731/2010: Redensarten: Auf Eis gelegt – Von der Unterbrechung funktionierender Beziehungen

Banner: Auf Eis gelegt!

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„Eins muss man der Website gesichtspunkte.de ja lassen: Wer auf dieser eher binnenorientierten Seite nach dem Suchwort „Fisch“ sucht, der kann sich über einen Mangel an Fundstellen nicht beklagen!“ (Selbsterkenntnis, Blogwart 11.03.10), ausprobieren such Fisch

Man sagt, man werde die Sache mal „auf Eis legen“. Die Sache kann ein Fisch sein, muss aber nicht. Ebenso gut lassen sich eine Vielzahl anderer Dinge auf Eis legen. Und dann tut man das. Es gibt zwei denkbare Möglichkeiten, warum man das tut, bzw. wozu das führen kann:

  1. Etwas auf Eis zu legen, bedeutet bei uns kulturell so viel wie für eine gewisse Zeit „haltbar machen“. Jedenfalls ist der sofortige Verzehr bzw. die Ingebrauchnahme aktuell nicht geplant, etwa, weil man zuvor noch etwas anderes verdauen muss. Oder man hat eventuell gerade keine Lust auf das, was man erst einmal auf Eis legt.
  2. Allerdings besteht die Gefahr der unsachgerechten Lagerung, Stichwort Gefrierbrand oder Stichwort Überlagerung. Selbst auf Eis gelegte Dinge laufen ab und bekommen hässliche „Malessen“, sie besitzen Verfalldaten und sind daher nicht unendlich haltbar. In der Praxis kommt es sogar häufig zu Entsorgungsproblematiken.

Ein solches bleibt zu überprüfen, aber nicht heute. Der Kühlwart (mit Winterjanka) hatte vom Fischwart (in Gummistiefeln) Order bekommen, es sei Frisches Lagergut eingetroffen, dass „auf Eis zu legen“ sei, zumindest vorläufig. In Personalunion: Bloggwart, in Strickpulli mit Schreibblock. Legt heute eine bislang gut funktionierende Geschäftsbeziehung auf Eis. Die Frage ist: Wird Lagergut schlecht? Worum es geht?


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Frischer Fisch!

Frischer Fisch!

Eine Firma, die sich mit dem Freimachen von verstopften Rohren beschäftigt,  hat im Sommer 2008 einige Einsätze in derselben Wohnanlage in Berlin-Wilmersdorf gefahren. Dafür wurden 2008 Rechnungen gestellt. Zusammen mehr als 500,- € und das sei noch großzügig. Eine Kamerauntersuchung sei „geschenkt“ worden. Es war dumm gelaufen. Die Rechnungen waren -wie gefordert- zeitnahe erstellt und samt Tagelohnzetteln und Unterschriften zur Prüfung eingereicht worden. Die Verwalterin hat die Rechnungen sofort geprüft und nicht zur Zahlung freigegeben. Es wurden mehrere Beanstandungen schriftlich übersandt. U.a. auch der schlecht bis gar nicht koordinierte Einsatz und die Zahl der nicht notwendig gewesenen Anfahrten.

Das hatte 2008 zum selben Ergebnis geführt, wie jetzt 2010. Die Geschäftsführerin der Firma legte 2008 etwas aufs Eis: Die Rechnungen, etwaige Mahnungen und im Übrigen auch jede Bearbeitung der Beanstandungen. Die Sache schlief ein. Das war jedoch so gar nicht beabsichtigt. Eine seriös agierende Verwalterin möchte berechtigte Rechnungen schnell ausgleichen. Das Selbstverständnis ist: Zahle Rechnungen schnell, dann wirst du gern und schnell beliefert, im Bedarfsfall. Jetzt kommt 2010 plötzlich eine Email und es heißt, nun könne man nicht mehr warten. Entscheidend ist allein der Zeitablauf. Sie -das ist die Inhaberin dieser Firma -schreibt:

„leider wir haben noch vier offene Rechnungen vom August 2008. Damals baten Sie um eine Stellungnahme, die wir jedoch nicht leisten konnten, da der Monteur (dreimal vor Ort), zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und dann aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Letzte Woche habe ich mir den Sachverhalt nochmals angesehen, konnte aber keine fehlerhafte Arbeitsausführung unsererseits feststellen, zumal die Arbeiten im 3.OG – Arbeiten an der WC-Anschlussleitung, nach gewaltsamer Türöffnung einer Schlossfirma – keine Relevanz zu den Verstopfungsbeseitigungen im Gewerbe / Kellerleitung hatten. Lediglich, für die nicht weitergeleiteten Informationen über die vor Ort festgestellten Mängel, möchte ich mich nochmals entschuldigen, berechtigen aber nicht, unseren Forderungen nicht nachzukommen. Hierzu möchte ich nochmal erwähnen, dass wir kulanter Weise, bereits den Einsatz über die TV-Kontrolle nicht in Rechnung gestellt haben. Um den Vorgang jedoch abzuschließen, möchte ich Ihnen anbieten, dass wir die Rechnung Nr. 2xxxxx in Höhe von € 194,12 stornieren, dass aber die anderen Rechnungen 2xxxx, 2xxxxx und 2xxxx vom 25.08.2008 – Gesamtsumme € 387,29 – innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Ihre Rückantwort erbitte ich bis zum 17.02.2010 und verbleibe mit freundlichen Grüßen“

Die Antwort beantwortet nicht jede der obigen Ausführungen, so z.B. nicht,

  • dass eine Stellungnahme aber zu leisten ist, auch wenn Zeit verstrichen ist, denn darum geht es ja,
  • es uns leid tut, wenn Monteure kommen und gehen, Rechnungen aber bleiben (Stalin-Zitat: „Die Hitler kommen und gehen, die Deutschen bleiben),
  • man „prokrastinieren“ (also das Aufschieben von rechtzeitiger Arbeit) vermeiden sollte, weil durch Liegenlassen Dinge in Vergessenheit geraten und einfache Wahrheiten die Wirklichkeit ersetzen können,
  • wir niemals beabsichtigten, berechtigten Forderungen nicht nachzukommen, siehe eingangs oben,
  • und und und

Die Antwort allerdings erfolgte wie ein interner Arbeitsvermerk mit Stimmungsbericht und da das Vertrauensverhältnis bis dahin noch nicht getrübt gewesen ist, auch offen an die Chefin dieser Firma, es hieß:

„Die Sache finde ich so, wie sie jetzt abgewickelt wird,  seitens Fa. xxxxxx, einigermaßen ärgerlich und vor allem uns gegenüber unfair. Ich kann nichts dafür, wenn dort innerbetriebliche Probleme herrschen und ich sehe auch nicht ein, dass es ordentliche Abwicklung sein soll, wenn die Fragen damals einfach nicht zeitnahe beantwortet werden, dann wird alles zwei Jahre liegen gelassen und schließlich sollen wir jetzt darüber nachdenken, ob Frau Xxxxxx ihre Rechnungen nun anpasst, ändert oder nicht. Damals hatte ich konkrete Einwände gemacht und diese zeitnah weiter gegeben. Ebenso zeitnah zahlen wir eigentlich alle Rechnungen der Firma, mit Ausnahme derjenigen, die wir (ebenfalls zeitnahe) beanstanden.“

Die Antwort lässt sich nicht lange auf sich warten:

„Ihre Nachricht habe ich zur Kenntnis genommen, trete jedoch von meinem Angebot zurück, die Rechnung Nr. 2xxxxx vom 25.08.2008 zu stornieren, sodass unsere Forderungen bei 581,41 € liegen. Ihr Verständnis setze ich aber voraus, dass ich die Rechnungen nicht verjähren lassen kann. Wenn Sie zeitlich etwas besser stehen, können Sie mich diesbezüglich dann kontaktieren.“

Jetzt ist es so: Die Dame möchte offenbar die seinerzeitigen Einwände nicht mehr überprüfen, sie sind unwiderruflich erledigt, und zwar durch Zeitablauf und durch Anordnung der dortigen Geschäftsinhaberin. Der angebotene „orientalische Versuch“, einfach eine von mehreren Rechnungen zu stornieren, hat nicht geklappt und nun sagt sie unerverblümt folgendes: Dann bekommst du auch kein Storno einer von mehreren Rechnungen, denn du hast gesagt, dass du mich zwingen willst, auf Beanstandungen nachprüfbar zu antworten. Rechnungen nicht verjähren lassen? Sie will jetzt klagen. Soll sie. Berolinisch sagt man zu so einem Verhalten: ein dicker Hund! Und Gift für eine Geschäftsbeziehung. Herr Kühlwart, es gibt zu tun! Einfrieren diese Geschäftsbeziehung!

Werden beide Seiten jetzt ne Menge Arbeit haben. Ein Angebot in einer funktionierenden Geschäftsbeziehung ist das nicht. Zwei Doofe, ein Gedanke: Frau Xxxxxx hat die Rechnungen jetzt zwei Jahre auf Eis liegen lassen, ein angemessener Ausgleich hätte ihr bereits 2008 zugestanden. Sie wollte ihn nicht. Hat zwei Jahre gebraucht, darauf zurückzukommen. Jetzt muss sie sich beeilen: Am Jahresende (und nicht jetzt) verjähren die Rechnungen insgesamt. Da jedenfalls erweckt sie auch noch künstlichen Zeitdruck, anstatt das als Geschäftsfrau „in petto“ zu haben. Dumm gelaufen. Für die Geschäftsbeziehung. Die liegt jetzt „auf Eis“. Und wenn Gerichtspost kommt, wird der Gefrierbrand festgestellt und die Sondermüll-Verklappung der Geschäftsbeziehung unverzüglich durchgeführt. Schade, bis dahin hatte es immer gut funktioniert.


Im Büro sind alle informiert: Auftragsstopp für diese Firma. Auch der Hauswartsdienst weiß Bescheid: Er hatte  vor Jahren diese Firma empfohlen, seit Jahren war die Empfehlung „Gold wert“ und funktionierte immer beanstandungsfrei. Jetzt ist die Beziehung in die Jahre gekommen. Die Scheidung droht. Der Gerichtsstand für Familiensachen wie diese ist immer der Sitz der Wohnanlage, der immobilen Immobilie. In diesem Fall Amtsgericht Charlottenburg, Gerichtsgebäude Kantstraße. Ein schönes Gebäude, warum nicht mal wieder dahin gehen? Ob sie es inzwischen renoviert haben? Rechtzeitig vorher muss ich das Personal rufen: „Herr Kühlwart, auftauen, den Fisch!“ „Ja, aber dann fängt er doch an zu stinken!“ „Macht nichts, ab in die Biotonne vor dem Haus, ist dort richtig!“

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