1587-13 – Fotowelt: Vom Unterschied zwischen Mängelmeldung und Mängelhinweis
Das ist der „kleine Unterschied“: Die Mängelmeldung erfolgt aus dem Recht, einem beauftragten Mehrfamilienhausverwalter den Zustand zu schildern, dessen umgehende Abänderung man damit verbindet. Hier heißt „Klingel defekt“ nonverbal: „Schicke…