Das neue RDG erwähnt auch erstmals in § 5 ausdrücklich den „Verwalter“, damit sicher unstreitig auch den WEG-Verwalter. Auch im Anschluss an die nach wie vor gültige BGH-Entscheidung von 1993 darf, kann und muss der Verwalter im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Berufspflichten a u ß e r g e r i c h t l i c h rechtsberatend für Eigentümer und Gemeinschaft sicher sehr weitgehend tätig werden.
Herzen haben keine Fenster“ (Elfi Graf, Schlager, 1973)
Ein Vorschlag auf Beschluss in der Versammlung
* die WEG möge beschließen, dass Fenstererneuerungen in der Wohnanlage künftig ausschließlich mit dem Material Kunststoff zu erfolgen haben
begegnet verwalterseitig Bedenken.
Das ist wie folgt bekannt. Regelrecht jüngerhaft vertreten die Holzfans, wie die ‚Plastik-Fraktion‘ ihre eigene Meinung zu dem Thema. Entscheidungsgremium soll die Wohnungseigentümerversammlung sein. Die dogmatische Fraktion derjenigen, die Fenster von Wohnungen (ausnahmslos) zu Gemeinschaftseigentum erklären möchten, will die Zuständigkeit dafür daher ausschließlich bei der Gemeinschaft angesiedelt wissen. Folglich habe diese ‚das ausschließliche Ermessen‘, beispielsweise die Materialvorschrift durch Beschluss zu regeln. Die Holzfans wenden beispielsweise ein, dass es Unsinn ist, Plastikfenster in Wohnungen einzubauen.
Was bitte ist eine ‚Contrahage‚? Nachfolgend wird so eine im Prinzip erläutert.
Zeit für einen (weiteren) Verfahrensbericht aus der Dunkelkammer des Wohnungseigentumsrechts. Ein Verfahrensbericht ist auch ein Bericht über ein verfahrenes Verfahren. – Ein jüngerer Rechtsanwalt hat einen erheblich älteren Mandanten. Wir vermuten ‚Beratungsresistenz‘ des Älteren von beiden. Der jungsche Advokat mag talentiert sein auf anderen Gebieten. Nicht jeder Rechtsanwalt versteht auch was von Wohnungseigentum. Das ist eine andere Baustelle. Die Spruchkammer des Berliner ‚Amtsgerichts Irgendwo‘ hat so einen jüngeren Anwalt heute am Schlafittchen.
Ein Mandant ist ein Mandant und der bringt Penunse, Mücken, Flöhe, Kohle, kurz: Anwaltshonorar. Für Anwälte muss es auch auf eine ‚auskömmliche Gesamtbetrachtung‘ des Mandanten ankommen. Und wenn der Mandant schlicht verrückt ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht eine erquickliche, sprudelnde Geldquelle sein kann. Was soll’s?
Der jungsche Rechtsanwalt klagt jetzt namens seines Mandanten auf Unterlassung der Nutzung von im Untergeschoß befindlichen Kellerräumen als ‚Büro mit intensiver Nutzung‘ durch den Beklagten. In der Teilungserklärung der (kleinen) Wohnanlage befindet sich (aber) diese Regelung. Das stößt irgendwie sauer auf. Alle jetzigen und alle künftigen Wohnungseigentümer, so die entsprechende Klausel, erteilen schon jetzt ihre Zustimmung zu einer derartigen Nutzung. Fest steht auch, dass von irgendwelchen Bedingungen für eine derartige Zustimmung nichts ausgeführt ist. Jetzt werden Bedingungen aufgefahren, sogar gerichtlich. Es geht zur Sache…
Gut zu wissen: Es wird bald eröffnet. Genauer gesagt am 16.08.09. Diesen Termin müssen wir uns vormerken und dann ins Currywurstmuseum eilen. Guten Hunger. gesichtspunkte.de vermutet, dass diese Meldung im Wesentlichen unsere Berliner Leser interessiert. Macht nichts. Es muss auch Lokalpatriotismus-Tendenzen geben, oder? In der Schützenstr. 70, unweit vom Checkpoint Charlie, wird das Museum seine Pforten öffnen.
Übergewicht ist ein Schlüssel zu einer negativen Lebensweise, ergo spielt die aktive Beobachtung und Kontrolle des eigenen Körpergewichts eine Schlüsselrolle für ein glückliches, erfülltes Leben.
Der Hinweis durch gesichtspunkte.de hat nichts damit zu tun, dass Vermieter um die zunehmende Über-Belastung von Altbau-Stockwerksdecken aus Gründen des Übergewichts fürchten, sondern ausschließlich mit dem Wunsch, lohnenswerte Lebensziele zu fördern und zu unterstützen. Übergewicht ist in Deutschland kein Einzelproblem, sondern eine gesellschaftliche Gesamtkonsequenz aus industriellem Fertig-Food und falscher Ernährung.
Auszüge aus Erinnerungsprotokollen eines Hausbewohners: Alle Namen wurden wegen der Gefahr von konkreten Rückschlussmöglichkeiten verändert:
…die Mieterin Frau Lohsemann (*) terrorisiert mich, seitdem ich eingezogen bin. Ich selber rede kein Wort mit ihr. Sie beschimpft und beleidigt mich, sobald sie mich sieht, läuft mir teilweise auf der Straße hinterher. In einem Fall habe ich sogar die Polizei rufen müssen, als sie nicht aufhörte, mir auf der Straße nachzulaufen. In sehr späten Nachtstunden (3.00 bis 5.30 Uhr) spielt sie häufig so laute Musik, dass ich immer wieder geweckt werde. Da die Ruhestörungen oft intensiv, aber nur kurzfristig sind, trifft die Polizei meist nicht rechtzeitig ein.
Ein Besuch in einer Grundschule erinnert uns kurzerhand an elementare Dinge des Zusammenlebens. Wir vergegenwärtigen uns, wie eine gut organisierte Wohnungseigentümerversammlung ablaufen könnte? Dass manches nicht so abläuft, können wir uns jetzt erklären. Wenn wir derartiges schon in der Grundschule gelernt haben, dann nimmt es ja nicht Wunder, wenn wir es wieder verlernen. Schließlich ist es soooo lange her.