22-09 – Das gute Recht eines Wohnungseigentümers

Positionen

ZitatEs ist das gute Recht eines Wohnungseigentümers, sich zum 80.tigsten Geburtstag von der Verwalterin herzlich gratulieren zu lassen und andererseits aber zu verneinen, dass hierin eine Art von Kompromittierungsversuch liegen könnte, dergestalt, dass die Verwalterin versuche zu erreichen, dass sich der Jubilar nicht auch weiterhin -wie bisher- für Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung einsetzen werde. Denn die ‚absichtslose, einseitige‘ Willenserklärung einer Verwalterin, einem stolzen Jubilar zu dessen rundem Geburtstag zu gratulieren, verfange jedenfalls nicht in der vermeintlichen Idee, damit dessen stillschweigende Zustimmung zu solchen Maßnahmen zu ‚erkaufen‘, die künftighin nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

Die Verwalterin in ihrer Erwiderung angesichts von TOP 01 – Formalia – auf einen entsprechenden Einwand

12-09 – Innovative Themen? Beschlusskompetenzen…. Fenster

Kunststofffenster
Kunststofffenster

 Herzen haben keine Fenster“ (Elfi Graf, Schlager, 1973)

Ein Vorschlag auf Beschluss in der Versammlung

* die WEG möge beschließen, dass Fenstererneuerungen in der Wohnanlage künftig ausschließlich mit dem Material Kunststoff zu erfolgen haben

begegnet verwalterseitig Bedenken.

Das ist wie folgt bekannt. Regelrecht jüngerhaft vertreten die Holzfans, wie die ‚Plastik-Fraktion‘ ihre eigene Meinung zu dem Thema. Entscheidungsgremium soll die Wohnungseigentümerversammlung sein. Die dogmatische Fraktion derjenigen, die Fenster von Wohnungen (ausnahmslos) zu Gemeinschaftseigentum erklären möchten, will die Zuständigkeit dafür daher ausschließlich bei der Gemeinschaft angesiedelt wissen. Folglich habe diese ‚das ausschließliche Ermessen‘, beispielsweise die Materialvorschrift durch Beschluss zu regeln. Die Holzfans wenden beispielsweise ein, dass es Unsinn ist, Plastikfenster in Wohnungen einzubauen.

Weiterlesen