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Ich bin nicht anstrengend, ich handele nur im Sinne der Gemeinschaft. #Selbsteinschätzung
In Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es häufig Lager mit unterschiedlichen Blockbildungen. Es geht um Themen, die allgemein diskutiert werden, die teils zu Zuständen außerordentlicher Hocherregung führen. So will einer den erst kürzlich von ihm herbeigeschafften Verwalter wieder loswerden und redet den Anderen gegenüber in kämpferischen Emails das Rüstzeug dafür. Die Anderen aber stellen zunehmend in Frage, ob das überhaupt berechtigt ist? Schon hat sich der Kämpfer geoutet und gesagt, er habe rein private Gründe dafür. Ein bisschen war das schon ehrlich. Jedenfalls kann es jeder nachlesen. Muss eine solche Emailliste aller Eigentümer und des Verwalters „unselig“ sein und möglichst bald geschlossen werden, nur um nicht noch mehr Schaden anzurichten?
Ist die Person des Verwalters geeignet? Ist er gar „im Sinne der Gemeinschaft“ tätig? Oder nur „in eigener Sache“? Sich seine Pfründe sichernd. Nun, diese Frage ist nicht so schwer zu durchleuchten. In den häufigsten Fallgestaltungen wie diesen muss man sich den Gegenwert einer Verwaltertätigkeit einmal realistisch vor Augen führen, um zu richtigen Antworten zu kommen. Zunächst einmal kann ein professioneller Hausverwalter nicht von ein, zwei Häusern, die er verwaltet, leben. Dazu reicht einfach die Bezahlung nicht aus.