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    Die „Email des Tages“ kam am Samstag herein und beinhaltete diese Frage:

    Guten Tag, ich habe eine Frage? Bekomme ich online eine monatliche Rechnung fur bezahlte Wohngeld mit Ust.? Ich brauche monatliche Rechnungen mit Ust. zum Finanzamt von 06.2012 – Mit freundlichen Grussen

    Nun. Was fällt uns dazu ein? – Wohngeld ist brutto=netto, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht zu Vorsteuerabzug berechtigt. Wohngeld ist ein „Dauerzahlungsgrund“, wird monatlich fällig, monatliche Rechnungen hierfür sind nicht erforderlich. Vielleicht das? Man lernt nie aus.

    Eine Eigentumswohnung zu kaufen, um gewiefte Umsatzsteuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, ist kein Tipp, der ernstlich gegeben werden kann im grenzüberschreitenden, kleinen Nationalitätenverkehr.

    (Ust. = Umsatzsteuer)

    (EP)

    Von Bloggwart

    Ich schreibe. Ich arbeite. Ich lebe.

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