3216/17: Positionen: Ein Abschlagzahlung ist eine Abschlagzahlung, ist eine Abschlagzahlung… Von Vattenfall’s Systemproblemen!

Aus einer Mücke einen Elefanten machen!

Aus einer Mücke einen Elefanten machen!

Schlechte Erfahrungen mit Energielieferanten, in diesem Fall Vattenfall.

Je intensiver wir uns damit auseinandersetzen, wie man richtig über Strom, Gas und Wasser abrechnet, desto stärker sind die Argumente dafür, sich dem Automatisierungsdruck der Großen zu widersetzen. Hier geht es um den Anruf des Mitarbeiters von Vattenfall, der uns die Welt erklärt, weil wir ihm geschrieben haben.

Als Hausverwaltung stimmen wir zum 31.12. eines Jahres aus Gründen einer richtigen Jahresabrechnung die Forderungen und Verbindlichkeiten ab.

Einzugsermächtigungen entziehen wir den Damen und Herren inzwischen gern. Beim Strom für die Hausbeleuchtung schalten wir inzwischen gern auf den Selbstzahlermodus. Im Regelfall werden ca. 11 (bzw. bei höheren Vorauszahlungen fünf) Abschlagzahlungen erfordert. Diese liegen auch mal bei ca. 18,- € je Zahlungsgrund und das ist doch Pille Palle. Hier switchen wir auf Stornierung eines Vorauszahlungsplans und Jahreszahlung. Dann zahlt man einmal 180,- € und gut ist. Was soll der Riesenaufwand?

Die WEG in Schöneberg hat diese Abrechnerei für 2016 hinter sich. Das Problem ist auch folgendes:

Was Vattenfall diesbezüglich das Kundencenter nennt und „Hurra, hier können Sie Ihre Vorauszahlungen selbst festlegen“, funktioniert in Wirklichkeit so nicht. Denn das System ist zu starr und unbeweglich. Die große Freiheit Nr. 1, bspw. festzulegen, dass man anstatt 11 Beträge nur einen bezahlen möchte, existiert gar nicht erst. Hömma, da muss die IT aber noch ran, was?

Seilspringende Strommasten (gif)

Genau das haben wir mit den Vorauszahlungen von Vattenfall in 2016 aber so getan. Deswegen haben wir die auch angeschrieben. Der Ratenzahlungsplan hätte weg gemusst.

Mit etwas Glück funktioniert das auch.

Und dann kommt die Automatik ins Spiel.

Im vorliegenden Fall zahlen wir zunächst zwei Raten 2016 wie geheißen. Und schließlich den ermittelten Restbetrag von 945,- € (der, plus die zwei vorherigen Zahlungen ergibt den gewollten Vorauszahlungsbetrag an Vattenfall). Halten wir auch nochmal fest: Vattenfall bekommt also um den April herum bereits den vollständigen Jahresbetrag zur Verfügung gestellt. Und so soll es nun jedes Jahr sein: Eine Jahresvorauszahlung und eine Abrechnung. Das macht zwei, maximal drei Geschäftsvorfälle pro Jahr und nicht -sagen wir- 14 bis 15 Vorgänge.

Rechne man solche Minimierungsversuche zusammen, erspart eine Kundin, wie unsere, leicht hunderte Geschäftsvorfälle pro Haus, wir übrigens auch. Alles ist einfach, glasklar, transparent. Niemandes Rechte werden verletzt.

Nun kommt der Anrufer, ein Mitarbeiter von Vattenfall, ins Gespräch und sagt: „Nein, Ihre Rechnungsbeanstandung, die können wir nicht bearbeiten. Ich kann Ihnen keine neue Rechnung erstellen.“ Das Problem ist folgendes: Vattenfalls System hat unsere Zahlung von 945,- € (Verwendungszweck: Abschlagzahlungen 2016) anders gebucht. Ein Teil aus diesem Betrag wurde abgezwackt, um eine ältere Rechnung damit auszugleichen.

Das haben wir aber mit der Zahlung nicht gemeint. Wir haben drauf geschrieben „Abschlag 2016“. Und das ist ein Verwendungszweck. Ein Verwendungszweck ist ein Verwendungszweck ist ein Verwendungszweck. Erst nach langem Hin und Her und einem Telefonat über das Verwenden von Verwendungszwecken kommt Klärung hinein. Nun gibt der Mitarbeiter widerwillig seinen Ansatz auf. Er will jetzt eine neue Rechnung schicken.

Er ist sichtlich beleidigt, geradezu gekränkt über unsere rechthaberische Art.

Unser Problem ist einwandfreie, richtige Buchführung und der Ausweis korrekter Kosten und die nachweisbar richtige Auflösung von Altverbindlichkeiten auf den Cent genau.

Und wir zahlen richtige, berechtigte Rechnungen immer vollständig ohne Abzug. Das ist das Prinzip vollkommener Legalität.

Das System Vattenfall hat damit Probleme. Der Mitarbeiter erklärt das: „Da guckt niemand drauf, auf diese Zahlung. Das System ist darauf angelegt, offene Posten erst einmal zu befriedigen und dann erst….“ – Und da falle ich ihm wiederholt und bis zum Schluss mehrfach ins Wort, weil ich nicht unhöflich bin, aber weiß, was ich will. Ein Verwendungszweck ist ein Verwendungszweck. Und wenn bei Euch, liebes Vattenfallsystem, systematisch niemand auf die Verwendungszwecke guckt und die beachtet, dann wird es stets zu falschen Rechnungen kommen.

Selbstzahler wissen, was der Vorzug ist, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt. Man kann Rechnungen auf sachliche Richtigkeit prüfen und muss sie nur bezahlen, wenn sie zweifelsfrei richtig aufgestellt sind.

Da helfen dann auch keine Mahngebühren.

Ein anderer Fall: Das Verrechnen mit vermeintlich berechtigten Mahngebühren.

Oh Mann, das hat System.

Natürlich muss man jetzt aufpassen: Hat man einen Mitarbeiter von Vattenfall erst einmal davon überzeugen können, dass nicht das System entscheidend ist für eine richtige Abrechnung, sondern ein individueller Verwendungszweck, dann ist natürlich die Frage, ob die zugesagte Korrektur der Rechnung überhaupt jemals eintrifft. Denn das macht jetzt richtig Mühe. Man muss vom System abgehen und richtig buchen: So wie es der Kunde gemeint hat. Und nicht das System.

Weiter arbeiten….

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