585-10 – Neues aus Schilda: An Wasserläufen, Flüssen, Seen gilt…beachte die Schilda! Die wärn imma wilda!
Der ordentliche Hausbewohner weiß zu unterscheiden zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Tun. Während die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe zuweilen Dinge in den Bereich der privaten Lebensgestaltung, der Entfaltung der Meinungsfreiheit oder…