1282-12 – Positionen: In Sachen Mietsonderverwaltung der eigenen vermieteten Eigentumswohnung gilt….
Frage nicht, was dein Verwalter für dich tun kann. Frage dich, was du für deinen Mieter tun kannst. Die eigene „vermietete Eigentumswohnung“ in Selbstverwaltung verwalten gilt für den vermietenden Wohnungseigentümer…