Allerdings: Eine witzige Idee. Selbst ausprobiert. Resultat: Da muss wohl noch ne deutschsprachige Engine gestrickt werden. Im Moment überhaupt noch nicht zu gebrauchen.
Weiterführende Links
Twitterrad.io (beispielhaft User gotthal) – gern mit eigenem Twitternamen versuchen
Vorsicht, die nachfolgenden Gedanken gelten als intellektuell anspruchsvoll!
Die vorstehende Abbildung zeigt die Übersetzung eines Kochrezepts mit Hilfe eines internetbasierten Übersetzungsdienstes. Das Ergebnis ist haarsträubend, wie man zugeben muss. Die so genannte ‚teleologische Reduktion‚ hat im Gegensatz dazu nichts mit haarsträubenden Übersetzungsversuchen zu tun. Und auch nichts mit der Reduktion als Bestandteil ausgefeilter Küchentechnik. In einem vernünftigen Sinne genau diametral entgegengesetzt ist die teleologische Reduktion. Die (zutreffende) Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm in der Rechtswissenschaft ist damit gemeint. Zur Vermeidung von -ahhhhhh!- hermeneutischen Zirkeln, wie bitte?
Mit dem Ausdruck Hermeneutischer Zirkel (von griech. ἑρμηνεύω [hermēneúō]: „auslegen, erklären, übersetzen“) wird der Problembefund bezeichnet, dass das Verstehen des Sinns kultureller Äußerungen (Darstellungen, Texte usw.) jeweils an bestimmte Vorbedingungen (Vorwissen und Vorannahmen, Werturteile, Begriffsschemata usw.) des Interpreten gebunden ist, welche im Regelfall nicht mit jenen des Autors deckungsgleich sind. Der Prozess der Annäherung beider „Verstehenshorizonte“ ist nicht direkt zielführend abschließbar, sondern besteht in einer je fortschreitenden Annäherung. Die Vorstellung eines kreisförmigen Zirkels bildet dabei die Tatsache ab, dass es keinen objektiv beginnenden und linearen, direkt zielführenden Weg zum Sinn z. B. eines Textes gibt, sondern der Verstehende sich erstens je bereits in einer verstehenden Annäherungsbewegung befindet und dabei zweitens wenn nicht sich schlicht „im eigenen Kreise drehend“, dann doch bestenfalls analog einer konzentrischen Spirale je sich dem Verstehensziel annähert, ohne es direkt erreichen zu können.“ (Quelle: wikipedia – hier)
Als eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen müssen Gase der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. …dem als Naturprodukt weitgehend geruchslosen Erdgas aus Sicherheitsgründen laufend ein Geruchsstoff (Odoriermittel) beigegeben. Dadurch kann jede Person mit durchschnittlichem Riechvermögen und durchschnittlicher Kondition unverbrannt ausströmendes Gas durch den typischen Geruch wahrnehmen.“ (Quelle: DVGW-TFGI 2008 – G600, Seite 185 ff.)
Eine Wohnungseigentümerin aus Berlin-Zehlendorf herrscht auf der Straße einen weiteren Miteigentümer unfreundlich an. Sie sagt einfach so: ‚Der Heizungsraum ist immer noch abgeschlossen. Ich hole eine Einstweilige Verfügung beim Gericht ein.‘ Die Frage ist, was soll’s? Eine Einstweilige Verfügung? Entspricht es eigentlich ordnungsgemäßer Verwaltung, den Heizungsraum einer Wohnanlage gegen den jederzeitigen Zutritt durch Wohnungseigentümer (insbesondere aber: durch Unbefugte) abzuschließen? Die Tür, um die es geht, ist verschlossen, weil eine Gasfeuerstätte dahinter ist. Ergebnis der Recherche: Eine derartige Tür muss sogar abgeschlossen sein. Allerdings gibt es in der aktuellen Gesetzesflut in Deutschland (aber auch im Europäischen Rechtsraum) sich teils widersprechende Gesichtspunkte in dieser Frage: nennen wir das Ying und Yang, für und wider, plus, minus. Dieses zeitigt die Erkenntnis, dass auch die eventuellen Kläger eines Einstweiligen-Rechtsschutz-Verfahrens vor allem eins haben müssen: Vernunft.
Schornsteinfeger-Website mit Usability
gesichtspunkte.de hat sich da mal näher umgeschaut. Sozusagen als kostenloser Servicehinweis und zur Eindämmung unsinniger Klagereien. Festzuhalten ist, dass ein Heizungsraum sich als solches über eine Begriffsverwendung juristisch erschließt. Damit muss also nicht zwangsläufig der technisch-rechtliche Begriff des Heizungsraums (der erst aber einer gewissen Größe der beheimateten Anlage angenommen wird) gemeint sein. Die Spielwiese, auf der wir forschen, heißt Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter, Zugangsrechte.
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Der Heizungsraum ist im Zweifel zwingendes Gemeinschaftseigentum. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 06.03.2006 (AZ: 2 W 13/06) u.a. entschieden, dass Räumlichkeiten und Flächen, die einem einzigen Zugang zu einem in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Heizungsraum bilden, nicht Gegenstand des Sondereigentums sein können. Ein jederzeitiges Betreten durch Eigentümer muss hier auch nicht gewährleistet sein.
Die Verwaltervertrags-Verhandlungen für eine Wohnanlage in Berlin-Prenzlauer Berg sind nun im Werden. Es geht darum, in der 2003 gegründeten WEG nun den ersten Verwalterwechsel einzuleiten, seit dem der Bauträger das Haus in einen bewohnbaren, guten Zustand brachte. Die Pakete sind so geschnürt, dass es einen Mehrheitseigentümer mit 750/1.000stel Miteigentumsanteilen gibt und ein paar weitere, die die restlichen 250/1.000stel besitzen. Nach all den Jahren Erstverwaltung haben sich auch Befindlichkeiten herauskristallisiert. Eine häufig anzutreffende in ähnlichen Konstellationen ist die Gefahr der Stimmrechtsmajorisierung (über drohende Majorisierung bei der Abberufung eines Hausverwalters beispielhaft hier).
Darüber -über die groe Macht von Mehrheitseigentümern- haben die Wohnungseigentümer gemeinsam nachgedacht. Konstruktiv. Und eine ganz brauchbare, konstruktive Klausel nachbeurkundet, die nun zum Gegenstand der Teilungserklärung erhoben wurde. Sie heißt wörtlich:
Beschlüsse der WEG-Versammlung mit finanziellen Auswirkungen, wie z. Bsp. über Verwaltervergütung, Reparaturen, Instandsetzungen u.ä. bedürfen der Zustimmung von mindestens 750/1.000 Miteigentumsanteilen. Die vorgenannte Bestimmung kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer geändert werden.“
Pardautz. Der (neue) Verwalter stellt sich gerade die Frage, wie das gelebt werden kann? Der Sinn der Klausel ist eindeutig, es ist nichts zu rütteln. Eine maßgebliche Miteigentümerin kommentiert die Klausel so: „Diese Einschränkung wurde ausdrücklich so gewollt. Ich denke, in ihr liegt auch viel positives Potential.“
Die meisten Leute wollen streiten.“ (Volker Semler, Rechtsanwalt, Mediator)
Volker Semler aus Berlin-Zehlendorf ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich u.a. mit außergerichtlichem Konfliktmanagement professionell. Er ist Partner in dieser Sozietät.
Er hat einen seiner verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Beruf des Mediators gelegt. In diesem (etwas neueren) Tätigkeitsbereich sind Menschen unterwegs, die sich mit dem Lösen unüberwindlicher Konflikte zwischen Menschen befassen. Problemlösungen finden. ‚Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg‘, so könnte der berufliche Ehrenkodex eines solchen Mediators lauten. Volker Semler erklärt das Entstehen von (zu weitgehenden) Konflikten so:
Konflikte treten auf, wenn die Bedürfnisse eines Menschen oder einer Gruppe nicht in dem Maße erfüllt werden, wie es nach der jeweiligen Vorstellung sein sollte. In Konfliktsituationen sind die Betroffenen der Auffassung, sie hätten aus diesem oder jenem Grund einen Anspruch und ein Recht darauf, von anderen Personen/Parteien etwas zu verlangen bzw. zu verweigern. Wenn die andere Partei entgegengesetzter Auffassung ist, besteht bei beiden Beteiligten eine Abweichung zwischen der subjektiven Vorstellung, wie ihre jeweilige Realität beschaffen sein sollte und wie sie tatsächlich ist.“ (Quelle: Homepage Semler, hier)
Versteh, was ich geworden bin Es war nicht mein Plan Und die Leute überall sie seufzen, halten sich für besser als mich.“
(Cranberries, Ode to my family, deutsche Übersetzung)
In Teil 1 des Interviews erzählte uns ein Stalkingopfer ausführlich die Vorgeschichte eines Stalkingfalls. In Teil 2 des Interviews schließt der Interviewer beim Interviewten (Opfer) an die weitere Entwicklung der Geschichte in ebenfalls ausführlicher, nachhakender Weise an. Teil 3 des Interviews wird sich mit den Stalking-Angriffen selbst und den Tätern auseinandersetzen. Es wird empfohlen, zum besseren Gesamtverständnis alle drei Teile zu lesen. Die Interviews wurden geführt am Ort der Handlung: auf der Nordseeinsel Norderney. Wobei Norderney nur als Synonym zu verstehen ist, denn derartiges kann sich ebenfalls auf jeder südlich von Norderney gelegenen Insel ereignen. Vergleiche hierzu dies hier.
(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Frage: Wann fing das Stalking an? Sie sagten eingangs, das wäre im September 2007 gewesen? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das noch nicht Stalking, was bislang in Interview-Teil 1 von 3 erzählt wurde?
Antwort: Nein, das ist nichtStalking. Was bis dahin geschehen war, nannte ich selbst Mobbing. Diese ganzen unglaublichen Vorfälle hatten das erkennbare Ziel, mich und meine Familie aus dem Haus rauszuekeln. Mit ziemlich primitiven Mitteln. Mir kam bei diesem fortgesetzten Terror im eigenen Wohnhaus zugute, dass ich mich im Haifischbecken ‚Wohnen – Mietrecht – Eigentumsrecht‘ gut auskannte. Ich konnte meine berufliche Bildung entgegensetzen. Wir konnten uns wehren. Selbst wenn die Leute über viel mehr Geld verfügten, teure Anwälte beschäftigten und dergleichen. Selbst die teuersten Anwälte waren im Vergleich zu uns Luschen, sie blieben stets zu oberflächlich und verfehlten oft den Kern des Ganzen. Demgegenüber konnten wir durch Detailkenntnis glänzen. Sie hatten ganz einfach kein Herzblut, sahen es als eine Sache, eine Akte, ein Aktenzeichen.
Frage: Sie hatten keinen Anwalt dafür?
Antwort: Doch, doch, schon hier und da. Aber im Wesentlichen brauchte ich keinen. Mein Mobbing-Nachbar hatte zu diesem Zeitpunkt schon fünfstellig in Anwaltshonorare investiert. Ich nicht.
Frage: Stellt sich nicht irgendwann einmal die Frage, ob solche Streitereien Sinn machen?
Hier hatte vor zwei Monaten die 46 Jahre alte Heike W. ihr Leben mit einem Sprung aus dem 12. Stock beendet. Kurz vor Mitternacht ließ sie sich auf den Hof fallen, in die Ecke, wo die Müllschlucker stehen. Ihr Körper landete auf den Fahrrädern, von denen etliche kaputt gingen. Sie war nicht die erste Mieterin in dem 17-stöckigen Haus, die auf diese Weise aus dem Leben schied. Die Nachbarn erinnern sich an ein junges, depressives Mädchen, das vor kurzem aus dem vierten oder fünften Stock gesprungen war. „Hochhäuser ziehen so etwas an“, sagt eine Bewohnerin.“
Schreibt der Stern hier in einem Artikel über den grausamen Fund von vier verwesten Babyleichen in einem Hochhaus in der Krummen Str. 70, Berlin-Charlottenburg. Macht uns damit als Hausverwalter nachdenklich. Ein Hochhaus zu bauen, das ist das eine. Eins zu verwalten, etwas anderes. Wie geht es den Kollegen, die es verwalten? Machen sie sich Gedanken, oder warum haben sie sich noch keine Gedanken gemacht, wie es den Menschen in einem Hochhaus besser geht? Sind die enormen Aufbauleistungen nach dem Abbruch der Deutschland zerschneidenden Mauer in den Plattenbau-Siedlungen im Osten nicht längst fast komplett abgeschlossen? Sind diese Leistungen nicht ein gutes Beispiel für funktionierenden Pragmatismus? Die Siedlungen sind bunter geworden, sie wurden modernisiert: Aufbau Ost. Hingegen haben wir unsere West-Immobilien aus den Siebzigern, die ähnlichen Zwängen zufolge errichtet wurden, um breiten Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zu sichern, in vielerlei Hinsicht noch nicht ebenbürtig saniert. Zeit wird’s. Gute Verwalter müssen nun vernünftigen Gebäudeeigentümern Wege weisen, wie es auch in solchen Siedlungen zu lebenswertem Leben kommt. Kommt, weil’s noch nicht immer so ist. Noch nicht. Aber bald?
Ist alles so schön bunt hier, ich kann mich gar nicht entscheiden.“ (Nina Hagen, Ich glotz TV, 1978)
Das heutige Zitat gehört nicht direkt in den Themenfokus von gesichtspunkte.de, bedarf aber unbedingt der Erwähnung. Damit frappante Erkenntnisse und Wissensstände nicht einfach bedeutungslos an uns vorüberziehen. Der Kontext ist nicht Haus- und Grundstücksverwaltung im Alltag mit all den schillernden Facetten und auch Abgründen. Es sind die Gespräche von Eltern, die aufgeschnappt werden. Tiefe Kultureinsichten vermitteln auch Elterngespräche.
gesichtspunkte.de führte kürzlich ein längeres Interview. Befragt wurde ein Stalkingopfer nach seinen Erfahrungen. Das GewaltschutzG ist noch relativ neu (2007), wie geht die Justiz mit angezeigten Stalking-Fällen um? Geht sie überhaupt damit um? Kann -wer gestalkt wird- Hilfe erwarten? Uns ging es darum, die gelebte Praxis mal anhand ganz konkreter Erfahrungen hinterfragen. Namen des Opfers und der Täter sind aus Gründen des Personenschutzes nicht veröffentlicht. gesichtspunkte.de veröffentlicht heute nur Teil 1 von insgesamt 3 Interviewteilen, da das Interview recht umfangreich ausfiel. Die weiteren Teile erscheinen demnächst. Teil 1/3 betrifft die Anfänge einer Stalkinggeschichte und ihre Ursprünge.
(Bislang erschienen)
Teil 1 – …über die Vorgeschichte dessen (VÖ: 02.10.09)
Frage: Guten Tag, Herr X. (* Name geändert). Sie sagen, sie sind ein Opfer von Stalking geworden?
Antwort: Ja, genau, das fing eigentlich genau genommen schon im September 2007 an. Die Geschichte zieht sich bin die Gegenwart hin. Ein Ende ist derzeit noch nicht abzusehen.
Frage: Was genau? Was zieht sich hin?
Antwort: Nach meinen Erfahrungen ist Stalking kein stillstehender, statischer Akt, sondern Stalking entwickelt sich mit der Zeit und ufert aus. Es gibt Ruhe- und Drangphasen, Höhepunkte, Unterbrechungen. Aber von vorn: Ich wohne im Grünen. Vor Jahren habe ich an einen alten Unternehmer ein paar Wohnungen verkauft, die er dann selbst bewohnen wollte, direkt über mir.
Frage: Was hat das damit zu tun?
Antwort: Zunächst einmal wenig. Die Sache hat sich entwickelt. Sagte ich schon.
Bei der sehr geschätzten Wikipedia-Enzyklopädie heißt es dazu wörtlich:
Spiritus Rector („führender, lenkender Geist“, wörtlich der „Geist als Führer“) ist ein lateinischer Phraseologismus und bezeichnet eine Person, von der sich eine Gemeinschaft, in seltenerer Verwendung des Ausdrucks auch ein Individuum, geistig leiten lässt.
Je nach Zusammenhang kann damit eine Führungsrolle in religiösen, weltanschaulichen, politischen, künstlerischen oder sonstigen Fragen gemeint sein, die sich nicht bzw. weniger aus einem besonderen Amt, sondern vor allem aus der Anerkenntnis der besonderen geistig-intellektuellen Fähigkeiten der betreffenden Person ergibt.
Wir entnehmen dieser Beschreibung eine positive Bedeutung. Wir haben diese Bezeichnung aber in der letzten Zeit immer nur negativ besetzt gelesen, als gäbe es eine Berechtigung, einen „Spiritus rector“ (Sr) als etwas negatives hinzustellen. In ein paar Verfahren wird er -der Sr- als Metapher für etwas Böses verwendet, dass sich die übrigen Beteiligten zu Unterjochten macht, die daher keinen eigenen Willen mehr besitzen. Wie oft ist der Begriff gefallen und nun stellen wir fest, es ist ein überaus positiv besetzter Begriff: die geistige Führung entstamme einem Anerkenntnis