

Dissonanz: Der Gesetzgeber zwingt Vermieter und Mieter in ein aufwendiges, ressourcenfressendes Hard- und Software-Abonnement, in der vagen Hoffnung, dass der Bürger beim Blick aufs Smartphone die Heizung drosselt. – Das Brathuhn verduftet und der Heizkostenverteiler verdunstet. Doch damit ist es jetzt vorbei: Die funkablesbaren sind alle digital. Treffen sich zwei digitale Heizkostenverteiler auf der Heizkörpermitte des Großplattenkonvektors: „Los, wir verzählen uns was.“
Der Mieter Herr Danielsson (Name geändert) aus Pankow arbeitet in IT-Zusammenhängen. Das ist sein berufliches Betätigungsfeld. In diesem Zusammenhang ist es ihm vertraut, auf Datenbasen zuzugreifen. Kürzlich hat er ein Balkonkraftwerk installiert: Sonnenstrom for householding. Ein kleiner Peak seines Verbrauchs wird nun direkt aus der Luft geholt. Love is in the Air, everywhere I walk around. Siebziger Jahre Hit-Ohrwurm. Die Bundesregierung hat 2022 eine weitere gesetzliche Grundlage geschaffen für mehr Transparenz, mehr Klarheit. Sehenden Auges sollen wir künftig in den heizkosten- und wasserkostenartigen Mehrverbrauch hineinschliddern. „Give a little bit, give a little bit of your life to me“ (Text geändert, im Original Supertramp). Der Fall kann heute als heißer Shice wie folgt auf den Punkt gebracht werden. Es folgt ein zweiteiliges Intermezzo, Frage und Antwort.
Der Fall
Nachdem ein von sechsundzwanzig Bewohner eine UVI (unterjährige Verbrauchsinformation Heizung Wasser) von seinem Vermieter verlangt und zuhause unterjährige Verbrauchsinformationen erarbeitet und statistisch aufbereitet, wurde das Haus diesbezüglich freigeschaltet beim Dienstleister, der dafür eine extra Vergütung erhält. Nun beschwert sich anderer Bewohner (Dachgeschoss, Vorderhaus), er werde mit Infos geflutet – es gibt papierene Briefe, sozusagen Newsletter wider Willen. Monatlich. Er findet das „krank“. Ich übrigens auch. Also hat er angerufen und gesagt, er will keine Newsletter. Beim Absender erhielt er die Auskunft, er soll sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Das Abschalten der Sendungen beantragen. Wir sind also nicht Absender, sollen das aber inhaltlich betreuen.
Es ist uns egal, ob Menschen Bedürfnisse auf mehr Information haben. Das ist ihr gutes Recht. Ein Telefonat mit einem Kundigen im Abrechnungswesen (Name egal) ergibt: Das Abschalten geht nicht, weil es vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben sei. Ist der Gesetzgeber ein Arschloch? Ob ich Informationen haben will oder ich auf diese verzichte? Ich bin meines Glückes Schmied. Der Gesetzgeber hat mit der Gießkanne gehandelt und Bedenken der Wohnungswirtschaft weggewischt. Stichwort: Bürokratie. Verbraucher zahlen die Zeche von Prozeduren wider Willen.
Behauptung: Es ist schon im Ansatz gedanklich „Müll“: So war die Gesetzgebung nicht zu verstehen. – Der Vorschlag ist rechtswidrig: Benutzer sollen sich ins Rechenzentrum mit Benutzerdaten einloggen und Fantasie-Emailadressen angeben. Um unter dem Radar zu laufen und den Terror abzuschalten. Keine analoge und keine elektronische Post. Das ist mindestens kafkaesk. Darüber hinaus steht die Sonne über Deutschland offenbar schräg, zu niedrig und Karl Kraus wusste: Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten. Wir fassen einmal all die Behauptungen, die harten Fakten aus Gesetz, Rechtsprechung und Kommentierung zusammen, um qualifizierte Fachmeinung und Fortbildung zu betreiben. Es gibt eine Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter. Heute ist wieder so ein Tag.
Faktenlage
Meinung: EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) – EU Energieeffizienz ist, wenn Energie aufgewendet wird, um Energieeinsparung zu betreiben. Wieviel Co2-Ausstoß kostet eigentlich der automatisierte Betrieb von Großrechenzentren, um eine unterjährige Verbrauchsinformation monatlich an alle -sämtliche- Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu versenden, auf analogem, elektronischen oder sonstigen Wegen? Warum kann stattdessen nicht einfach der Bewohner an seine Verbrauchsmessgeräte gehen und diese zu den Stichtagen auslesen und sich die Stände notieren? Eine Beeinflussung des Energieverbrauchs pro Wohnung ist direkt am schnellsten zu erreichen, nicht über weitverzweigte, weltweite Datennetzwerke und Postversandstraßen, die Massenpost versenden.
Fakten: Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist nach § 6a HeizkostenV zwingend vorgeschrieben, sofern fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert sind; der Gebäudeeigentümer muss Nutzern monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Diese Informationspflicht dient dem Ziel der Energieeinsparung und ist aus der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) abgeleitet. Die Heizkostenverordnung geht dabei abweichenden Vereinbarungen der Parteien vor und schränkt Gestaltungsfreiheit kraft Gesetz ein. Der Verzicht einzelner Nutzer auf Information ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Informationspflicht trifft den Gebäudeeigentümer, nicht den Nutzer, und ist nicht abdingbar.