1560-13 – Aushang: Wenn Du mal richtig nerven willst, frage vorher die Mitbewohner!
Übrigens: Rein mietrechtlich unterscheiden die Volljuristen durchaus zwischen Hausmusik einerseits und Housemusic andererseits. Das eine kann der „freien Lebensentfaltung“ dienen und ein Grundrecht darstellen. Das andere kann als Lärmbelästigung verurteilt…