Schüler der 7. und 8. Klassen des Droste-Hülshoff-Gymnasiums bilden das Orchester, das traditionsgemäß in der Aula der Schule zu Weihnachten am 05.12. eins von mehreren Weihnachtskonzerten gibt.
Sie ruft an und sagt, ihre Mutter wohnt im Haus. Ob da hinten im Gartenhaus eine Wohnung frei sei? Das wüssten wir nicht, sage ich, das sind Eigentumswohnungen. Die Eigentümer sagen uns als Hausverwaltung nicht: „Du, da ist jetzt meine Wohnung frei und ich suche einen Mieter.“ Wir können da nicht helfen. Sie fragt immer weiter, sagt jetzt, ob im Vorderhaus vielleicht eine Wohnung frei ist? Irgendwann sage ich im vierten, fünften Anlauf: „Hören Sie! Ich bin Verwalter der WEG und ums Gemeinschaftseigentum bemüht. Es interessiert mich nicht, ob jemand vermieten will oder nicht!“ Sie sagt nun, nachdem sie das scheinbar wirklich begriffen hat, mit spitzem Zungenschlag: „Gut zu wissen!“ Im Kern ist sie jetzt sauer auf mich. Ich kann ihr nicht geben, was sie von mir verlangt. Sie sagt spitz: „Gut zu wissen!“ -Sie hat meine Hilfe erwartet, ich habe sie abgelehnt, da es nicht meine Aufgabe ist, Mieter zu rekrutieren. Und ich denke: Genau. #unbefriedigte Erwartungen
Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht Ich weiß, es ist der blanke Hohn, Was du mit mir machst, Was du mit mir machst Ich sitze hier am Telefon von früh bis in die Nacht Ich weiß, es ist der blanke Hohn, Was du mit mir machst, Was du mit mir machst #Ideal, „Telefon“ (1981)
Im Grunde genommen gibt es nichts, was es nicht gibt im Beruf des Haus- und Grundstücksverwalters. Ein jeder ist ein Rädchen im Mahlwerk des Üblichen. Aber was ist üblich? Üblich ist beispielsweise die mehrmals wöchentliche Zelebrierung fester Sprechzeiten. Lustig ist das schon, was sich einige Branchenkollegen so ausdenken, wie sie wünschen, erreichbar zu sein. Es gibt die „rund um die Uhr“-Philosofischen, die geben einfach alles raus, was sie so zu bieten haben. Auch die eigene Handynummer. Always on the road.
Es ist gerade nicht so, dass ein Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter geltend machen muss, welche Datenübermittlungen er nicht wünscht. Das BDSG wird geleitet vom Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Nach § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Demnach liegt es am Verwalter zu prüfen, ob die von ihm angedachte Übermittlung personenbezogener Daten auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden kann (§ 28 BDSG). Ist dies nicht der Fall, wäre eine Datenübermittlung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Wohnungseigentümers datenschutzrechtlich zulässig. (Quelle: HaufeIndex, Link zur Homepage unten, zitiert aus der seitens der Landesdatenschutzaufsicht freigegebenen Stellungnahme)
Dass der Wohnungseigentümer sich im Laufe der Verwaltung als „schwierig“ herausstellt kann vorkommen. Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. Deckert berichtet jetzt in einem Update im Rahmen der empfehlenswerten „digitalen Loseblattsammlung“ „Die Eigentumswohnung“ (Haufe-Verlagsgruppe) über einen solchen Fall und über grundsätzliche, geführte Korrespondenz mit einem Landesdatenschutzbeauftragten. Aus dessen Stellungnahme habe ich hier auszugsweise die bei Haufe unter dem Textindex 2739990 und folgende wiedergegeben, zitiert.
Ich muss kurz zu meiner Mama sagen, also die schaut jetzt zu: Mama, Du musst jetzt nicht mehr weinen! Es geht mir sehr gut! #Gaby Köster, im stern.tv-Interview
Gute Besserung, Gaby Köster! Und weiter so! Und weil das jetzt bestimmt auch kommt: Danke, ausdrücklich, an stern.tv.
Ich habe keine sonderlich hohe Meinung vom durch Werbung finanzierten Privatfernsehen und halte vieles schlicht für flüssiger als flüssig: überflüssig. Dieser Beitrag über Gaby Köster war wichtig und er erinnert zugleich an eine Vielzahl weiterer, weniger bekannter Opfer. Wer Schlaganfall im engeren Familienkreis schon erlebt hat oder selbst davon betroffen war, weiß Bescheid. Das ist der Sinn solcher Ausstrahlungen: Solchem Leid ein Gesicht geben, von mir aus ein bekanntes!
„Ein Blödmann ist jemand, der Menschen, die anders sprechen, sich anders kleiden, mit einer anderen Hautfarbe oder Augenform geboren wurden, keinen Respekt entgegenbringt“ – US-Botschafter Philip D. Murphy
Und damit löst der Mann das alte auf: Murphy´s Gesetz wird ab heute so lauten, wie wir es zitiert haben! Was wir noch überlegen: Wie man in Zukunft das alte mit dem neuen gegeneinander und voneinander abgrenzt, ohne das alte „auszugrenzen“. Bzw. wie man sich diesbezüglich um sprachliche Klarheit bemüht. Wir überlegen das noch!
Diese Datei überschreitet das hiesige Upload-Limit. Der Trick, den wir angewendet haben, wird nicht verraten. Hier ist die Datei: Achtung! Auch mit schnellen DSL-Anschlüssen kann man von einer gewissen Ladezeit ausgehen! Aber dann, aber dann: Das ist paraphernalisch, und bitte immer genau draufhalten mit den Blicken! Schön ist´s, oder? Es wird Ladezeit benötigt, die Datei ist groß!