Über das Warmup zu einer Wohnungseigentümerversammlung…
Für uns soll´s rote Rosen regnen!
Wir sind in einem etwas besseren Altersruhesitz in der Nähe vom Fehrbelliner Platz. Die Versammlung soll um 18 Uhr beginnen. Wir sind heute etwas früher los gefahren, auch um noch einmal nach der Wohnanlage zu schauen. Das ist grundsätzlich eine gute Idee, denn man bekommt noch einmal einen ‚aktuellen Spirit‘ vom Geschehen dort. Manchmal fallen einem so buchstäblich im letzten Augenblick vor dem Finale noch Dinge auf, die man tagesaktuell zur Sprache bringen kann. Doch das Vorhaben scheitert auf dem Fußweg dorthin. Der Vorsitzende des Beirats kommt uns bereits entgegen, unter dem Arm trägt er schon die Versammlungsunterlagen. Er ist auf dem Weg zum Tagungsort. Gut, wir verwerfen unsere Idee, und heften uns aneinander, gehen schon mal zur Wirkungsstätte für den heutigen Abend.
Interessante Forschungsergebnisse stellt der SPIEGEL dieser Tage vor. Danach benutzen arme Menschen das Handy eher noch, als normale Einkommensbezieher. Im Alltag von Haus- und Grundstücksverwaltern fällt das ‚zumindest ähnlich‘ gelagert auf. Es sind diejenigen Mieter, denen man einen opulenten Lebensstil eher nicht zutraut, die normalerweise über Handy mit der Verwalterin kommunizieren. Über die Regeln richtiger Kommunikation muss sich diese Handybenutzer-Gruppe weniger Gedanken machen, sagt der Spiegel. U.a. sagt er:
Arme verlagern die Kosten für die Telefonie auf die Menschen, die bei ihnen anrufen. Und sie ziehen Preismodelle vor, bei denen sie absolute Kostenkontrolle bis hinunter zum Einzelgespräch haben. Das Handy stellt darüber hinaus sicher, dass sie auch dann noch erreichbar sind, wenn sie selbst die Kosten für die nächste Prepaid-Karte nicht mehr tragen können.“
Das ist eine konkrete Erfahrung aus unserem Berufsalltag. Angerufen wird beispielsweise grundsätzlich den ganzen Tag lang, und insbesondere dann, wenn es gerade einfällt. Der Anruf landet außerhalb der Bürozeiten einer Hausverwaltung auf Anrufbeantwortern, fällt unkonzentriert aus und schildert grundsätzlich den Anlass des Anrufs nur rudimentär, bruchstückhaft. OK, die Nachricht ist abgelassen, und nun reagier. Wer nicht reagiert, ist nicht ordentlich arbeitend. Das Prinzip wird ins Gegenteil verkehrt, dass wer gut erreichbar ist, auch gute Arbeit, gute Kommunikation, anbietet. Es obliegt nun ausschließlich dem Angerufenen, auf -sei es auch- unklare Anrufe zu reagieren. Mehrere Monate später beruft sich der Anrufer dann darauf, nicht zurückgerufen worden zu sein. Verkehrte Welt. Gute Kommunikation sieht vermutlich anders aus.
Eins muss man sich mal klar machen: Es gibt ein Zeitfenster vor Stattfinden der Versammlung. Dieses Zeitfenster nennen wir die Ladungsfrist. Wir senden Papier ab, die Tagesordnung. Es tritt Kenntnis ein. Und nun denken Menschen nach und melden sich. Vielfach auch schon zeitlich vor der Versammlung. Man klopft die Dinge ab, ordnet sich und will dann gut vorbereitet auf die Versammlung kommen. Eine Dame mailt aus Moskau, nun könne sie nicht teilnehmen, weil zwischen Ladung und Versammlung nur rund 2,5 Wochen sind und sich auf diese Weise Flüge nicht kostengünstig buchen lassen. Das ist richtig, aber auch teils nicht zu ändern. Dafür gibt es ja die Ladungsfristen und nicht immer stehen Termine für Versammlungen ein halbes Jahr vorher fest. Können sie auch gar nicht. Denn die Dinge sind im Fluss, und wenn uns die Heizkostenablesefirma einen Strich durch die Rechnung macht, dann ist zufällig genau vierzehn Tage vor der Versammlung noch nicht einmal die Heizkostenabrechnung fertig. Das ist nur ein Beispiel. Dynamik hat das ganze Leben und so vor allem auch die Frage, wie eine gute Versammlung einberufen werden kann.
Die Gesichtspunkte einer einzuberufenden Versammlung von Wohnungseigentümern können sich stündlich ändern, ausweiten, reduzieren und in vollkommen andere, unerwartete Bahnen schlagen. Gruppendynamik. Die Versammlung hat weitreichendes zu beschließen. Wir hören dieser Tage von der internationalen Finanzkrise und es nimmt für uns Wunder, das sich die größten der großen Geschäftsbanken offenbar leichtfertig von sogenannten ‚faulen Krediten‘ trennen dürfen. Auch wenn Finanzminister Steinbrück es eine Weile kategorisch ausgeschlossen hat, so ist doch mittlerweile Stand der Dinge, dass die Banken eigene ‚bad banks‘ ausgründen dürfen, um sich von ‚faktischem Mist‘, schlechten Papieren trennen zu dürfen. Ganz anders verhält es sich trotz aller Reformbestrebungen mit den Wohnungseigentümergemeinschaften.
Es liegt doch auf der Hand: Wer sich gesund ernährt hat mehr vom Leben. Und wer gute gedankliche Leistungen auf den Weg bringt, kann sich auch in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht nicht wie ein ‚Narr‘ nach ‚Eulenspiegel’scher Manier‘ verhalten. Dass es wohnungseigentumsrechtliche Narren zuhauf gibt, die tagtäglich Gerichte mit dummem Zeugs beschäftigen, ist bekannt und daher auf diesem Weblog weder eine Sensationsmeldung, noch in Abrede zu stellen. Wer mit ‚Narren‘ regelmäßig zu tun hat, verspürt auf Dauer zunehmend abnehmend Freude daran, wenn ‚Narren‘ Anträge verfassen, um auf den Höhepunkt eines künstlerisch wertvollen, inhaltlich aber nutzlosen ‚Theaterauftritts‘ hinarbeiten. Es gilt, Wirrungen in den narrenhaften Gedanken und Vorstellungen therapeutisch aufzuarbeiten oder auch schlicht ‚zur Sprache‘ zu bringen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der bearbeitende Richter den Kläger fragt: ‚Was wollen Sie eigentlich damit bezwecken?‘ Der Richter hat dann so ein inneres Gefühl, dass was in Schriftsätzen steht, nicht das ist, was dahinter (in Wirklichkeit) steht.
Ein Besuch in einer Grundschule erinnert uns kurzerhand an elementare Dinge des Zusammenlebens. Wir vergegenwärtigen uns, wie eine gut organisierte Wohnungseigentümerversammlung ablaufen könnte? Dass manches nicht so abläuft, können wir uns jetzt erklären. Wenn wir derartiges schon in der Grundschule gelernt haben, dann nimmt es ja nicht Wunder, wenn wir es wieder verlernen. Schließlich ist es soooo lange her.