Ob Hausverwalter Verwalter werden dürfen oder nicht? Es gibt keine Kriterien berufsständischer Art, Zulassungskriterien dafür, Hausverwalter werden zu dürfen. Ob einer das kann oder nicht, reguliert im selbständigen Berufswesen allein der Markt. Oft mit Jahren Verzögerung, denn berufliche Unkenntnis tarnt sich manches mal ne kleine Ewigkeit, bis es zum professionellen Kollaps kommt. Manch klein erscheinender Fall beruflichen Scheiterns ist dabei in Wirklichkeit ein Wirtschaftskrimi von größerem Ausmaß. Denn die Opfer versunkener Hausverwaltungsschätze sind Mandanten, die ihre Interessen nach dem Ableben der gescheiterten Hausverwaltung isoliert wahrnehmen: ein Anwalt wird eingeschaltet, Forderungen werden tituliert und es wird dann zwangsvollstreckt. Der Vollstreckungsschuldner, vormaliger Hausverwalter, ist dabei nicht leicht ausfindig zu machen: der Kopf steckt tief im Sand. Von einem solchen Fall erzählt der Bloggwart heute kurz gefaßt.
Wir nennen ihn aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anders, als er wirklich heisst: Nennen wir ihn Raimund Pflanzenberg. Wir übernahmen eine maßgeblich zahlungsunfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) am südlichen Stadtrand von Berlin. Bei dem Versuch, vom Vorverwalter die Verwaltungsunterlagen zu erhalten, mussten wir Rechtsanwälte einschalten, denn Unterlagen gab es nicht. Auch war Herr Pflanzenberg verschwunden. Stattdessen residiert sein Bruder in einem namentlich gemischt betriebenen Hausverwalterbüro anderer Namensgebung am Marheinickeplatz. Nach erfolgreicher Titulierung unseres Anspruchs auf Aktenherausgabe und Abgabe eines Bestandsverzeichnisses reagiert der Bruder auf die ersten Versuche von Zwangsvollstreckung und gibt uns wenigstens ‘belanglose’ Verwaltungsunterlagen heraus. Mit denen wir nicht viel anfangen können. Schon seit mehreren Jahren sind keine Abrechnungen da. Die Bankauszüge des Kontos fehlen, es wird gesagt, da sei nichts mehr. Alles aufgefressen von der Langeweile. Die Sache ist inzwischen mehr als zwei Jahre her. Wir vollstrecken noch wegen der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Nun erhalten wir von der Gerichtsvollzieherin eine Abschrift des Protokolls der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Wir erfahren, die Xyz-Krankenkasse möchte noch 1.100,- EUR. Die WEG Sisiphosstr., vertreten durch ihre neue Hausverwaltung, wünscht 4.100,- EUR zu vollstrecken. Der Müllentsorger rsb hat 237,- EUR anzumelden. Die WEG Warnemünder Str. möchte weitere 2.500,- EUR. Vodafone hat 530,- EUR, siehste, die Telefonrechnung auch nicht bezahlt. Und so weiter, und sofort.
Herr Pflanzenberg füllt nun das Verzeichnis ZP 325 (Vermögensverzeichnis im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung der Gerichtsvollzieherin aus. Der ehemalige Hausverwalterkollege ist 1950 geboren, erlernter Elektroinstallateur, zur Zeit tätig als ‘arbeitslos’. Bargeld: 150,- EUR. Keine Wertpapiere, Lebensmittelvorräte, die den Bedarf für vier Wochen übersteigen: nein. Kein Kunstsammlung, Uhren, Schmuck, Gold und ähnliche Wertsachen auch nicht. Arbeitslos, Hartz IV, monatlich 296,- EUR. Monatliche Miete: 356,- EUR. Miete wird direkt vom Sozialamt gezahlt. Das Konto bei der Tschubidu-Bank im Soll mit minus 485,- EUR. Die drei bestehenden Lebensversicherungen ruhen beitragsfrei und addieren sich zu 7.500,- EUR, zahlbar 2013.

Das war’s – und so endet die Geschichte von Herrn Pflanzenberg, der einstmals große Vermögenswerte verwaltete und schließlich aus unerfindlichen Gründen einfach den Kopf in den Sand steckte, nichts vernünftiges mehr herausgab und seinen Bruder vorschob, um nicht für persönl. Fragen erreichbar zu sein. Ein ehemaliger Kollege, der nun keiner mehr ist, die Selbstreinigungskräfte des Marktes haben sinnvoll gewaltet. Aber sein Bruder: der steckte eigentlich mit drin und hat aufgrund einer kleinen Klausel gewaltet und geschaltet, diese findet sich oft in Hausverwaltervollmachten: “Der Bevollmächtige ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen!” – An dieser Stelle sei der Verbraucherschutzhinweis wie folgt formuliert: das kann nach hinten los gehen.
Weiterführende Links
Kaufleute in der Grundstücks- & Wohnungswirtschaft
(Achtung! Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen wurden sämtliche Namensangaben, aus denen auf die Person zurückgefolgert werden kann, geändert! Wir erklären ausdrücklich, dass ein Herr Pflanzenberg wie dieser so nicht existiert!)

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