Eine Geißel der Menschheit ist Zwangsvollstreckungsmissbrauch… von der Made im Speck

Prognosen

Ein ungenannt bleibender Wahrsager flüsterte uns seine Prognose zu, damit wir besser im Bilde blieben, wie die Sache weiterginge.

Dies Leben ist eines der härtesten. Es geht ums Überleben in einem auskömmlich gestalteten Sozialstaat weitgehender Ausprägung und um Schlupflöcher, Nischen, unbekannt bleibende Wissensstände. Ein Zwangsvollstreckungsschuldner treibt seinen Schabernack mit „Gott und der Welt“. Wie viele Leben hat ein Mensch, der ums Überleben kämpft? Wie viele Köpfe? Wie viele Gesichter? Die unbestechliche Antwort: viele, sehr viele.

Er hat seine Miteigentümer gravierend geschädigt. Sie haben Forderungen gegen ihn in einer sechsstelligen Größenordnung, allein weil er sein Wohngeld nie gezahlt hat. Dass er dafür verklagt werden musste, liegt auf der Hand. Und nun kann man sich mit den Schuldtiteln über Tausende EURO Wohngeld z.B. das Wohnzimmer tapezieren. Die Forderungen sind uneinbringlich, jedenfalls derzeit. Er wohnt kostenfrei, seit Jahren. Beteiligt sich nicht an den Kosten, die er selbst verbraucht für Wasser, Hausstrom und Heizung. Auch nicht an allen anderen Kosten. Das zahlen jetzt diejenigen mit, die seinen Ausfall refinanzieren müssen. Als Wohnungseigentümer sind sie, die restl. dreißig anderen Eigentümer einer Wohnanlage in Kreuzberg, mit diesen „ausfallenden“ Kosten gestraft. Sie -die anderen, der Rest- müssen jeweils das Defizit ausgleichen, dass er hinterlässt. Es sind jährlich allein mehr als 10.000,- EUR. Hinzu kommt: er hat jahrelang alles, was die anderen beschlossen, gerichtlich angefochten. Dazu hatte er zwar kein Recht, aber das störte ihn nicht. Das alte Wohnungseigentumsgesetz machte es ihm leicht. Er konnte ohne Anwalt klagen, und verloren hat er sie alle, diese Verfahren, die stets ausgehen wie das Hornberger Schießen. Der Antragsteller verliert, eine Erstattung eigener Rechtsanwaltskosten erfolgte regelmäßig nicht. Und selbst, wenn man das neue Recht schon gehabt hätte. Dann hätte man zwar einen Titel bekommen, wonach der Unterlegene die eigenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen hat. Nur hätte er sie nicht bezahlt.

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Denn er ist (jetzt) mittellos.

Nicht mittellos im Sinne einer Rechtsmittellosigkeit, der Schuldner hat keine rechtlichen Mittel mehr zu klagen. Sondern mittellos im Sinne von Moos, Kohle, Penunse, Geld. Die Regel „Ohne Moos nix los“ trifft auf unser Berichtsobjekt nicht zu. Denn es war viel los in den letzten Jahren.

Die Zeiten haben sich geändert.

Und mit ihnen auch das Recht. Durch die WEG-Reform ist das WEG-Verfahren jetzt Zivilprozess. Das macht den Gang zum Gericht dann schwierig, wenn zu befürchten ist, dass man in der ersten Instanz noch nicht Recht bekommt. Denn in der zweiten Instanz herrscht Anwaltszwang. Ein Schuldner, der eidesstattlich erklärt, kein Geld zu besitzen, kann schlecht aufwändige Prozesse mit Rechtsanwälten führen, die er nicht bezahlen kann. Aber auch dann ist man noch nicht mittellos. Man kann Prozesskostenbeihilfe beantragen. Das verursacht jedenfalls auch schon mal Verfahrenskosten bei demjenigen, der sich gegen eine maßgeblich nicht erfolgreiche, blindwütige Klage (und den Antrag, deren Kosten zu übernehmen) wehren muss mit dem Ziel, dass der Prozesskostenhilfeantrag gerichtlich zurückgewiesen wird. Wenigstens sind die Zeiten härter geworden, und der blindwütige, vermögenslose Schuldner kann nicht mehr haltlose Klagen einreichen und damit aktiv Vermögensschäden zufügen. Die Kosten haben sich in den letzten zwei Jahren erheblich reduziert.

Gefangen im Apparat verschiedener Zuständigkeiten (unbekannt bleibende Wissensstände)

Die vorgeblich als gerecht ausgestaltete Apparatur der Justitiablen (Gerichte) unterteilt Menschen in sachliche Zuständigkeiten. Ein Schuldner, der auch Wohnungseigentümer ist, ist zugleich auch Mensch. Er kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, womit er vor Sozialgerichten landet. Die wissen nichts von Wohnungseigentums-Streitigkeiten, denn dafür sind die WEG-Gerichte zuständig. Und eine Zivilprozesskammer weiß deswegen auch nicht, was Schuldner vor solchen Kammern trieben, bzw. treiben.

Jetzt fließen sämtliche Informationen zusammen

Indem der Schuldner sämtliche in Frage kommenden Strukturen (Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Wohnungseigentumskammer, Zwangsvollstreckungsabteilung) gegeneinander ausspielt, die ihre Aktenzeichen datenschutzrechtlich nicht abgleichen können, entsteht niemals ein „umfassender Gesamteindruck“ eines Menschen. Und so kann es sein, und so was hörten wir, dass einer wie dieser Schuldner jetzt Leistungen in Anspruch nehmen will, von denen wieder andere sagen, die würden das Leiden der übrigen (Eigentümer) nur verlängern. Und der Sozialstaat würde solche Leistungen hingeben, um eine persönliche Not eines Schuldners abzufedern und ihm das Wohnen zu sichern, in Räumlichkeiten, für die er z.B. schon seit 10 Jahren Geld schuldig geblieben ist. In denen er auch gar nicht wohnt, und währenddessen Geschäften nachgeht und Einnahmen erzielt, von denen die öffentliche Hand niemals erfährt.

Doch das Netz der Informationen wird dichter

Der Schuldner agiert, der Schuldner intrigiert. Es entsteht eine Gemengelage an Behauptungen, an Beweisen vor Gericht und an festliegenden Fakten. Die schaut sich jetzt jemand an, der einen Gesamtüberblick hat. Und was folgt, könnte durchaus Gefängnis sein. Wenn jemand Schulden hat, das ist das eine. Das hat so seine Ursachen. Wenn aber jemand dann auch noch versucht, andere zu betrügen,  muss damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Weil nur das gerecht und gerade nicht billig, aber dringend erforderlich ist. Es ist so: Eilaufträge auf Verhaftung eines Menschen gehen in aller Regel nicht durch. Denn das wäre ungerecht. Eiltraufträge auf Zurückweisung von Rechtsmitteln schon eher. Wenn die Widersprüchlichkeiten eines vermeintlichen Hilfebedürftigen zu groß werden und die neun Köpfe einer fünfundzwanzigköpfigen Katze zu laut schnurren und abgeschlagen werden müssen. Und dann ist Schluss mit lustig.

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