Zitat des Tages: Dieter Blümmel (Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM) sagt Dank.

Prognosen

Dieter Blümmel, Chefredakteur DAS GRUNDEIGENTUM

Dieter Blümmel, Chefredakteur

„Lieber Herr Gotthal, danke, ich weiß. Ich habe inzwischen prüfen lassen, ob der Berliner Landesgesetzgeber vom BGB abweichen darf, was ich zunächst bezweifelt hatte. Vorläufiges, wenn auch noch nicht abschließendes Ergebnis: Er darf, was uns zumindest in Berlin weiterhelfen dürfte. Ihnen sage ich: Gut gemacht und frohe und besinnliche Tage und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Dieter Blümmel Verleger“

Chefredakteur Dieter Blümmel (DAS GRUNDEIGENTUM) auf unsere Benachrichtigung per Email an ihn, dass das Berliner Abgeordnetenhaus gestern die Änderungsinitiative zum Berliner NachbarrechtsG mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen gebilligt hat. Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung im Berliner Amtsblatt in Kraft. Dies wird noch ein paar Tage dauern, zu gegebener Zeit mehr.

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Rolling.Stones

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Weiterführender Link

Papa was a rolling stone (worum es hier überhaupt geht)

Frühere Äußerung von Dieter Blümmel auf gesichtspunkte.de

Recherche auf gesichtspunkte.de zum Thema

Eine Geißel der Menschheit ist Zwangsvollstreckungsmissbrauch… von der Made im Speck

Prognosen

Ein ungenannt bleibender Wahrsager flüsterte uns seine Prognose zu, damit wir besser im Bilde blieben, wie die Sache weiterginge.

Dies Leben ist eines der härtesten. Es geht ums Überleben in einem auskömmlich gestalteten Sozialstaat weitgehender Ausprägung und um Schlupflöcher, Nischen, unbekannt bleibende Wissensstände. Ein Zwangsvollstreckungsschuldner treibt seinen Schabernack mit „Gott und der Welt“. Wie viele Leben hat ein Mensch, der ums Überleben kämpft? Wie viele Köpfe? Wie viele Gesichter? Die unbestechliche Antwort: viele, sehr viele.

Er hat seine Miteigentümer gravierend geschädigt. Sie haben Forderungen gegen ihn in einer sechsstelligen Größenordnung, allein weil er sein Wohngeld nie gezahlt hat. Dass er dafür verklagt werden musste, liegt auf der Hand. Und nun kann man sich mit den Schuldtiteln über Tausende EURO Wohngeld z.B. das Wohnzimmer tapezieren. Die Forderungen sind uneinbringlich, jedenfalls derzeit. Er wohnt kostenfrei, seit Jahren. Beteiligt sich nicht an den Kosten, die er selbst verbraucht für Wasser, Hausstrom und Heizung. Auch nicht an allen anderen Kosten. Das zahlen jetzt diejenigen mit, die seinen Ausfall refinanzieren müssen. Als Wohnungseigentümer sind sie, die restl. dreißig anderen Eigentümer einer Wohnanlage in Kreuzberg, mit diesen „ausfallenden“ Kosten gestraft. Sie -die anderen, der Rest- müssen jeweils das Defizit ausgleichen, dass er hinterlässt. Es sind jährlich allein mehr als 10.000,- EUR. Hinzu kommt: er hat jahrelang alles, was die anderen beschlossen, gerichtlich angefochten. Dazu hatte er zwar kein Recht, aber das störte ihn nicht. Das alte Wohnungseigentumsgesetz machte es ihm leicht. Er konnte ohne Anwalt klagen, und verloren hat er sie alle, diese Verfahren, die stets ausgehen wie das Hornberger Schießen. Der Antragsteller verliert, eine Erstattung eigener Rechtsanwaltskosten erfolgte regelmäßig nicht. Und selbst, wenn man das neue Recht schon gehabt hätte. Dann hätte man zwar einen Titel bekommen, wonach der Unterlegene die eigenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nur hätte er sie nicht bezahlt.

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Die Welt, die dreht sich: Kündigung wegen Verzehr von Brotbelag

Prognosen

Die Welt meldet in ihrer heutigen Online-Ausgabe, Zitat

Zitat Ein Bäcker (26) kostete Brötchenbelag im Wert von weniger als zehn Cent – und flog aus seiner Firma. Nun muss die Großbäckerei den Mitarbeiter laut dem Urteil zweiter Instanz weiterbeschäftigen. Der junge Mann bereitet sich auf den nächsten Streit mit dem Arbeitgeber vor.“

Der ganze Artikel ist hier nachzulesen. Gott sei Dank: diese Sache ist nicht im Großraum Berlin-Brandenburg geschehen, also erst einmal Entwarnung. Die Preußen gelten ja gemeinhin als ‚konservativ, links und liberal‘ (Zitat Horst Schlämmer).

Hausbewohner aller Stadtteile aufgepasst. Wenn das Beispiel, verhandelt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm, auch anderswo Schule macht, ist mit einer starken Erhöhung von Rechtsstreitigkeiten zu rechnen. Und Parallelfälle deuten sich an:

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Prognose ‚Wohnungseigentum trotz Hartz IV‘ ?

Prognosen

gesichtspunkte.de bittet um Einsendung tatsächlicher Einzelschicksale!

Das ist ein Gesichtspunkt, der uns kaum aufläuft. Und doch gibt es ihn: Wohnungseigentümer geraten, wie andere Menschen auch, aus persönlichen Gründen in eine bedrohliche, soziale Schieflage. Sie werden arbeitslos, können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten oder die Firma wird geschlossen. Das sind heute ganz gewöhnliche Tatsachen, mit denen Menschen sich auseinandersetzen müssen. Und dann kommt der Amtsschimmel mit einem Haufen verschiedener, anzuwendender Vorschriften und haut in andere Breschen. Das Wohnungseigentum solle in erster Linie veräußert werden, das Tafelsilber soll versilbert werden, und dann könne man zur Miete weiter wohnen. Hier und da sind solche Betrachtungen der Ämter jedoch vollkommen niedersinnig. Denn es hängt sicherlich vom Einzelfall ab, ob ein derartiges Vorgehen sinnvoll ist.

Entscheidend ist beispielsweise, in welcher Zeit das Wohnungseigentum erworben wurde. Zweitens spielen die noch auf dem Wohnungseigentum valutierenden Darlehen eine Rolle, die mit Zins und Tilgung bezahlt werden müssen; hinzu kommt auch das Wohngeld für die gemeinschaftliche Verwaltung. Liegt beispielsweise eine durchaus mietähnliche Belastung vor, so kann es einen ernstlichen Kollateralschaden für den ohnehin benachteiligten Hartz IV-Empfänger sein, die zu besseren Zeiten mit viel Liebe zum Detail und hohen Kosten zu einem Puppenstübchen modernisierte Wohnung aufgeben zu müssen. Muss der Hartz IV-Empfänger dann sozusagen in eine ‚Nissenhütte‘ (Neubau, 23. Stock im noch unmodernisierten Plattenbau in Hohenschönhausen, Beispiel) umziehen? Das kann im Einzelfall so vernichtend auf die Psyche eines angeschlagenen Menschen wirken, dass dieser sich schließlich erhängen möchte. Ernsthaft.

gesichtspunkte.de ruft angesichts derartiger Umstände dazu auf, uns genauere Schilderungen von Einzelschicksalen schriftlich einzusenden. Wir sind dann berechtigt, auf der Grundlage derartiger Schilderungen Einzelfallbeispiele auf dieser (oder weiteren) Website(s) zu veröffentlichen. Gern nehmen wir Anregungen dazu entgegen. Und noch dies: Wir sichern Einsendern strikten, interessewahrenden Datenschutz bei möglicher Berichterstattung darüber zu. Die folgenden Schilderungen werden anhand der gemachten Angaben nicht recherchierbar aufbereitet. Selbstverständlich!