1675/12: Linktipp: Zur Frage der Eisglättebeseitigung auf einem öffentlichen Parkplatz – OLG Koblenz Aktenzeichen: 5 U 582/12

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The german winterdienst! Bei Bekanntwerden veraltet!

Der Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, den Parkplatz lückenlos von Eis zu befreien. Die Klägerin treffe unabhängig davon ein erhebliches Eigenverschulden. Öffentliche Parkplätze brauchen nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei gehalten zu werden. (Auszug aus Artikellink unten,  Entscheidung vom OLG Koblenz zum dortigen Aktenzeichen: 5 U 582/12)

Koblenz liegt direkt im Berliner Speckgürtel am Bodensee. So wie der Rest der Welt im Berliner Speckgürtel liegt. Deswegen.

Interessantes Urteil zur Revidierung zwangsläufiger Vorstellungen von Bürgern über „absolute Winterdiensttätigkeiten“ an allen Orten, entgegen der Frage, ob Menschen auch mal bereit sind, selbst eine Schippe in die Hand zu nehmen? Besser aber noch: Die Augen aufzuhalten und nur dort langzulaufen, wo es gefahrlos möglich ist. So in etwa.

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