1429/11: Verwaltervertrag: Besser ist mit, manchmal nicht schlecht ohne…. Yin und Yang im Leben eines Wohnungseigentümers

Mit den Verträgen ist das so eine Sache. Und wie die Überschrift bereits besagt, kommt es drauf an.

Grundsätzlich kann man Wohnungseigentümern empfehlen, „immer mit Vertrag“ Verwalter an sich zu binden. Nur sollten die Fesseln im Zweifel nicht allzu eng sein. Denn sonst hat der Verwalter einen im Würgegriff. Man bekommt keine Luft mehr. Luft zum Atmen. Warum ist es sinnvoll, einen schriftlichen Verwaltervertrag auszuhandeln? Kurz gesagt, ist das WoEigG (Wohnungseigentumsgesetz) ein „Gestaltungsrecht“, ein ziemlich kurzes Gesetz. Das Nähere regelt die Rechtsprechung. Die ist übrigens vergleichsweise ausführlich, um nicht zu sagen ausufernd. Der neue Verwalter sollte mit einem schriftlichen Vertrag an konkrete Rechte und Pflichten gebunden werden, die einzuhalten möglich ist, aber auch verpflichtend. Wenn es mit dem Verwalter aber nicht klappt, sollte der Vertrag auch regeln, wie man ihn wieder los wird. Oder umgekehrt: Manchmal will ja auch der Verwalter die Wohnungseigentümer wieder loswerden. Irgendwie passen die Parteien nicht zueinander? Na dann, höchste Zeit.

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1428/11: Wartung & Pflege: Wenn der Abfluss mal verstopft ist, ja, was ist denn schon dabei? #Foto des Tages

Was in der Apotheke geraten wird: Verstopfung & Völlegefühl? Nimm doch gleich paar Pillen. Pustekuchen. Hier geht es um den technischen Aspekt der Verstopfung. #Haustechnik

Wir setzen uns hin und lassen alles hinter uns, was wir einst vor uns hatten. Wir entsorgen die „Restschlämme“ per Rohrpost. Lasst es fließen.

Doch was, wenn´s stockt? Wenn es Rückstauungen gibt? Dann kommt der Rohrfrei-Sofortdienst und fräst und pickert in den abgehenden Entwässerungsrohren herum. Wobei er dann feststellt, dass es schwierig ist, so schwierig wie das Leben insgesamt. Es ist kein Durchkommen. Wie sowas aussieht, ist in dieser Collage aus mehreren Fotos festgehalten. Schaut.

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