935/10: Update: Schnee- & Eisbeseitigung, das neue Gesetz kommt, oder nicht? Was ist die Lehre des Schaufelns?

Nach alledem aber fragte sich der ordentliche Bürger: „Was ist die Lehre all dieser Jahre? Wohin führt nun der Weg, wenn nicht nach Rom? Was ist die Lehre des Schaufelns?“ (Kulturbeflissener Hinweis auf „Die Lehre des Schaufelns“ – Filmarbeit z.Zt. ungenannt)

Ich muss es zugeben: Ich möchte wahrlich nicht Lompscher heißen in diesen Tagen, ganz zu schweigen davon, Senatorin sein „zu müssen“. Oh Gott! Senatorin Kathrin Lompscher hat es wirklich nicht leicht. In der Schneebranche wird derzeit oft metaphernhaft gesagt:

Dann soll sich Frau Lompscher mal warm anziehen!

Womit wir beim Branchen-Wortwitz der Schnee- und Eisbeseitigungsbranche, von manchen -mafia genannt, sind. Hohoho! Haben wir gelacht! Aber mal im Ernst: Die Branche hat noch nicht verstanden, was die Senatorin da für ein schönes Geschenk macht, man kann jetzt viel mehr Geld verdienen. Mal sehen, wann die Branche das einsieht und ob sie es wirklich irgendwann einmal sagt, z.B. rückblickend betrachtet? Weiter beobachten….

_seitentrenner Flugzeug

Isch habbe immer gesagt: Viel Staat, viel teuer!

Schuldzuweisungen ohne wirkliche Fundiertheit muss Senatorin Lompscher dieser Tage viele einstecken, sie gehört zu den Vielgescholtenen, in unserer Information hier liegt uns allerdings, um im Musikalischen zu bleiben, das Kanonartige fern, das Gebetsmühlenartige erst recht und ein trotziger Scatgesang bietet sich kaum an! Richtig ist folgendes: Der letzte Winter war hundsmiserabel, vor allem für Gebrechliche, Alte, Menschen mit Einschränkungen. Sie waren „always the Gelackmeierte“, wie manch „luschdiger“ Aufkleber uns früher weismachen mochte. Wir haben ihn jetzt wiederentdeckt, gefühlt!

„To be or not to be …the always Gelackmeierte,“ das ist die Frage der kommenden Schneesaison, finden zumindest einige reformfreudigen Politiker und sie haben damit nicht Unrecht, sondern Recht!

Jetzt haben wir -bumm zack vor knirsch- also fünf vor zwölf!- eine Anhörung im Ausschuss im Abgeordnetenhaus gehabt, darüber berichteten wir. Die Anhörung von vier Verbands- bzw. Meinungsträgern, darunter auch wir selbst, ergab zwar, dass drei den Entwurf, so wie er ist, eher rundweg ablehnten. Ich selbst kam im Ergebnis dazu, es sei richtig, das Berliner StraßenreinigungsG neu zu fassen in den beiden Kernen „Mindestbreite 1,50“ (anstatt 1 m, Kehrbreite) und „grundsätzliche Eisbeseitigung, nicht lediglich nur -bekämpfung“. Soweit zum bereits Gesagten.

Dieser Tage ist immer noch fünf vor zwölf. Die gesamte Schneeräumwirtschaft in Berlin hat sich eingeschossen, die Verträge sollten -gute Organisation vorausgesetzt- bis spätestens 31. Oktober 2010 (Ende des Monats) für ganz Berlin abgeschlossen sein. Hier ein Erfahrungsbericht aus diesen arbeitsintensiven Tagen und das vorweg gezogene Fazit: „Mann, ist das ein Durcheinander jetzt“. Und die Frage: ist es philosophisch gesehen besser, wenn man weiß, dass man nichts weiß? Denn wer zu viel wüsste, der könnte gar nicht mehr offen und unvoreingenommen agieren?


Filmausschnitt: Die Lehre des Schaufelns – Musik: Sabine Zlotos

Seitensprung, thematisch: Das Musikschaffen und -wirken von Sabine Zlotos hat gesichtspunkte.de bereits früher hier ausführlich vorgestellt. Der Filmausschnitt aus „Die Lehre des Schaufelns“, oh, Väterchen Zufall, passt ja thematisch zur Schnee- und Eisbeseitigung wie „die Faust aufs Auge“. Grund genug, Sabine Zlotos ein weiteres Mal auf dieser Website eine klitzekleine, durchaus runde Kulturecke, ein „Lied des Tages“ zu widmen, was hiermit geschehen ist. „Der Schnee muss weg,“ lautet die Lehre des Schaufelns, die die Berliner aus der letzten Wintersaison gezogen haben. (Linkempfehlung Sabine Zlotos: Homepage von Sabine Zlotos)

Wir sagten es schon: Wir waren sehr unzufrieden. Wir haben eigentlich sämtliche Verträge gekündigt und neu ausgeschrieben. In der Überlegung, einen handlungsstarken Partner zu finden, der ganz Berlin „einsackt“ und sämtliche Verträge, die dafür abzuschließen sind, liegt auch ein Kriterium, eine vielfältige Arbeit bei voraussichtlich offenporigen Beschwerdequellen. Nein, Angebote für neue Schneeverträge (welchen Umfangs? nach alter Rechtslage bis heute noch maßgeblich? in welchem Umfang kommt neue Rechtslage?)

Entscheider über solche Verträge sollten sich folgendes vor Augen halten:

  1. Die Karten werden diesen Winter vollkommen neu gemischt. Wird eine großangelegte Marktbereinigung in dieser Branche erfolgen? Die kleinen, nicht leistungsfähigen Anbieter werden vielleicht bei erweiterten Pflichtenkatalogen schlicht wegfliegen, zerdrückt von lauter neuen, zu hohen Anforderungen.
  2. Die Rückfrage bei verschiedenen Anbietern ergibt, dass es derzeit noch kein neues Modell gibt. Das hat folgenden Grund: erstens gibt es das neue Gesetz noch nicht und es gibt seitens der Senatsverwaltung und auch der Senatorin noch kein „nachvollziehbares“, äußerst deutliches Auftreten, mit was nun zu rechnen ist. Wie immer sind zweitens jetzt auch die Männer und Frauen der Schnee- und Eisbeseitigungsbranche „gute, verständige“ Unternehmer, die in erster Linie mal an sich selbst denken. Die Findigen nutzen die derzeitige, unklare Gefühlslage bei „unwissenden Kunden“ gern aus.

Der unwissende Kunde fragt nach einem neuen Vertrag. Er bekommt einen. Mit etwas Glück steht im Vertrag drin, dass eine Änderung des Gesetzes konkret bevorsteht. Nur wer darüber -oft im Kleingedruckten, kaum lesbar – nachdenkt, muss zwangsläufig weiter denken. Denn noch „kostet fragen nüscht“ (berolinisch gesprochen). Nach Eintritt der Gesetzesänderung kostet fragen nüscht, denn das gibt dann keine Fragen, sondern Hinweisschreiben der „gewitzten“ Schneeräumer.

Es kann nach heutiger Sachlage so sein, und damit muss man rechnen, dass die Eisglättebeseitigungspflicht (vollumfänglich) am Tage der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt kommt. Damit muss der Berliner konkret am 11.11.2010 (nicht 11:11 Uhr, sondern 13.00 Uhr) und danach rechnen. Denn an diesem Tag tagt das Parlament. Unter der Voraussetzung, dass am 25.10.2010 der entsprechende Fachausschuss erneut getagt hat, und der Entwurf mit der derzeit vorhandenen Begründung „durchgewunken“ wird, wird das Parlament mit hoher Wahrscheinlichkeit am 11.11.2010 den Beschluss zur Abänderung herbeiführen. Tritt dieses Szenario ein, werden sich die Schneeräumbetriebe Berlins unverzüglich an ihre Kunden wenden und die neue, erheblich ausgeweitete Verpflichtung darstellen. Zugleich besteht dann ein Sonderkündigungsrecht, und entweder ist man dann den Schneeräumbetrieb los und braucht einen neuen, oder man akzeptiert die Preise, die nun -wie ein Phoenix aus der Asche- der (bis dato tätige) Schneeräumer aufruft.

Die telefonische Nachfrage von uns (gestern) bei der Pressestelle der Senatorin ergibt nicht Gewissheit über die Frage, die wir gestellt haben, nämlich ob die Anhörung unsererseits bei der Senatorin zu konkreten, neuen Einsichten, Erkenntnissen und dergleichen geführt habe. Im Kern will vielleicht die Öffentlichkeit jetzt doch ganz tagesaktuell wissen, ob und mit welcher Vehemenz das neue StraßenreinigungsG von der Senatorin „durchgepeitscht“ wird, war doch auch Kritik an ihrem Führungsstil von der Opposition zu hören. Letztlich wäre also eine geschickte, gute und sachgerechte Kommunikation mit der Öffentlichkeit zur Terminfrage im Moment dringend dringendst geboten!

Die Menschen in Berlin, so glauben wir, haben sich damit abgefunden, dass das alte Berliner StraßenreinigungsG unzureichend ist und dringend abgeändert werden muss. Im Moment von größter Bedeutung ist also diese Frage nicht, von erheblicher Bedeutung ist, zu welchem Termin Änderungswellen gesetzlicher Art über uns schwappen. Sorgfältige Verwalter beispielsweise kaufen in Kenntnis der konkreten Veröffentlichungslage schon „bessere Winterdienstleister“ ein und steuern damit auf einen (besseren) Standard hin, wie er gesetzlich zwar noch nicht vorgeschrieben ist, sich aber unter Gesichtspunkten menschlicher Anständigkeit gegenüber Benachteiligten als Ergebnis des letzten Winters aber nahezu aufdrängt.

Blaue Flecken und Blessuren

Blaue Flecken und Blessuren

An dieser Stelle hat der normale Berliner Eigentümer kaum noch eine redliche Chance, geeigneten Ersatz zu finden, denn

  • es ist sehr wahrscheinlich, dass es bald schneit,
  • alle Berliner haben dann dasselbe Problem und es setzt ein Run auf die Schneeräumwirtschaft ein, Leistungen nachzufragen, alte Verträge rauszuwerfen und neue Verträge unter hohem Zeitdruck zu schließen, die die neuen Bestimmungen beachten,

Es wäre jetzt wirklich vernünftiger, liebe Senatorin Frau Lompscher, wenn die beabsichtigten Änderungen erstens auf der Grundlage der Anhörungen in der letzten Woche und den dort geäußerten Bedenken befreit und bereinigt würden, dafür braucht man Zeit. Zweitens ist die Neueinführung eines Gesetzes (oder eine wesentliche Änderung) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Sie ist nur sinnvoll mit Gültigkeit frühestens ab dem 01. April 2011, jeder andere Termin führt zu einem unendlichen Wirrwarr, wie es hier ansatzweise geschildet ist.

Auch in der Schneeräumwirtschaft gibt es „seriöse“ Anbieter (wer hätte das gedacht? :-)), die die derzeitige Situation richtig einschätzen! So sind uns im Rahmen der Angebotsabfrage seit Juni 2010 inzwischen von einer großen, namhaften Firma mit Sitz in Berlin durchkalkulierte Verträge und Vertragsbedingungen angeboten worden, die sich auch trotz Nachfrage unsererseits nunmehr wie folgt darstellen: Eine letzte Schlussklausel in den Angebotsverträgen sagt:

Im Preisangebot sind die deutlich erhöhten Qualitätsanforderungen (erhöhter Reinigungszyklus) aus dem neu zu erwartenden Straßenreinigungsgesetz weitgehend berücksichtigt.

Dieses nennt man ein „koscheres Vorgehen“ und eine situationsadäquate Angebotsstrategie, die zwar zunächst aus dem Raster „Ist nicht der Billigste, weg damit….“ und „Geiz ist geiler als geil….“ herausfällt. Wer aber gewissenhaft darüber nachdenkt, was uns Anbieter bescheren werden, die nicht bereits auf dieser Grundlage anbieten, wird zu dem Ergebnis gelangen, dass er möglicherweise am Ende dieser Winterperiode ein Vielfaches für Schnee- und Eisbeseitigung gezahlt haben wird. Denn eine Bauernregel besagt:

Bauernregel: Die Enten sind am Ende fett!

Die Enten sind am Ende fett.

Mag sein, es fällt nicht einmal Schnee.  Damit darf jedoch der kluge Verwalter nicht rechnen! Zieht ihm nicht die Ohren lang, wenn es nicht „geschnitten“ hat, sondern freut euch, dass es bei zu erwartendem Schneefall eine auskömmliche, funktionierende Vertragsbeziehung mit einem seriösen Vertragspartner für den Winterdienst  geben wird, und eins noch: Wird der Wegfall der öffentlich rechtlichen Verpflichtung des Unternehmers ebenfalls beschlossen, wie im Entwurf angedacht, spricht erst recht viel dafür, sich den Winterdienstpartner besonders genau anzusehen. Einer schrieb in einem Kundenrundschreiben-Entwurf u.a. folgendes:

Bußgelder und Strafbefehle können Sie uns weiter reichen, wird sind wegen des erhöhten Risikos haftpflichtversichert.

Dazu fiel uns noch ein,

wer möchte schon mit Strafbefehlen und empfindlichen Bußgeldern arbeiten, im Ergebnis vielleicht sogar vorbestraft sein, nur weil ein richtig  bezahlter Winterdienstleister seine Arbeit nicht richtig macht?

Unseres Wissens kann man drohende „Vorstrafen“ kaum wirksam an Dritte weitergeben, oder? Fakt ist: Gegen das drohende Schneegestöber und die damit verbundene Schlechtsicht setzt diese Website ganz ergebnisorientiert gezielte Weblotsen ein, die weiterführende Sicht ermöglichen sollen…

Weblotse

und viele weitere mehr zum Stichwort „Schnee“

Ein Gedanke zu „935/10: Update: Schnee- & Eisbeseitigung, das neue Gesetz kommt, oder nicht? Was ist die Lehre des Schaufelns?

  1. Pingback: Twitter Wochenschau: 2010-10-10 | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

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