Stop stalking: Wenn Nachbarn stalken, sind massivste Gegenmaßnahmen richtig und zielführend

 

Stop Stalking - Nachbarn
Stop Stalking – Nachbarn

Zitat Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ (Sponti-Spruch, Berlin, frühe 80-er Jahre)

Wenn Nachbarn stalken, sind konkrete Abwehrmaßnahmen zu treffen. Die große, weite Welt des Internet ist voll von Berichten über Stalking. Auf Twitter ist die Suche danach ergiebig. Gegen die obsessive Verfolgung und Nachstellungen von Stalkern ist die vom ehemaligen New Yorker Bürgermeister Rudolph Guliani einstmals eingeführte Null-Toleranz-Politik ein richtiger, zielführender Schritt. Mit aller Härte ist dem Stalker klar zu machen, dass sein auf Freiheitsberaubung gerichtetes Tun nicht akzeptiert wird und sämtliche legalen Schritte hiergegen ins Feld geführt werden.

Wichtig ist: Gegen Stalking sind nur und ausschließlich legale Mittel anzuwenden. Auch wenn die Justiz das Problem in Deutschland erst seit kurzem als Straftatbestand eingeführt hat, hat der Betroffene keine anderen Möglichkeiten als beispielsweise diese:

* Strafrechtliche Anzeige des Stalkers

* zivilrechtliche Schritte bei Gericht, eventuell gleich aus mehreren Rechtsgründen, selbst wenn hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die Gerichte Stalking nicht besonders gut kennen und scharf abwägen müssen zwischen der Freiheit eines Menschen (selbst wenn dieser ein Stalker ist) und dem Schutzbedürfnis eines Opfers

* gezielte Information der Öffentlichkeit, der Nachbarn, Freunde, der Umgebung. Hierzu kann beispielsweise in Zeiten des Internets durchaus gehören, seine Beobachtungen in Form von digitalen Tagebüchern (Weblogs) zu veröffentlichen. Hierbei ist streng auf die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu achten. Auch Stalker genießen strafrechtlich ein Grundrecht auf eine „Unschuldsvermutung“. Für die mit Folgen für die persönliche Freiheit maßgeblichen Sanktionierungsmöglichkeiten ist in Deutschland ganz allein der Staat verantwortlich. Beachte: Ein Stalker verfolgt sein Opfer permanent und weiß auch 100%.-ig Bescheid darüber, auf welchen Websites sich sein Opfer regelmäßig betätigt. Wenn das Opfer daher Beschreibungen absurden Täterhandelns oder Darstellungen einer befremdlichen Realität eines Stalkers in dezidierter Weise abgibt, dann fühlt sich der Stalker bereits wieder erneut als Opfer seines Opfers. Denn er kann den Gedanken nicht ertragen, dass Menschen ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben, wenn sie gezielt darstellen, wie absurd, negativ und unvollkommen das Leben eines Täters für sie ist. Eine kontinuierliche Information der Öffentlichkeit -selbst wenn aus Persönlichkeitsrechtserwägungen konkrete Namensnennungen zu unterlassen sind- folgt daher beispielsweise folgende Maxime gesunden Menschenverstandes: ‚Es ist besser, von der Wahrheit verletzt, als von einer Lüge getröstet zu werden.‘ (Khaled Hosseini, „Der Drachenläufer“, Berlin-Verlag 2003)

Stalker sind Menschen, die psychische Probleme haben, denen es menschlich in ihrem eigenen Leben nicht gut geht. Sie sind verzweifelt oder sie fühlen sich in krankhafter Weise im Recht. Sie bekämpfen andere Menschen, denen sie unbewusst das vermeintliche Lebensglück neiden oder von denen sie glauben, dass sie sie verletzt haben. Sie bekämpfen insbesondere auch die freie Meinung anderer Menschen, da diese distanziert sein kann und entgegengesetzt. Ihr Ziel ist die Veränderung ihres Opfers mit Mitteln seelischer, psychologischer oder (sogar) körperlicher Gewalt. Wenn das Opfer daher Angst vor dem Stalker hat, fühlt sich der Stalker am Ziel. Dabei überschreiten sie Grenzen des gesunden Menschenverstandes. Wenn ein Stalkingopfer einen Stalkingtäter darum bittet, derartiges zu unterlassen, fühlt sich der Stalker insgeheim bestätigt. Er freut sich, dass seine Rechnung aufgeht. Er meint, den anderen erfolgreich niedergekämpft zu haben. In Wirklichkeit ist aber der Stalkingtäter nur emotional nicht in der Lage, mit dem Leid anderer Menschen zu empfinden, Rücksicht zu nehmen und selbst zurückzustecken. Der krankhafte Erfolg des Stalkers besteht bereits darin, selbst vom Opfer wahrgenommen zu werden. Schon das allein reicht ihm aus, um sich selbst besser zu fühlen. Der Täterkreis ist von den Forschern zum Thema Stalking in sechs wesentliche Tätergruppen unterteilt worden.

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1. Der zurückgewiesene Stalker: Er handelt aus einem Gefühl der Demütigung heraus, oder weil er zurückgewiesen wurde. Oft handelt es sich um einen Ex-Partner oder vormaligen Freund. Er erträgt es nicht, nicht selbst die Federführung in einem menschlichen Kontakt zu besitzen, sondern von einem anderen, dem Opfer, in Grenzen der Kontaktmöglichkeiten gewiesen zu werden.

2. Beziehungssuchende Stalker: Man spricht hier von Fehlwahrnehmungen des Täters. Er ist eventuell nicht dazu in der Lage, die Bereitschaft zum Kontakt seines Opfers richtig zu deuten. Der Stalker kann erklären: Ich wusste, sie will meine Liebe, meine Zuwendung, meine Anwesenheit. Bis hin zur kompletten Fehlwahrnehmung offensichtlicher Ablehnungsbekundigungen durch das Opfer und ihre Umdeutung in das Gegenteil kann das gehen.

3. Die dritte Gruppe der „intellektuell retardierenden Stalker“ ist häufig in der Gruppe der „Nachbarn“ anzutreffen. Sie besitzen eine ungenügende Sozialkompetenz und überschreiten permanent Grenzen. Beispielsweise schreiben sie Nachbarn brieflich an und weisen diese auf die komplette Unzuverlässigkeit ihres Opfers in wirtschaftlicher, menschlicher oder sozialer Hinsicht hin. Ein Beispiel, das gesichtspunkte.de bekannt ist: Sie behaupten, für einen Menschen Geld verauslagt zu haben und dieses nicht wieder bekommen zu haben. Sie hätten daher Anlass, den Briefempfänger vor ihrem Opfer zu warnen, der sei finanziell unzuverlässig.  Sie schnüffeln in den finanziellen Verhältnissen anderer und legen diese Dritten gegenüber ständig bloß. Sein Ziel ist die komplette Bloßstellung seines Opfers, eine Art gesellschaftlicher Insgesamt-Verbrämung. Ein anderes Beispiel, das uns bekannt geworden ist: Ein Kindesvater und dessen Eltern stellen der Kindesmutter und ihrem neuen Ehemann permanent im Rotationsprinzip nach, lauern der Familie der inzwischen anderweitig verheirateten Kindesmutter permanent nach, beobachten das Wohnhaus, machen Fotos, besuchen ein Wochenendgrundstück in der entfernten Uckermark, geben den Behörden ständig falsche Informationen über den Wohnsitz, den Umzug der Kindesmutter, ihren Aufenthaltsort. Die Eheleute stellen Strafanzeige wegen Stalking. Ihnen ist wichtig, dass sieben minderjährige Kinder, darunter auch das Kind des Kindesvaters/Stalkers, unbekümmert aufwachsen, sie fühlen sich bedroht.

4. Der rachsüchtige Stalker sieht sich durch eine eigene Persönlichkeitsstörung fälschlicherweise als Opfer oder bildet sich ein, Opfer derjenigen Person zu sein, die er selbst nachhaltig verfolgt, beobachtet, beschattet, permanent zu einem aufgedrängten Kontakt zwingt. Er hält sich gern im ganz nahen persönlichen Umfeld seines Opfers auf, spricht Bekannte, Nachbarn, Kunden seines Opfers an und versucht, deren Mitarbeit beim Feldzug gegen das Opfer zu gewinnen. Nicht selten suchen derart Gestörte sogar im Hausmüll ihres Opfers nach Papierschnipseln, persönlicher Post, Kontoauszügen und weggeworfenen Fotoalben.  Rachsüchtig kann auch ein Wohnungseigentümer sein, der eine Wohnung erworben hat und nun den Verkäufer dieser Wohnung als einen Betrüger ansieht, weil er einen vermeintlich zu hohen Kaufpreis bezahlt hat. Beispiele gibt es viele.

5. Erotomane, morbide, krankhafte Stalker wollen über ihr Opfer Kontrolle und Dominanz ausüben. Oft ist ihr Verhalten in einer psychopathischen Gesinnungsumgebung angesiedelt.

6. Sadistische Stalker verspüren im Stalking eine tiefe, menschliche Befriedigung über die Erniedrigung ihrer Opfer.

Zusammenfassend sei gesagt: Die Gruppe dieser Täterbeschreibungen lässt sich nicht scharf voneinander abgrenzen. Richtig ist, dass jeder Einzelfall eines Stalkers immer eine Mischform aus den von der Wissenschaft entwickelten Leitbildern und Täterkategorisierungen ist. Stalker haben ein ganz wesentliches Problem, das sie scheuen, wie der Teufel das Weihwasser: sie scheuen die Beobachtung ihres Handelns durch die Öffentlichkeit. Wenn sie sich an die Öffentlichkeit, also an Dritte, wenden, dann immer, indem sie die betriebenen Handlungen ihrerseits verschweigen, indem sie lügen, manipulieren und versuchen, ihr eigenes Handeln als legitimiert darzustellen. Ein Stalker, der von einer anderen menschlichen Meinung unerbittlich gestellt wird, zieht sich massiv zurück oder wird gewalttätig oder behauptet der Wahrheit zum Trotz immer skurrilere Dinge über sein Opfer, die sich bei Nachprüfung stets als vollkommen haltlos herausstellen.

Unsere Berufsgruppe der Verwalter von Mehrfamiliengrundstücken kennt das Problem „Stalking“ in vielfältiger Hinsicht und in fast jeder denkbaren Konstellation. Mieter stalken andere Mieter im Hause, Wohnungseigentümer stalken weitere Wohnungseigentümer oder einen ihnen missliebig erscheinenden Mieter im Hause, ja es sind sogar Fälle bekannt, in denen die Berufsgruppe der Hausverwalter selbst von Stalkern regelrecht heimgesucht wird. Auslöser dafür ist die Tatsache, dass Haus- und Grundstücksverwalter Mandatsträger von wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Interessen sind. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht beispielsweise einen kundigen Moderator ihrer Anliegen. Ein seine Pflichten verletzender Wohnungseigentümer steht unter einer Stellvertreter-Gegnerschaft in außergerichtlichen, aber auch gerichtlichen und sogar weitgehenden Auseinandersetzungen mit dem Vertreter der übrigen Wohnungseigentümer. Wenn diese Auseinandersetzung hart und immer härter wird, führt der Verwalter aber daher nichtsdestotrotz eine Art „Stellvertreter-Krieg“ mit dem Verfahrensgegner der übrigen Wohnungseigentümer. Wohngeld wird eingeklagt, die Einhaltung der Hausordnung wird durchgesetzt, ein gemeinsames Bauvorhaben eines der Eigentümer mit den übrigen Eigentümern bei der Dachsanierung muss ordnungsgemäß abgewickelt werden, und es kommt zu weitgehenden Streitigkeiten darüber.

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Stalker sind Menschen in einem beratungs- und behandlungsbedürftigen, abnormen Strudel von schweren seelischen Störungen. Ihr Alltag ist durchsetzt von wahnhaften, immer wiederkehrenden Schüben von Hass, Verfolgung, Nachstellung. Sie sind kaum noch in der Lage, eine Art zwanghafte Gewalt- und Tatendrangspirale anzuhalten und ihr Leben wieder sinnvollen Dingen zu widmen. In Berlin gibt es für Stalker bereits die erste bundesdeutsche Einrichtung dieser Art, die Stalkern (Tätern) Angebote macht, sich wieder auf einem normalen, entspannteren Lebensweg zu helfen. Der Verein bietet an, ‚wieder selbstbestimmt‘ zu leben. Nähere Informationen findest Du bei Bedarf hier.

(Mit Informationen von Wikipedia, Materialien aus gesichtspunkte.de zum Stichwort Stalking)

4 Gedanken zu „Stop stalking: Wenn Nachbarn stalken, sind massivste Gegenmaßnahmen richtig und zielführend

  1. Pingback: Foto des Tages: Du bist super! – Qualität ist kein Zufall, sondern das Ergebnis angestrengten Nachdenkens | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

  2. Pingback: Rhabarber: Prozesse von Querulanten vor Gericht enden immer: Wir werden alle sterben! Palim, Palim! | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

  3. wie kann man stalking beweisen ohne selbst zum stalker zu werden. Ich hör immer so ein paar anmerkungen. Z.B. “ um den kümmere ich mich“ oder ganz neu „von dem halten wir abstand weil er krank ist“

  4. Pingback: Gangstalking in Wemding | jokusite

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