1483/12: Kriminell: Die Wohnung als Tatort im Todesermittlungsverfahren

Versiegelter Tatort im Todesermittlungsverfahren

Versiegelter Tatort im Todesermittlungsverfahren

Nach der Todesursachenklärung hat die Polizei den Tatort auf Nachfrage hin freigegeben. Die Tote soll im Rahmen einer Sozialbestattung beerdigt werden. Der Halbbruder kümmert sich nicht. Zuständig ist dafür der ZSD, der Zentrale Servicedienst der Polizei.

Während des Todesermittlungsverfahrens der Polizei kann die Wohnung vorübergehend als Tatort in Betracht gezogen werden und bleibt so lange versiegelt. Dem steht der beißende Leichengeruch, der aus der Wohnung ins Treppenhaus dringt, nicht entgegen. Dort kann man ggf. Fenster öffnen. #Polizei

1482/12: Report: Instandhaltung: Es gibt viel zu tun, lassen wir´s nicht liegen! #Projekte 2012

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Guten Morgen, Deutschland.

Das Verdikt des „geschlossenen Büros“ über Weihnachten/Neujahr des Jahres ist ein wiederkehrendes Faktotum jahrzehntelanger Vielbeschäftigung. Es wird einen Gang heruntergeschaltet. Die Arbeit erfindet sich erst Anfang Januar des Jahres gänzlich neu. Weichenstellungen sind erforderlich.

In Berlin-Wilmersdorf, in einer Seitenstraße vom Kudamm im Ortsteil Halensee, war im vierten Quartal die Überlegung auf der Strecke geblieben, das zweiflüglige Metalltor mit Zwangsschließung zu elektrifizieren, mit Motoren zu versehen und die „Durchfahrer“ mit Handsendern auszustatten. Insgesamt zu teuer und zu wesentlich, um es als lfd. Verwaltungsmaßnahme mal eben zu machen. Aber es gibt immer wieder Vandalismus gegen die Anlage.

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