 1990 ausgebaut worden seien, liege nur seinerseits noch nicht vor, obwohl längst alle Fristen verstrichen seien. Die WEG genehmigt erst einmal die Jahresabrechnungen. Das Thema ‚Vermessung von Wohnungen zur Abänderung von Verteilungsschlüsseln‘ stehe etwas später, erst unter TOP 03 auf der Agenda der heutigen harmlosen Tagesordnungspunkte.

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Die Bandbreite zwischen 52.000,- und 303.000,- EUR im Ermessen von Wohnungseigentümern

Das Leben der anderen...

Die Versammlung hatte heute vieles vor. Allein die Vorbereitungen zu einer gut vorbereiteten Versammlung zogen sich mehr hin, als zu erwarten war. Es ging um ein paar Gretchenfragen. Die Verwaltung hat vor 10 Jahren gewechselt, zu uns. Seinerzeit war eine -sagen wir- zerrüttete, unprofessionelle Verwaltung durch den teilenden (Mehrheits-)Eigentümer abgelöst worden. Der teilende Eigentümer hatte seine Mehrheit schon verloren, das erleichterte den Wechsel erheblich. Gut ist: Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde auch dieser Missstand beseitigt. Teilende Eigentümer dürfen eine ihren Interessen sehr genehme, eventuell personengleiche Verwaltung nicht mehr für fünf Jahre einsetzen. Der erste Verwalter, vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung eingesetzt, darf nur noch auf die Dauer von (ersten) drei Amtsjahren eingesetzt werden. Das war damals noch nicht so.

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Nachruf: Im Land der untergehenden Sonnen – vom Kneipensterben in Berlin

Prognosen

Schultheiss - typisch Berlin!

Schultheiss - typisch Berlin!

Wir sind in Berlin im ‚Land der untergehenden Sonnen‘. Wie das woanders ist, dazu fehlt mir der ausreichende Horizont. Als Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften spüren wir (bereits telefonisch) einem Trend nach, den wir anderswo ebenso vermuten. Es geht darum, dass es für uns zunehmend schwieriger wird, geeignete Versammlungslokale für unsere Eigentümerversammlungen zu finden. In Berlin hingen früher überall ‚Biersonnen‘, wie etwa die vom Wimpel des Charlottenburger Pilsner. ‚Engelhardt macht Stängel hart‘, lautete die witzig bemühte Losung von pubertierenden Jungs in den Siebzigern. Oder die Wimpel der Schultheiss-Brauerei, remember?

Sie hießen Sonnen, weil ihre Form an die einer Sonne erinnerte, und für viele engagierte Trinker verhieß diese Assoziation auch in der Tat nur gutes und vielversprechendes. Solche Art Hoffnung weckten die bunten Wimpel, die über vielen Türen hingen. Im Brauereimarkt hat ein riesiger Fusionenkampf angefangen und längst sind viele der vormals berühmten Lokalkolorite untergegangen, verschmolzen und irreversibel ersäuft worden. Selbiges gilt auch für die Berliner Eckstampe. Diese darbt nun besonders nach dem Zick-Zack-Kurs des Berliner Senats ums Rauchverbot und inzwischen fanden Lockerungen statt, wonach Räumlichkeiten unter 75 m², die inhabergeführt sind, rauchen lassen dürfen, alle anderen jedoch nicht.

So absurde Erscheinungen gibt es, dass zum Beispiel in Berlin-Spandau ein Wirt einen Gastraum mit einer dicken Wand hochmauert, um unter die 75 m²-Marke zu springen und in den Genuss der Befreiung vom Rauchverbot zu kommen. Einen anderen, in der Spandauer Bismarckstr. rufen wir heute an. Wir haben dort des Öfteren getagt. Nö, sagt er, das geht nicht mehr. Ich: Wieso? Er: Den Versammlungsraum musste ich abgeben! Ich wusste bislang auch als Immobilienverwalter gar nicht, dass man Kneipen filettieren kann und in einzelne Scheiben geschnitten abgeben, zurückgeben kann. Ja, ja, das Rauchverbot macht’s möglich. Er bestätigt, es ist die eingangs bereits erwähnte Maßnahme. Ein völlig absurder Zustand: Aber es ist Realität.  Wir werden unsere Versammlungen künftig wohl eher in edlen, schicken Hotels veranstalten.

Markenzeichen Schultheiss-Brauerei - Quelle schultheiss.de

Markenzeichen Schultheiss-Brauerei - Quelle schultheiss.de

Regeln für die Gruppenarbeit – was die Grundschule uns lehrt…

Gruppenarbeit

Gruppenarbeit

Ein Besuch in einer Grundschule erinnert uns kurzerhand an elementare Dinge des Zusammenlebens. Wir vergegenwärtigen uns, wie eine gut organisierte Wohnungseigentümerversammlung ablaufen könnte? Dass manches nicht so abläuft, können wir uns jetzt erklären. Wenn wir derartiges schon in der Grundschule gelernt haben, dann nimmt es ja nicht Wunder, wenn wir es wieder verlernen. Schließlich ist es soooo lange her.