Das Berolinismus-Magazin gesichtspunkte.de hat sich gestern Abend und heute mit zwei weiteren wichtigen sprachlichen Unterscheidungen befasst. Wie die Überschrift verrät, ist zu unterscheiden:
Wenn sich in Berlin-Wilmersdorf eine Dame gereiften Alters davon zurückziehen möchte, die drei Blumenrabatten (Vorgärten) vor den drei Hauszugängen der Wohnanlage wie ein „eigen Gartenland“ gärtnerisch zu unterhalten, es regelmäßig zu gießen und zu hegen und zu pflegen, muss man eine „Tulpentruppe“ installieren. Hierbei handelt es sich um ein neu zu wählendes Gremium von Wohnungseigentümern, die mit der Absicht gewählt werden, fortan drei Rabatten gärtnerisch zu unterhalten. In der Regel ist diese Tätigkeit ehrenamtlich, allerdings dürfen die freiwillig Agierenden bei gewissenhafter Ausübung ihres Mandats eine gewisse Dankbarkeit der Übrigen erwarten. Ihrer Tätigkeit steht insbesondere nicht im Weg, dass andere Eigentümer derselben Anlage von Gartenarbeit wenig halten, auch wenn sie bspw. zugeben, inzwischen das Wässern mittels eines Gartenschlauchs erlernt zu haben. Von Bedeutung ist der Identifikationsfaktor der ehrenamtlich Tätigen dabei fürs Gemeinwohl aller übrigen Wohnungseigentümer. #Nachgedanken einer Eigentümerversammlung
Jeder noch so harmlose Hinweis auf öffentlich sichtbar aufgehängten Schildern weckt bei Betrachtern Denkweisen und die Frage, inwieweit sich hieraus Denkverbote ergeben? Und für wen?
Von bestimmten Fotos sagen die Betroffenen, sie hätten ein „Recht auf das eigene Bild“. Dazu gehören nach den Gefühlen der Menschen inzwischen auch die Außenansichten ihrer Häuser. Google Street View hat eine Debatte über die „Vertraulichkeit des öffentlichen Raums“ entfacht. Im vorliegenden Fall hat gesichtspunkte.de-StreetView allerdings ein kleines Werbeschild ausgemacht, dass in Berlin-Neukölln an der Straßenecke Heidelberger Str./Elsenstr., Berlin-Neukölln (google Streetview hier) angebracht ist.