Wer klagt gegen wen? – Von Parteien

Rechtliches

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:

Zitat

Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.“

Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4

Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.

Der BGH klärt die Notariatsgebühren auf!

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Das Büro Gotthal weist auf eine interessante Entscheidung des BGH hin:

Der BGH hat mit Beschluss vom 23.10.2008 – V ZB 89/08 = BeckRS 2008, 25320 den häufig kontrovers behandelten Fall entschieden, wie der Geschäftswert des zu beglaubigenden Verwalterbestellungsbeschlusses (Versammlungsprotokoll) durch Notare zu bemessen sei.

Der in der Praxis häufig auftretende Streitfall kann hier vertiefend nachgelesen werden! Zusätzlich ist ein download der BGH Entscheidung möglich.