Aus dem Gerichtssprengel des Bundesgerichtshofs: Die brandneue Entscheidung liegt im Wortlaut noch nicht vor, aber eine Pressemitteilung ist schon zu haben. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wurde durch den BGH sinngemäß abgeschafft. Am Ende der download-Link. Es ging um folgendes:
VIII ZR 238/08
AG Dippoldiswalde – Entscheidung vom 10. Januar 2008 – 2 C 0686/07
LG Dresden – Entscheidung vom 29. Juli 2008 – 4 S 97/08
Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Sie kündigten das Mietverhältnis und sind in eine andere Wohnung umgezogen. Da der Vermieter der neuen Wohnung von den Klägern eine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ verlangt, haben die Kläger die Beklagte zur Abgabe einer solchen Erklärung aufgefordert. Die Beklagte verweigerte die Abgabe der Erklärung; den zunächst erhobenen Anspruch über die Erteilung von Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen hat sie dagegen sofort anerkannt.



