1032/10: Merke: Wenn du als Wohnungseigentümer deine Wohnung vermietest, musst du was tun!

Merke: Vermietender Wohnungseigentümer

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Aber gut, dass wir das jetzt auch mal sagen, oder? Ist irgendwie verschütt gegangen! Dabei lag nicht die ganze Zeit Schnee! #Sinn des Lebens #Aufgaben und Zuständigkeiten #Abteilung Grundsatzfragen

Über 1.000 Artikel mit dem Schwerpunkt Haus- und Grundstücksverwaltung, überwiegend im Wohnungseigentum! Aber haben wir das schon mal so klar gesagt? Warum? Weil es immer wieder vorkommt: Vermieter rufen uns an und beschäftigen uns mit den Anliegen ihrer Mieter! Wir sagen dann: Wir sind nicht zuständig. Oh Graus, doch es hat seinen Grund. Wir vertreten ja nicht die Mietsonderverwaltung und wenn das ja, dann nur nach Erteilung eines gesonderten Auftrages und in engen Bahnen. Denn wer die Mietverwaltung zeitgleich durchführt, der hat folgendes, was man in der Literatur schlauer Juristen zahlreich lesen kann: der hat als WEG-Verwalter eine Interessenkollision an der Backe. Und muss ganz besonders „korrekt“ arbeiten! Noch korrekter! Die Welt ist so wie jede menschliche Beziehung: Sie ist kompliziert.

Ein Gedanke zu „1032/10: Merke: Wenn du als Wohnungseigentümer deine Wohnung vermietest, musst du was tun!

  1. Pingback: Twitter Wochenschau: 2010-12-12 | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

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