624/2010: Zitat des Tages: Der Verwaltungsbeirat erteilt sein Plazet: von Testaten und Belegprüfung

Das Testat

Das Testat

Der Verwaltungsbeirat einer Wohnanlage in Berlin-Wilmersdorf hat seine Hausaufgaben schon recht schnell nach Jahresende gemacht. Die Belegprüfung der Belege des Wirtschaftsjahres 2009 ergibt folgenden Kurzbericht der ehrenamtlichen Prüfer Wohnungseigentümer, Zitat:

 Frau Meising, Herr Hinzpeter und ich (* Namen geändert) haben gestern die Belege 2009 geprüft. Wir haben keine Beanstandungen. Gemäß unserer – vollständigen Prüfung der Ausgaben,- stichprobenhaften Prüfung der Einnahmen sowie – vollständigen Prüfung des Festgeldkontos sind die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres ordnungsgemäß verbucht. Ausgaben haben Sie jeweils sachgerecht, fristgerecht und interessenwahrend für die WEG geleistet. Dasselbe gilt für das Liquiditätsmanagement des Festgeldkontos. Die Jahresabgrenzung erfolgte sachlich angemessen. Wir haben uns per Anschauung davon überzeugt, dass auf den Belegen jeweils die Zuordnung zu den Einzelkonten der Jahresabgrenzung vermerkt ist. Somit ist in Zweifelsfällen (etwa Nachfragen einzelner WEG-Mitglieder zur Betriebskostenabrechnung 2009) ein lückenloses Nachvollziehen der Zuordnung von Belegen zu den Einzelkonten der Jahresabrechnung möglich. Da wir aufgrund der vorstehend bestätigten Sorgfalt der Belegführung davon ausgehen, dass auch die Einzelkontenzuweisungen sorgfältig vorgenommen worden sind, haben wir keine Prüfung von Einzelkonten vorgenommen.

Wir bedanken uns für Ihre bei der Hausverwaltung sowie den Baumaßnahmen (Aufzugserneuerung und kleinere begleitende Maßnahmen) geleistete Arbeit und wünschen weiterhin gute Zusammenarbeit.“ (Aus dem Belegprüfungsbericht des Beirats, Abrechnungsperiode 2009)

Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Ungewöhnlich aber ist die klare, strukturierte Sprache eines ehrenamtlichen Verwaltungsbeirats mit lesbarer Empfehlung für die Zukunft und klarer Betrachtung der Vergangenheit. Derartiges würde man sich gern gedanklich hinter den eigenen Spiegel klemmen.

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Liest sich gut und bestätigt unsere Arbeit als zielführend. Äußerst unangenehm die Vorstellung, der Beirat fände unsere Arbeit entgegengesetzt. Nein, hier gibt es eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit und wechselseitiges Wohlwollen. Die Eigentümer wissen, was sie hatten haben und sind zufrieden. Und wir wissen es ebenfalls. Wir mögen diese Wohnungseigentümergemeinschaft sehr.

Haben über die letzten zehn Jahre viel aufgebaut. Aus marodierender Hausverwaltung übernommen. Derartiges soll ja vorkommen. Verwaltung pleite, Geld weg, Baumängel ohne Ende. Und jetzt seit mehreren Jahren ruhige Bestandsverwaltung. Verwalter, die marode Hausverwaltungen übernehmen, müssen ein gewisses Gottvertrauen in sich selbst und in die Integrität der künftigen Kunden besitzen. Sie müssen tatsächlich jahrelang Geld, Mühe, Zeit und viel Aufwand investieren, damit das unterzugehen drohende Schiff wieder ‚auf Kiel‘ kommt und seine Fahrt in eine gute Zukunft fortsetzen kann. Sogar die Vergangenheit der Wohnanlage aus den frühen Sechziger-Jahren ist aufgearbeitet. Das Grundstück ist geschichtsträchtig, weil 1938 dort eine jüdische Synagoge abgefackelt wurde. Von den alten Bauplänen der Synagoge und ihrer Entwicklungsgeschichte insgesamt wurden im Berliner Landesarchiv Dokumente eingesehen. Damit wir weniger gottvergessen in die Zukunft schauen.


Einmal im Jahr wird abgerechnet, im wahrsten Sinne des Wortes
. Dem geht zuallererst die Überprüfung der gesamten Originalbelege des Wirtschaftsjahres voraus und hinterher gibt’s entweder das begehrte Testat -siehe oben- oder die berühmte Kopfnuss, die hoffentlich nur in Ausnahmefällen. Eigentlich hält sich das mit den Kopfnüssen in Grenzen. Durch monatliche Berichterstattung in Form von Monatsabrechnungen, ein feinabgestimmtes Reporting kleinerer und größerer Instandhaltungsaufträge unterhalb des Jahres sind die Dinge gut im Fluss. Information fließt eigentlich ständig. Das schmilzt denkbare ‚gedankliche Eisberge‘ ab und lässt sie als verdaubare Informationshäppchen vorüberziehen. Die große Überraschung steckt daher in den ewigen Jagdgründen der Belegprüfer kaum noch. Man hat Sachen schon einmal gesehen, sie waren Revue passiert und man erinnert sich noch daran. Das uneingeschränkte Testat eines Verwaltungsbeirats ist aber trotz alledem ein Moment der persönlichen Freude und bestätigt, was wir gedacht hatten: dass das eine gute Zusammenarbeit war, im letzten Jahr. Testate wie das obige, von Wohnungseigentümern als jahrelange Bestandskunden sind ungewöhnlich positiv und kommen daher doch überraschend und anerkennen die Leistung desjenigen, der lt. § 1 eines schriftlich abgefassten Verwaltervertrages immer schuld sein soll, wenn etwas nicht geklappt hat: der Verwalter. Denn üblicherweise tritt im Falle anderweitiger Schuldigensuche automatisch die Gleitklausel in § 2 ein: Sollte der Verwalter erwiesenermaßen einmal nicht die Schuld tragen, tritt automatisch § 1 in Kraft.

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