3090/15: Berlin: Rauchwarnmelderverpflichtung soll kommen! #news

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Rauchen verboten

Zweimal geisterte es äußerst unpräzise durch die Berliner Medien. Wir haben das Thema nochmal recherchiert, weil es von hohem Interesse für die immobilienverwaltende Wohnungswirtschaft ist. Hier der aktuelle Stand, der aus Kontakten ins Berliner Abgeordnetenhaus resultiert: Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen.

Die Beratungen zum Thema Rauchmelder sind noch nicht abgeschlossen. Unter den Fachpolitikern gibt es bereits seit Jahren intensive Gespräche, da sie zwar den Sicherheitsvorteil sehen, aber die unterschiedlichen Regelungen in anderen Bundesländern und die mitunter erheblichen (auf die Mieter abwälzbaren) Kosten sehr kritisch sehen. Mit anderen Worten: Wie immer, wenn der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift, fährt ein wie ein Wärmebus zu verstehender Rundumversorgungsaspekt in Sachen Kostentreiberei und Gewissenlosigkeit los.

Filmschnipsel_Georg.von.Rauchhaus

Brauchte nie welche: Das Georg-von-Rauc-Haus, obwohl heiß umkämpft, wurde nie mit Warnmeldern ausgestattet.

Genau das kritisieren übrigens auch erfahrene Hausverwaltungen. Man hilft den Menschen nicht Systeme über, deren tatsächliche Kosten von Scharlatanen der Sicherheitsbranche dann in die Höhe getrieben werden können. Die Bewohner zahlen die Zeche. Im Wohnungseigentum plädiert die Website gesichtspunkte.de daher für einen individualisierten Ansatz mit gesetzlicher Regelung wie folgt:

– Die WEG hat eine Gemeinschaftszuständigkeit in den Gemeinschaftsbereichen (Treppenhäuser, Dachböden, Kellerräume).
– Die Wohnungseigentümer trifft in ihrer Wohnung eine Einbauverpflichtung auf eigene Kosten.
– Die Typen, die zu verwenden sind, müssen genau beschrieben sein und Kriterien wie weitgehende Wartungsfreiheit erfüllen.

Rauchmelder

Aktuell

Zunächst ist der Gesetzesvorschlag des Senats jetzt beim Rat der Bezirksbürgermeister RdB. Dann erst kommt er (ggf. überarbeitet) ins Abgeordnetenhaus.

Es gibt einen Textvorschlag des Senats. Ob das tatsächlich so beschlossen werden wird, ist offen:

„(4) In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.“

Die Kernfrage für „uns immobilienverwaltende Dienstleister“ ist auch noch folgende: In Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sieht manche Vorschrift vor, der Eigentümer
der Wohnung müsse dieses veranlassen.


HB Männchen Fliege

In anderen Bundesländern wiederum sieht das Landesgesetz vor, dass den Hauseigentümer diese Verpflichtung trifft.

Wenn dazu nichts klarstellend geregelt ist, stellt sich die Einbaupflicht bei Wohnungseigentümern als Maßnahme des jeweiligen Sondereigentümers in dessen Wohnung auf eigene Kosten dar.
Das finde ich auch richtig.

Die WEG-Gemeinschaft (die Hausgemeinschaft) trifft dann nur die im Gemeinschaftseigentum gegebene Einbauverpflichtung.

Zu beurteilen ist auch die besondere technische Anforderung des Rauchmelders: In Treppenhäusern müssen diese inzwischen funkvernetzt sein und sich untereinander benachrichtigen im Brandfall.

Wenn das die Rauchmelder in Wohnungen nicht müssen, weil eine entsprechende Vorschrift fehlt, findet keine Signalweitergabe an weitere Rauchmelder statt.

Ich befasse mich schon seit geraumer Zeit damit und habe auch schon vor den Einbauverpflichtungen gemeinschaftsbezogene angehängt, die wir funkvernetzt betreiben.

Ich müsste derartiges für Wohnungseigentümer richtig runterbrechen, bin aber persönlich gegen eine Allgemeinheitszuständigkeit der Hausgemeinschaft, weil das Sondereigentum von Wohnungseigentümern von denen auf deren Kosten zu betreiben ist.

Ein Gedanke zu „3090/15: Berlin: Rauchwarnmelderverpflichtung soll kommen! #news

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