„In den Baugebieten wird die Höhe der baulichen Anlagen in der Regel mit sieben Vollgeschossen festgesetzt. Dabei lehnt sich die Höhenentwicklung an die traditionelle „Berliner Bauweise“ an, die in der Altbebauung 5 Vollgeschosse zuließ, deren Traufhöhe bei 21,0 m bis 22,0 m liegt und heute die Errichtung von sieben Vollgeschosse ermöglicht.“
…sagt -nur mal so beispielsweise- der Berliner Bebauungsplan IX-990 für den Bezirk Berlin-Wilmersdorf in seiner Begründung. Und wir lernen daraus: Wo früher noch, zu Kaiser´s Zeiten, fünf herrliche Vollgeschosse prangten, wird heute uns die Luft zum Atmen zunehmend abnehmend, bzw. knapper. Fünf gleich sieben, so lautet die Berliner Gleichung zur „klassischen Traufhöhe“.