Netzfundstück: die ‚Internetpräsens ensteht‘ demnächst

Keep it under control!

screenshot 'hvpopp.de' am 15.08.09 (Quelle:homepage)

screenshot 'hvpopp.de' am 15.08.09 (Quelle:homepage)

gesichtspunkte.de muss zwangsläufig auch bei der geschätzten Kollegenschaft immer mal wieder ‚herum gucken‘, und so geschah es heute Morgen auch. Auf der Website des Kollegen aus der Kreuzberger Möckernstraße ‚entsteht demnächst eine Internetpräsens‘, wird gesagt, aber richtig ist: die Internetpräsens hat schon längst angefangen. Denn das Präsens bezeichnet eine grammatikalische Zeitform (lat. praesens – gegenwärtig).

Ist es aber ein ‚aktuelles Präsens‘, also ein einmaliges oder wiederkehrendes Ereignis der Gegenwart, was uns die genannte Homepage als Besucher anbietet?

Oder eher ein ‚resultatives Präsens‘, also ein in die Gegenwart hineinreichendes Ereignis der Vergangenheit, also in Wirklichkeit eine Art Karteileiche? Hat der im Aufbau befindliche Internetkollege am Ende nur kurz dran gearbeitet, um diesen -jetzigen- Zustand bereits seit längerem in die Gegenwart hineinreichen zu lassen? Könnte demzufolge auch von einer Art ‚historisches Präsens‘ auf dieser Website abgebildet sein, also in etwa: 14. Januar 1994: Das Internet wird eingeführt. 20. September 1998: Der Kollege beschließt, eine Website zu errichten. 24. Februar 2001: Der Kollege schreibt die historischen Feststellungen auf einer html-Seite nieder: ‚Hier entsteht demnächst eine Internetpräsens.‘ War es so?

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Schuldner ist selbst verantwortlich für den geschmälerten Verkehrswert seiner Wohnung

Diese Sache ist heiss!

Klassisches Eigentor
Klassisches Eigentor

Zwangsvollstreckung ist eine schwierige Königsdisziplin, die vor allem Schuldner oft selbst nicht richtig beherrschen. Zu diesem Eindruck gelangt, wer sich einen Verkehrswertbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg sorgfältig durchliest. Ohne zu sehr in die Einzelheiten einzusteigen. Der Verkehrswert einer 100 m² großen Wohnung in Kreuzberg wurde vom Amtsgericht auf den Wert von 43.200,- EUR festgesetzt. Das klingt erst einmal recht wenig. Finden wir auch.

Die Begründung des Amtsgerichts lässt allerdings erkennen, dass dafür triftige Gründe ausschlaggebend sind, die der Schuldner selbst herbeigeführt haben soll. Gegen die durch den Sachverständigen getroffene Feststellung eines geringen Werts von 43.200,- EUR hatte sich der Schuldner mit zwei Beschwerdeschriften schriftlich eingelassen. Wohl in dem Glauben, er könne das Gericht von einem erheblich höheren Wert überzeugen. Das Gericht wies diese Gründe jedoch zurück. Im Einzelnen:

Der Verkehrswert einer Wohnung sei nicht zu errechnen, sondern könne nur geschätzt werden in freier Anlehnung an verschiedene Verfahrensarten und äußere Umstände, der Vorgang der Einschätzung sei subjektiv und dennoch käme es hier zu gerechtfertigten Abweichungen durch den Gutachter. Auf den ermittelten Verkehrswert ist ein Abschlag von 25% vorgenommen worden. Dieser begründe sich durch „eine unklare Vermietungssituation“ und „fiktiven Kosten für eine Wohnungsinstandsetzung“. Der Schuldner steht unter Zwangsverwaltung. Auch mit dem Zwangsverwalter befindet er sich im Rechtsstreit bezüglich der Zahlung von Mietrückständen und der Räumung der Wohnung. Das Ende dieses Verfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Der Schuldner selbst ist (noch) Geschäftsführer der Firma Xy GmbH (* Name geändert), gegen die der Rechtsstreit geführt wird. Der Schuldner, bzw. die von ihm selbst vertretene Mieterin ist somit wesentlich mitverantwortlich für die vorliegende, schwierige Mietsituation. Das Amtsgericht wörtlich: „Ein Mieter, der kein Nutzungsentgelt zahlt, gegen den ein unter Umständen langwieriges Räumungsverfahren betrieben werden muss, schmälert nach Auffassung des Gerichts den Wert einer Wohnung als Renditeobjekt.“ 

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Der Süden West-Berlins ist mit Abstand das spießigste, was Deutschland zu bieten hat.

Tempelhof ist spießig (Quelle: spreeblick.com, Kommentare)

Tempelhof ist spießig (Quelle: spreeblick.com, Kommentare)

Auf dem Weblog spreeblick.com erschien unlängst ein Audio-Podcast mit wehmütigen Gedanken über den Umzug von Kreuzberg nach Tempelhof. Wir fanden den Beitrag interessant und haben ihn hier ebenfalls veröffentlicht, dort passte er hin. Spreeblick-Leser (+ Hörer) Benjamin sagt nun ganz klare Sachen. Diese wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Folgende Aussagen sind besonders interessant:

1.) ‚Ich glaube nicht an Tempelhof und werde es nie tun.‘

2.) ‚Tempelhof ist die trostloseste Gegend Berlins.‘

3.) Der Süden West-Berlins ist mit das Abstand das spießigste, was Deutschland (sic) zu bieten hat.‘

Wir halten  fest, dass Kommentareschreiber Benjamin in Berlin-Kreuzberg lebt und drei Aussagen hat, die unser Bild von Berlin ins Wanken geraten lassen. Müssen wir diesen Gedanken Glauben schenken? Müssen wir aus dem Süden wegziehen, beispielsweise in den Norden? Fragen über Fragen…

Die Bandbreite zwischen 52.000,- und 303.000,- EUR im Ermessen von Wohnungseigentümern

Das Leben der anderen...

Die Versammlung hatte heute vieles vor. Allein die Vorbereitungen zu einer gut vorbereiteten Versammlung zogen sich mehr hin, als zu erwarten war. Es ging um ein paar Gretchenfragen. Die Verwaltung hat vor 10 Jahren gewechselt, zu uns. Seinerzeit war eine -sagen wir- zerrüttete, unprofessionelle Verwaltung durch den teilenden (Mehrheits-)Eigentümer abgelöst worden. Der teilende Eigentümer hatte seine Mehrheit schon verloren, das erleichterte den Wechsel erheblich. Gut ist: Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde auch dieser Missstand beseitigt. Teilende Eigentümer dürfen eine ihren Interessen sehr genehme, eventuell personengleiche Verwaltung nicht mehr für fünf Jahre einsetzen. Der erste Verwalter, vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung eingesetzt, darf nur noch auf die Dauer von (ersten) drei Amtsjahren eingesetzt werden. Das war damals noch nicht so.

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Geschichte in Augenblicken: Das ‚Aufmüpfen oller Kabachen‘ im Wandel der Zeiten…

Historie

 

Wir schreiben das Jahr 1980 und ein Auszubildender beginnt seine berufliche Zukunft als externer hyperlinkKaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Die Auszubildenden der externer hyperlinkDeutschen Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, kurz DEGEWO, waren schon anfänglich in erste Untergruppierungen von Jugendlichen verstrickt. Es gab die ersten Popper, eine Spezies, die inzwischen ausgestorben ist. Schicken Seitenscheitel, eine Möhren-, nein Karottenhose, schwarze Lackschuhe mit Schleifchen drauf. Gott bewahre. Wohnungswirtschaftler waren allerdings nicht Punks, denn das hätte nicht zusammen gepasst. Die Eltern nicht weniger Heranwachsender auf der Suche nach beruflichem Profil empfehlen uns: ‚Geh doch zur Polizei, das ist sicher, und die suchen noch Nachwuchs.‘ Gut, pro forma mal einen Einstellungstest und dann noch Hotelkaufmann. Ein ganz schwieriges Unterfangen. In ganz Berlin(West, anno 1980) bilden sie zwei Hotelkaufleute aus. Das Steglitz International hat gerade eröffnet und der Personalchef will sich noch nicht zur Frage äußern, ob denn auch Auszubildende eingestellt werden. Das Arbeitsamt, Referat Lehrstellensuchen, am Ernst-Reuter-Platz empfiehlt kaufmännisch Interessierten: Mach doch Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft! Was? Diesen Beruf gibt es? Und -schwupps- schon eingestellt. Die Idee hört sich bestechend an: ‚Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin bauen und bewirtschaften öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau für die breiten Schichten der Bevölkerung.‘ Das hat so was von Sozialarbeit, gemeinnützigem Beruf und edler Tätigkeit.

22. September 1981 – Potsdamer Str., Schöneberg: Der aus Westdeutschland eingereiste Hausbesetzer externer hyperlinkKlaus-Jürgen Rattay gerät unter tragischen Umständen unter die Räder eines Linienbusses der BVG und wird zu Tode geschleift.

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Gesichtspunkte einer Versammlung, vom Vorbereiten einer guten Versammlung

Positionen

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Wilhelm R. Frieling, Verleger, Autor, Weblogger

Eins muss man sich mal klar machen: Es gibt ein Zeitfenster vor Stattfinden der Versammlung. Dieses Zeitfenster nennen wir die Ladungsfrist. Wir senden Papier ab, die Tagesordnung. Es tritt Kenntnis ein. Und nun denken Menschen nach und melden sich. Vielfach auch schon zeitlich vor der Versammlung. Man klopft die Dinge ab, ordnet sich und will dann gut vorbereitet auf die Versammlung kommen. Eine Dame mailt aus Moskau, nun könne sie nicht teilnehmen, weil zwischen Ladung und Versammlung nur rund 2,5 Wochen sind und sich auf diese Weise Flüge nicht kostengünstig buchen lassen. Das ist richtig, aber auch teils nicht zu ändern. Dafür gibt es ja die Ladungsfristen und nicht immer stehen Termine für Versammlungen ein halbes Jahr vorher fest. Können sie auch gar nicht. Denn die Dinge sind im Fluss, und wenn uns die Heizkostenablesefirma einen Strich durch die Rechnung macht, dann ist zufällig genau vierzehn Tage vor der Versammlung noch nicht einmal die Heizkostenabrechnung fertig. Das ist nur ein Beispiel. Dynamik hat das ganze Leben und so vor allem auch die Frage, wie eine gute Versammlung einberufen werden kann.

Die Gesichtspunkte einer einzuberufenden Versammlung von Wohnungseigentümern können sich stündlich ändern, ausweiten, reduzieren und in vollkommen andere, unerwartete Bahnen schlagen. Gruppendynamik. Die Versammlung hat weitreichendes zu beschließen. Wir hören dieser Tage von der internationalen Finanzkrise und es nimmt für uns Wunder, das sich die größten der großen Geschäftsbanken offenbar leichtfertig von sogenannten ‚faulen Krediten‘ trennen dürfen. Auch wenn Finanzminister Steinbrück es eine Weile kategorisch ausgeschlossen hat, so ist doch mittlerweile Stand der Dinge, dass die Banken eigene ‚bad banks‘ ausgründen dürfen, um sich von ‚faktischem Mist‘, schlechten Papieren trennen zu dürfen. Ganz anders verhält es sich trotz aller Reformbestrebungen mit den Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Wer klagt gegen wen? – Von Parteien

Rechtliches

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat in einem Beschluss folgendes herausgefunden:

Zitat

Partei ist, wer in Wahrheit klagt oder verklagt sein soll, nicht schon derjenige, den der Antrag als Partei bezeichnet.“

Quelle lt. Amtsgericht: Baumbach/Hartmann, 60. Auflage, Grdz. vor § 50 Rdn. 4

Merke: Es kann sein, Du wirst verklagt, und erst einmal merkt man das gar nicht. Es stellt sich eventuell erst zu einem späteren Zeitpunkt (des Verfahrens, z.B. durch Klarstellungen) heraus. Oh, Deutschland, Du schwieriges und gerechtes Terrain. Im hier erwähnten Verfahren hatte ein immer wieder gern klagender Wohnungseigentümer ein aussichtsloses, weiteres Verfahren versucht zu benützen, um einen Prozesskostenhilfeantrag (!!) zu stellen. Im Ergebnis war trotz einer Vielzahl von Fehlern und vollkommen haltlosen Behauptungen (Unsubstantiiertheit des Klageantrags) das Amtsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dem Prozesskostenhilfe-Antragsteller seinen Wunsch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse abzulehnen.

Digitale Schnipsel aus dem Verwalteralltag

Paar digitale Schnipsel aus mehreren Bezirken Berlins sind wieder aufgetaucht. Die seinerzeit vorgenommenen Bemerkungen dazu muss man nicht weiter kommentieren. Viel Spaß. Sie werden zum Zwecke Archivierung erbrachter Lebensleistungen hier zur Verfügung gestellt, müssen aber nicht unbedingt ganz ernst genommen werden.