1939-16 – Positionen: Der Rauchwarnmelder im Spannungsfeld der Berliner Eigentumswohnungsverwaltung. #BauOBerlin
Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in § 48 Abs. 4 neu BauO Bln belastet die Wirtschaftsunternehmen und im weiteren Verlauf die Privathaushalte. Die Kosten für die Installation, als auch…