Was ist nur los im bundesdeutschen Arbeitsrecht? Fragt der Spiegel in seiner Ausgabe 49.2009.
Man stelle sich eine derartige Spruchpraxis bitte nicht im bundesdeutschen Mietrecht vor. Ein Mieter läuft morgens zur Arbeit. Auf dem Weg schnippt er seine filterlose Zigarette weg, sie liegt im Innenhof. Dabei sieht ihn der Hauswart und schwärzt ihn bei der Hausverwaltung an. Die kündigt ihm fristlos. Nicht auszudenken.
Sowas hängt immer nur auf Männertoiletten. Klar, die Mädels setzen sich hin.
Allerdings: Wären wir hier als Verwalter bzw. Vermieter tätig gewesen, hätten wir davon abgeraten. Ist schon ein bisschen eklig, oder? Wir waren seit dem auch nicht mehr dort. Jedem nach seiner Facon, wir finden es nicht so schön.
„Er ist auch ausgezogen, aber nur, um ungezogen zu sein.“ (Erkenntnis)
Es ist eine ‚Allianz der vollkommen Hirnlosen‘, hat einer gesagt. Eine andere nannte ihn den Wurm. Wieder ein anderer sagte, er sei eine Zecke. Er habe sich einen Wirt gesucht, wie das Parasiten so machen. Und den saugt er jetzt aus.
Nicht alles trifft die Sache richtig gut. Richtig ist aber folgendes: er macht Psychoterror, hält sich selbst für einen bewegten Linken, aber achtet die Menschenwürde anderer Menschen nicht, sondern tritt sie mit Füssen. Seit Monaten macht er dieses Spiel mit den Videokameras. Ob er eine angeschlossen hat oder nicht, darüber streitet er nicht. Wenn man ihn danach befragt, dann weicht er nebulös aus, obwohl es alle gesehen haben. Die hier abgebildete Kamera ist in einem Dachgeschoss montiert auf einem Stativ. Das ‚magische Auge‘ zeigt aus dem Küchenfenster der Büroeinheit und schielt zwischen den Lamellen einer heruntergelassenen Jalousie hindurch. Die Kamera ist auf einen privaten Garten gerichtet. Er ist weiterhin ‚der Wurm‘, und einer nennt ihn jetzt auch Stalking Joe Mc Donald.