Der Fortschritt ist eine Schnecke (Verfasser: unbekannt)
„Was sagt eine Schnecke, die auf einer Schildkröte sitzt? – „Hui“. (Witz)
Der Rechtsanwalt Michael Drasdo aus Neuss ist in der sachverständigen Wohnungseigentumsrechts-Szene kein Unbekannter. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen bekannt. Kürzlich erschien in der Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 14, 2009, Seite 433 ff.) ein interessanter Beitrag mit der Überschrift ‚Der Fiskus als Erbe von Wohnungseigentum.‘
Das muss man sich mal klar machen. Der Staat regelt die Dinge stets zum eigenen Vorteil. Dafür gibt es die Gesetze. Dass er sich ins Obligo bringen würde, wie vergleichsweise jede andere natürliche Person, daran ist nicht gut denken. So etwa lautet das Credo des beachtlichen Beitrags von Drasdo zur Problematik. Der Staat sei immer dann zum Erben berufen, wenn Wohnungseigentümer ohne Erben verstürben oder diese die Erbschaft ausschlagen. Im BGB gibt es dafür eine entsprechende Vermutung – in § 1936 BGB. Diesen Fall bespricht Drasdo gründlich.
Sie heißt Frau Siegel (* Name von der Redaktion geändert), ist scheinbar jung (oder das geblieben), der Stimme nach zu urteilen und hat -übrigens- (*giggel) eine nette Stimme. Oder sagte ich das schon? Aber auch ein einnehmendes, sympathisches Wesen. Sie ist die Dame von der Jugendgerichtshilfe Spandau. Wie sie aussieht, tut hier definitiv nichts zur Sache, wenn wir es uns auch vorstellen. Womit wir uns mit Sicherheit schon wieder irren. Allerdings: Ihre Vorgehensweise folgt einem ideellen Anliegen, das uns heute hier erwähnenswert erscheint.
Ausgangspunkt ist folgendes: Der jetzt 16-jährige Hans Wurst (* Name ebenfalls geändert) hat in der Nacht am 24.06.2006 in der Zeit zwischen 3:30 und 4:00 Uhr morgens Tags an die Wand eines Hauses in Berlin-Spandau gesprüht: er ist ein Sprayer! Tags sind nicht keltische Runen, sondern Spraykünste, wobei der Begriff Kunst von vielen möglicherweise anders verstanden wird.
Und nun ruft Frau Siegel bei der Verwalterin an. Es ist 08:30 Uhr, also vor dem Aufstehen….
Der Täter Hans Wurst wurde polizeilich ermittelt. Das ist nun mal eine Ausnahme. Wir berichteten am 1. Juli 2009 darüber. Ah, eine Fortsetzungsgeschichte dies. Die allermeisten derartigen Fälle werden tatsächlich nicht ermittelt. Selbst wenn die Polizei in ihren Aufklärungsbroschüren behauptet, anhand der aufgebrachten Graffitos könne sie Rückschlüsse auf den Täter ziehen. Jeder von denen habe eine eigene Handschrift, die man lesen könnte, sozusagen erkennungsdienstlich behandeln. Die Graffitos in Berlin-Spandau, an diesem Haus, das waren nicht die ersten. Das Haus hat im Verlaufe der Jahre immer wieder Heimsuchungen dieser Art erlebt. Das Haus liegt offenbar an einer gedachten Einlaufschneise für marodierende, jugendliche Sprayerbanden auf dem Weg in die kurzweilige Altstadt. Besucher des legendären Ballhaus Spandau dürften es nicht sein. Denn dort hat sich seit 35 Jahren nichts verändert, und gab es damals schon Sprayer? Egal.
Allerdings: Eine witzige Idee. Selbst ausprobiert. Resultat: Da muss wohl noch ne deutschsprachige Engine gestrickt werden. Im Moment überhaupt noch nicht zu gebrauchen.
Weiterführende Links
Twitterrad.io (beispielhaft User gotthal) – gern mit eigenem Twitternamen versuchen
Es wäre so wichtig, etwas zu sagen, wenn ich nur wüsste was?“ (Th. Gotthal, 1. Reaktion auf die Benachrichtigung)
Mr. Wong und facebook hatten ein gemeinsames Vorhaben und das klang vielversprechend. Zum Mauerfall-Jubiläum hatten beide Beiträge für die Domino-Galerie angekündigt. Die “Domino-Galerie” in Berlin, die vom Potsdamer Platz bis hin zum Reichstag entlang der vormals „letzten deutschen, noch funktionierenden Stadtmauer“ (Eigenzitat – grrr…) verläuft, wird bereits am 7. und 8. November geöffnet sein. Fallen werden die Dominosteine dann am 9. November ab 20:00 Uhr zum “Fest der Freiheit”, das bereits um 19:00 mit einem Open-Air-Konzert beginnt. Mehr Infos zum Fest sowie dem kompletten Programm gibt es hier. Dem Chefredaktör is nichts zu schwör. Dies auch insbesondere nicht peinlich. Der Wunsch ist Vater des Gedankens und heilig, ihm zu huldigen, werden wir Mahnwachen am Brandenburger Tor positionieren. Sensationell.
In der Email eines Wohnungseigentümers aus Berlin-Wilmersdorf heißt es soeben:
Eine Gardinenstange ist in meiner Wohnung abgefallen. Können sie mir einen schnellen Handwerker raten, den ich beauftragen kann?“
Es handelt sich wohlgemerkt um eine Eigentumswohnung, nicht um eine Mietwohnung.
Eine Anfrage eines Eigentümers, einen passenden Spezialisten für das Wiederanbringen einer abgefallenen Gardinenstange zu empfehlen, hatten wir allerdings auch noch nicht. Für Handwerkerreferenzen dieses Gewerk betreffend dankbar, verbleibt die Redaktion … und arbeitet weiter. Allerdings: auch ein echter Vertrauensbeweis in die besondere Fachkunde einer Hausverwaltung.
Vorsicht, die nachfolgenden Gedanken gelten als intellektuell anspruchsvoll!
Die vorstehende Abbildung zeigt die Übersetzung eines Kochrezepts mit Hilfe eines internetbasierten Übersetzungsdienstes. Das Ergebnis ist haarsträubend, wie man zugeben muss. Die so genannte ‚teleologische Reduktion‚ hat im Gegensatz dazu nichts mit haarsträubenden Übersetzungsversuchen zu tun. Und auch nichts mit der Reduktion als Bestandteil ausgefeilter Küchentechnik. In einem vernünftigen Sinne genau diametral entgegengesetzt ist die teleologische Reduktion. Die (zutreffende) Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm in der Rechtswissenschaft ist damit gemeint. Zur Vermeidung von -ahhhhhh!- hermeneutischen Zirkeln, wie bitte?
Mit dem Ausdruck Hermeneutischer Zirkel (von griech. ἑρμηνεύω [hermēneúō]: „auslegen, erklären, übersetzen“) wird der Problembefund bezeichnet, dass das Verstehen des Sinns kultureller Äußerungen (Darstellungen, Texte usw.) jeweils an bestimmte Vorbedingungen (Vorwissen und Vorannahmen, Werturteile, Begriffsschemata usw.) des Interpreten gebunden ist, welche im Regelfall nicht mit jenen des Autors deckungsgleich sind. Der Prozess der Annäherung beider „Verstehenshorizonte“ ist nicht direkt zielführend abschließbar, sondern besteht in einer je fortschreitenden Annäherung. Die Vorstellung eines kreisförmigen Zirkels bildet dabei die Tatsache ab, dass es keinen objektiv beginnenden und linearen, direkt zielführenden Weg zum Sinn z. B. eines Textes gibt, sondern der Verstehende sich erstens je bereits in einer verstehenden Annäherungsbewegung befindet und dabei zweitens wenn nicht sich schlicht „im eigenen Kreise drehend“, dann doch bestenfalls analog einer konzentrischen Spirale je sich dem Verstehensziel annähert, ohne es direkt erreichen zu können.“ (Quelle: wikipedia – hier)
Dr. Dr. Michael J. Schmid, München, ist Richter am OLG und Richter am Bayerischen ObLG a.D.. In einem Aufsatz (ZRP 6/2009, dort Seite 169 ff.) erschien kürzlich ein kritisierender, vor allem kenntnisreicher Aufsatz, den gesichtspunkte.de hiermit bespricht und parallel veröffentlicht.
Schmid sagt einleitend:
Die WEG-Novelle hat mehr Probleme geschaffen, als die gelöst hat. Die Überführung vom FGG-Verfahren in das ZPO-Verfahren ist nicht gelungen. Der Gesetzgeber hat Probleme geschaffen, die er nur selbst lösen kann. … Vieles wurde im Gesetzgebungsverfahren übersehen. … Insbesondere im Prozessrecht zeigen sich Konsequenzen der Neuregelung, die nicht bedacht und so wohl auch nicht gewollt gewesen sind.“
Als regelrecht prozesstreibenden Faktor sieht Schmid die Überlegung wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer an, einen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluss nur deshalb anzugreifen, um im Falle der Anfechtung durch einen anderen Wohnungseigentümer nicht versehentlich auf der Verliererseite zu stehen. Dadurch würden Prozesslawinen gefördert, weil die Unterlegenen nun nach den Kostenfolgen der ZPO (Zivilprozessordnung) behandelt würden und dem Obsiegenden dessen gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu erstatten hätten. Schmid hebt sich hier als Verfechter der älteren Praxis hervor, wonach die Gerichte Entscheidungen nach eigenem Ermessen (§ 47 WEG a.F.) trafen. Allerdings -so meint nun wiederum gesichtspunkte.de– übersieht Schmid hier das Faktum regelmäßigen Querulantentums, das weitverbreitet ist und nicht wenigen Wohnungseigentümergemeinschaften schmerzlich zu benennende Rechtsverfolgungskosten, selbst wenn Prozesse regelmäßig vollkommen aussichtslos waren, aufgebrummt hatten. Diese Meinung kann hier nur zum Teil nachvollzogen werden. Schmid nennt dies den ‚Zwang zur Anfechtung‘, und offenbar aus ‚wirtschaftlichen Erwägungen‘. Lebensfremd, meint demgegenüber gesichtspunkte.de, denn welcher Wohnungseigentümer denkt schon in regelmäßig nur juristisch-kategorischen Bahnen wie diesen?
Leitsatz der BGH-Entscheidung vom 29.04.2009 zum obigen Aktenzeichen:
BGB § 550 Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.“ BGH, Urteil vom 29. April 2009 – XII ZR 142/07 – OLG Naumburg LG Dessau
Leitsatz der Redaktion gesichtspunkte.de dazu
Man muss das Leben eben nehmen, wie das Leben eben ist!“ (Juliane Werding, Schlager)
Vorsicht, Hausverwalter: Der Fall ist schnell erzählt. Ursprünglich war zwischen den Vertragsparteien ein Mietvertrag abgeschlossen worden mit Befristung. Jedoch stand dieser Mietvertrag unter dem Vorbehalt einer noch zu erfolgenden Genehmigung durch den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Denkbar ist im Beruf des Hausverwalters, dass dieser einen derartigen Vertrag entwirft, um den Entwurf dieses Mietvertrages dem vertretenen Grundstückeigentümer zur Kenntnis zu bringen und die Gültigkeit des Vertragsabschlusses von der Unterschrift, der Genehmigung, durch den Vermieter und Grundstückseigentümer abhängig zu machen.
Und dann kommt das Leben hinzu . Es ist immer zu wenig Zeit, und der Grundstückseigentümer verschwindet auf die Bahamas und hat keine Lust aufs Schrifttum. Er lässt es liegen. Die Sache gerät in Vergessenheit. Der zur örtlichen Anwesenheit und Fleißarbeit verdonnerte Hausverwalter lebt inzwischen sein weiteres Leben, fertigt Abrechnungen, hält Eigentümerversammlungen ab, pi pa po. Inzwischen wird schon mal ein Mietverhältnis gelebt, das so noch gar nicht Genehmigung gefunden hat.
Woher das Bild stammt, wissen wir nicht. Wir fanden es auf facebook in englischer Sprache. Wir konnten nicht widerstehen, es ins Deutsche zu übersetzen. Fest steht aber eins: es wurde nicht in einer unserer Wohnanlagen aufgenommen. Ehrlich.
Immer wieder, immer wieder kommen die Schmierfinken. Meist nachts, wenn alles schläft. Schnell die Spraydose aus der Umhängetasche und schwupps, ein neues Graffito. Wie die Fachleute sagen, ein Tag. Unterschiedlich sind die Befindlichkeiten. Die Hausverwalterin empfiehlt, diese sofort wieder entfernen zu lassen.
Preiswert, sauber und gut macht das z.B. die Fa. Ungenannt des Graffito-Entfernungskünstlers Ungenannt. Ungenannt nennt seine Firma ‚Den Lackdoktor für Immobilien.‘ Ist was dran, wenn man sich näher mit seiner Website auseinandersetzt.