1421/11: Ämter & Behörden: Beim Grünflächenamt F-K wiehert nicht einmal der Amtsschimmel, es ist „Totenstille“

Die Hausverwaltung braucht Dich!

Merke: Unterscheide „FK“ = Friedrichshain-Kreuzberg – und „FKK“ = Freikörperkultur, sowie „NGA“ = Natur- & Grünflächenamt bzw. „GFK“ – Glasfaserverstärkter Kunststoff – In Friedrichshain-Kreuzberg wird über Monate der Antrag auf Fällung von zwei Pappeln nicht genehmigt, trotz mehrfacher Erinnerung. Militante Mehrfamilienhausbeschützer skandieren nun „occupy Bezirksamt“ und verlangen eine antragsgemäße und rechtstaatliche Bearbeitung des überfälligen Antrags, ganz gleich, mit welchen sachgerechten Mitteln.

Das Natur- und Grünflächenamt ist der öffentliche Schutzpatron von „Feldern, Wiesen & Auen“, leuchtendem Ährengold. Mindestens aber der Bäume, die amtlich als Bestand geführt werden. Es möchte so gerne noch schauen, aber der Wagen, der rollt. So sinngemäß aus dem Volkslied „Hoch auf dem gelben Wagen“, zuletzt in Erinnerung gerufen vom Bundespräsidenten (a.D.) Walter Scheel. Mein Gott, Walter!

Dort ist seit März/April 2011 und in Wirklichkeit schon seit mehreren Jahren amtsbekannt, dass im rückwärts des Grundstücks gelegenen, gemeinsamen Grünstreifen mit Durchwegung (Brandschutzweg mit Dienstbarkeit in Form eines Überfahrtsrechts für die Nachbarn) zwei Pappeln inzwischen mehr als haushoch ausgetrieben sind. Deren Wurzelwerk ist inzwischen weder Flach- noch Tiefwurzler, sondern Hochwurzler. Im Klartext: Die Wurzeln treiben nach oben aus und drücken die Zuwegung (eine asphaltierte Wegefläche) kaputt. Sie ist geborsten, wellig und wird inzwischen zum Sicherheitsrisiko.

_seitentrenner Flugzeug

Es gibt für jede Art von behördlichem Tatendrang in Berlin eine Fachbehörde. Ja, sogar die Anzahl von Vogelhäuschen bedarf eingehender behördlicher Begleitung. Normal ist das nicht. Am Ende stellt man sich die Frage: Wie viel öffentliche Verwaltung ist notwendig, tut Berlin gut? Und was ist schlichtweg Beschäftigungspolitik, um nicht noch mehr Menschen in die Beschäftigungslosigkeit zu entlassen? Und warum Gesetze nicht organisationsgestrafft erlassen werden, also bspw. mit der Folge, dass die notwendige Fällung von Bäumen aus Gründen wie dem hier genannten lediglich nur einer schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten bedürfte. Innerhalb dieser Frist könne die öffentliche Verwaltung hiergegen aus sachlich zutreffenden Gründen intervenieren. Täte sie dies hingegen nicht, so dürfe der Betroffene zur Tat schreiten. Einfacher ginge die Welt daran jedenfalls nicht zugrunde. Beim „vereinfachten Baurecht“ sieht man ja, wohin das führt: Das Architekten sich aus Gründen ihrer beruflichen Haftung nichtsdestotrotz nicht trauen, einfach zu bauen.

Das Natur- und Grünflächenamt erhielt auf dieser Grundlage daher ein „bekennerisches Schreiben“ der initiativreichen Hausverwaltung. Sie bittet in Fortführung eines älteren Schriftverkehrs „vor Jahren“ nunmehr um Prüfung, ob die Pappeln gefällt werden dürften und um einen diesbezüglichen Bescheid.

Auch heute liegt noch kein diesbezüglicher Bescheid vor, weswegen nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den amtsleitenden Stadtrat ergeht.

Und um nicht falsch verstanden zu werden, ist diese in der möglichst klaren Benennung des Beschwerdegrundes bemüht.

[iframe_youtube video=“MeXAWlcl4S4″]
Puhdys Alt wie ein Baum (mit Text) (via Youtube)

Der Baum ist ein Mythos vom alt werden seit Menschengedenken, denn er überlebt uns in der Regel. Bis auf eine ganz kurze Zeit in der Menschheitsgeschichte, in der vom Waldsterben die Rede war und von Ausnahme wie der weltweiten Rodung aller existierenden Wälder abgesehen, überlebt der Baum in Berlin aber schon allein deshalb, weil seine Fällung in der Regel das Ziel von ergebnislosem Schriftverkehr ist, dessen Fristenlage in der Regel Monate zählt und nicht Wochen. Oder einfach zu gar nichts führt.  

Der geht so.

Zunächst hat die befasste Sachbearbeiterin das Telefon näher, als den Schreibtisch. Das ist grundlegend sympathisch. Manchmal auch zielführend. Es kommt zu ersten Telefonaten. Sie sagt, sie muss den Antrag prüfen. Das tut sie auch. Dann erfolgen weitere Anrufe von ihr. Die Diktion ihrer telefonischen Amtshandlung ist: Der Hauseigentümer solle sich nun entscheiden, was er macht.

Will der Hauseigentümer die Pappeln fällen? Dann wird eine Ersatzpflanzung fällig. Im Grunde ist schon klar, dass eine vernünftige, ortsgebunden sinnvolle Ersatzpflanzung schwierig werden dürfte. Die Pappeln sind wirklich sehr, sehr hoch, höher noch als das „begünstigte Grundstück“. Das kann auch teuer werden. Geht also vielleicht eine Ersatzpflanzung dort gar nicht vernünftig? Anderenfalls droht eine Ausgleichszahlung an das Bezirksamt. Die Ersatzpflanzung wird dann auf Grund einer Ablösezahlung vorgenommen?

Der Vorschlag, eine Ersatzpflanzung an einem anderen Ort in Berlin vorzunehmen, gefällt dem Amt nicht. Schon seit Jahren wird das nicht mehr genehmigt, meint es.

Um es kurz zu machen.

Die Prüfung der Sinnfälligkeit ergibt sicherlich, dass die zwei Pappeln über kurz oder lang da weg müssen. Das Ergebnis dieser Überprüfung beinhaltet auch die Einschätzung des Natur- und Grünflächenamts, ob die Pappeln noch gesund sind! Oder ob sie ohnehin tot sind. Das kennt man ja gerade von Pappeln. Sind sie tot, bleiben sie wie Fanale stehen und sterben innerlich immer weiter ab. Sie werden mit der Zeit hohl und irgendwann knicken sie weg. Bitte nicht aufs Haus.

Hier insistiert nun die Hausverwalterin. Sie ist von ihrer Aufgabe her Haus- und Grundstücksverwalterin. Sie vertritt die Interessen der betroffenen Wohnungseigentümer. Bestmöglich.

Wozu also was gehört? Richtig: Zur bestmöglichen Interessenvertretung gehört es, dem Sachverhalt hinreichend „Handlungsalternativen“ zu geben. Hierzu gehört nach hiesiger Einschätzung, dass das Rathaus des Bezirks sich jetzt behördlich festlegt. Da in Berlin für solche Vorgänge aufgrund der BaumschutzVO ein Bescheid des Bezirksamts vonnöten ist, muss die Behörde sachgerecht mitwirken. Aber was ist sachgerecht?

In § 5 der vorstehend verlinkten BaumschutzVO heißt es auszugsweise, sinngemäß: „Ausnahmen sind zulässig, bspw. 1. a) wenn der Baum krank ist oder b) der Baum seine ökologischen Funktionen weitgehend verloren hat oder c) von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen oder eine solche Gefahr konkret zu besorgen ist und seine Erhaltung oder die Abwendung der Gefahren dem Eigentümer mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, 2. eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann oder eine solche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird oder 3. die Durchführung von Maßnahmen zur denkmalgerechten Erhaltung und Unterhaltung eines Baudenkmals, Denkmalbereichs oder Bodendenkmals die Veränderung oder Beseitigung eines Baumes erfordert oder 4. die Beseitigung des Baumes der besseren Entwicklung des Gesamtbestandes dient oder der Baum sich auf Grund des Standortes nicht arttypisch entwickeln kann.“ (Zitat aus vorstehender Quelle)

Im geschilderten Fall monatelanges Telefonieren ohne Ergebnis. Denn die Verwalterin ist widerborstig. Sie hält es nicht für sachgerecht, dass ein Sachbearbeiter einen Verwalter anruft und diesem telefonisch Erwägungen angedeihen lässt, die dieser zur alleinigen Entscheidung ad hoc zu entscheiden haben soll. Die Verwalterin will sich die Sachen auch nicht mitschreiben und an ihre Mandantschaft übermitteln. Sie sagt, sie will einen vollständigen, schriftlichen Bescheid haben, der die Alternativen klar umreißt und Entscheidungen -insbesondere seiner Mandantschaft- möglich macht. So herum würde ein Schuh draus. Das verweigert aber die Sachbearbeiterin und lässt den Vorgang einfach monatelang liegen.

Auch Erinnerungen der Verwalterin fruchten nichts. Sie tut einfach gar nichts.

Ohne allzu viel darüber zu wissen, was die nichts tuende Sachbearbeiterin antreibt, kann man zumindest den Eindruck haben, die Dame ließe nichts anbrennen durch gezielte Insgesamtverweigerung von Antrag, Bearbeitung und Bewilligung/Ablehnung. Ein Zwischenbescheid, das kann auch ein telefonischer Zuruf sein: Ich hab es, ich tu was. Wenn du tust. Dass das aber ein bisschen amtsunüblich ist, so weit will ich hier noch gar nicht gehen zu behaupten. Dass aber einfach gar nichts mehr passiert, bis etwas eintrifft, was sie sich eine überforderte Sachbearbeiterin ausgedacht hat, das entspricht aber nicht gerade „rechtstaatlichem Verwaltungshandeln“. Finde ich jedenfalls.

Inzwischen stellt sich aber die Frage, wer von beiden den „dickeren Dickkopf“ hat. Es ist Zeit, dass sich was bewegt. Nun liegt er hier am Bürofußboden herum: mein geplatzter Kragen.

Der Vorgang ist jetzt auf der nächsthöheren Dienst-Ebene. Bezirksstadtrat. Obwohl, das ist nicht die nächsthöhere, sondern die höchste Dienstebene. Die höchste Dienstebene, das ist sinngemäß wie wenn man eine unklare Sache nochmal gegen die Sonne hält, um sie besser zu verstehen. Die Sonne ist ja ganz weit oben. Insofern: Macht nichts. Er wird es dem entsprechenden Abteilungsleiter schon geben. Mit etwas Glück und wenn der Stadtrat engagiert sein Amt verrichtet, mit einem grünen Kreuz drauf: erbitte Rücksprache.

Niemand will nutzlose Dienstaufsichtsbeschwerden ins Rohr schieben und sich mit den Ämtern und der Welt anlegen.

Sehr gespannt, wie diese Sache ausgeht. Es sollte uns nicht verwundern, wenn sie ausgeht, wie jede „läppische Amtshandlung“ wie diese: mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid.

 Weblotse

 (EP)

Ein Gedanke zu „1421/11: Ämter & Behörden: Beim Grünflächenamt F-K wiehert nicht einmal der Amtsschimmel, es ist „Totenstille“

  1. Pingback: 1488/12: Report: Instandhaltung: Von Rotgesichtsmakaken, Schimmelbefall und Flecken vom Spaken | gesichtspunkte.de – Rettet das Mehrfamilienhaus!

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.