Summ, summ, summ – Bienchen summ herum!

gemeine Wespe

gemeine Wespe

Nein, nicht Bienchen, sondern Wespen sind gemeint. Die Wohnungseigentümerin wohnt im Dachgeschoß in Kreuzberg. Seit geraumer Zeit fliegen oben in der Holz-Außenverkleidung über ihrer Terrasse Wespen in großer Anzahl ein und aus. Das nervt. Sie weist gleich darauf hin, es sei äußerst schwer, da ran zu kommen. Man müsse dazu aufs Dach. Gut, sagt der Verwalter, kein Problem. Wir haben ab und zu einen Industriekletterer, den fragen wir mal. Der Industriekletterer sagt in seiner Stellungnahme

Zitat ich habe mit Frau Sommer (* Name geändert) gesprochen und sollte mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wespennestbeseitigung zu koordinieren. Ich
kann das Ding entfernen, allerdings nur mit Unterstützung des Schädlingsbekämpfers. Ohne entsprechende Schutzkleidung geh ich da nicht ran. Hatte letztes Jahr das Vergnügen innerhalb von wenigen Sekunden mindestens 30 Stiche zu erhalten, als ich versehentlich beim Efeurückschnitt in ein Nest getreten bin. Lange Rede kurzer Sinn, ich machs, aber eben nur im kombinierten Einsatz. Haben sie einen Schädlingsvernichter an der Hand?“

Ich sehe direkt nach: Nein, an der Hand habe ich tatsächlich keinen Schädlingsvernichter. Das bringt mich auf die Idee, im Datenbestand der Hausverwaltung nachzusehen. Natürlich finde ich gleich ein paar Schädlingsvernichter, in diesem Fall einen Berliner Bär. Mein Telefonat verläuft überraschend. Sie sagen, das sei kein Problem, ooopss, sie arbeiteten als Schädlingsbekämpfer auch mit moderner Teleskoptechnik und könnten daher grundsätzlich bis zu 10 m ‚über dem Kopf‘ arbeiten. Hört sich gut an. Außerdem besäße die Firma zwei Mitarbeiter, die ebenfalls als Industriekletterer ausgebildet sind. Wer sagt’s denn? Hab ich nicht gewusst. Also bekommt er den Auftrag. Der Industriekletterer ist diesmal raus, na dann ein andermal. Und ich nehme mir fest vor, die Website der Fa. Berliner Bär noch einmal zu besuchen und mir anzuschauen, ob dort tatsächlich so was drauf steht.

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Update: Die Haft wurde verbüßt. Wenn Wohnungseigentümer lieber in den Knast gehen….

Update

gesichtspunkte.de hatte vor ein paar Tagen über die Anordnung zum Haftantritt eines Wohnungseigentümers aus Kreuzberg hier berichtet. Nun steht fest: Der Schuldner, der sich weigerte, Versorgungsleitungen für Wasser und Heizung in seiner Wohnung absperren zu lassen, hat die Haft angetreten und abgesessen. Die komplizierten Aufnahmebedingungen (wir berichteten) wurden offenbar richtig verstanden. Nun ist er vorübergehend wieder ein „freier Mann“, und auch schon wieder regelmäßig zu sehen, auch an ganz unpassenden Orten. Wie viel darf ein Schuldner einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Frechheit zumuten? Wie viel darf ihn die Justiz gewähren lassen? Wie viel Zeit hat so ein Mensch, sich nach Belieben wegsperren zu lassen, um danach weiterhin einer irgendwie unklaren Existenz nachzugehen? Solche Fragen sollen manchmal Verwalter den Betroffenen erklären, und klar ist, nicht auf jede solcher Fragen hat eine Verwalterin passende Antworten. Denn ein derartiges Fehlverhalten ist ja gerade eines, dass nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wie der berufliche Fachjargon es auf der juristischen Ebene häufig in „gut“ oder „schlecht“ (für die WEG-Verwaltung aller Wohnungseigentümer) kategorisiert.

Mit der Verbüßung einer Haftstrafe durch den Schuldner ist beim besten Willen noch nichts zu Ende gebracht. Denn die Haft war ja als Erzwingungsmittel angelegt zu erzwingen, dass der Schuldner sich dem Urteil des Amtsgerichts hingibt, dieses akzeptiert und dessen Umsetzung möglich macht. Das Mittel der ‚Haft‘ ist daher in den bürgerlichen Vorstellungen der ‚bürgerlichen‘ Welt eine äußerst weitreichende, drakonische Maßnahme. Das mag anderen anders gehen. Diese fassen es möglicherweise eher als eine ‚ganz neue, hochinteressante Lebenserfahrung‘ auf und in künftigen Stammtischgesprächen fragen sie triumphierend in die Runde: ‚Warst du schon mal im Knast?‘ Dann sei doch ruhig….‘

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