1177/11: Report: Instandhaltung: Das kann ja mal passieren, dass sich jemand verrechnet. #Milchmädchen

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Errare humanum est. Irren ist menschlich. #Alte Lateinweisheit, auch via Asterix

Das kann ja mal passieren. In Position 05 des Angebots auf fünf Positionen hat sich der Handwerker verrechnet. Er rechnet uns 205 m² Beschichtung von Laubengängen vor, der Preis pro m² beträgt als Einheitspreis 22,20 € und das ist ein guter Preis. Deswegen bekommt er den Zuschlag. Der Auftrag ist ein Abrechnungsauftrag. Abgerechnet wird also zum Nachweis der beschichteten m² Laubengangfläche. Ein Flüssig-Kunststoff wird aufgebracht. Allerdings war im Angebot der Preis aus den beiden Kalkulationsbestandteilen unrichtig mit 2.331,- € netto gebildet worden. Wie jeder nachrechnen könnte, beträgt der Preis aber -bei richtiger Rechnung- 4.551,- € netto, also plus Mehrwertsteuer.

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Milchmädchenrechnung

Das ganze Angebot macht am Ende einschl. Mehrwertsteuer 8.914,- € aus. So ging das Angebot uns zu im November 2010. Inzwischen steht die Schlussrechnung an. Abgerechnet werden jetzt rund 13.000,- €, es sind noch ein paar m² mehr gemacht worden. Ins Auge fällt allerdings eine Verdoppelung der besagten Angebotsposition. Die Wohnungseigentümer hatten per Beschluss geregelt, dass die Firma den Auftrag bekommen soll. Allerdings wurde auch eine Kostenobergrenze von 10.000,- € beschlossen. Die ist nun überschritten. Und nun?

Ja, genau, und nun?

Wer haftet nun für Rechenfehler? Der Laie wird sagen, derjenige, der das Angebot falsch abgibt. War es Absicht? Wohl kaum. Es war ein Schreibfehler, und dazu ein Offensichtlicher. Das Angebot wurde einem Architekten übermittelt, der hat den Fehler nicht bemerkt. Der Verwalter hat das Angebot ebenfalls erhalten. Auch er hat den Fehler nicht bemerkt. Die Firma steht nicht in Zweifel, sie ist dem Architekten als gute, ehrliche Firma bekannt. Dass sie jetzt richtig abrechnet, wird man im Ergebnis hinnehmen müssen.

Doch man ärgert sich. Hätte man doch nur: ja, hätte man beispielsweise diesen Auftrag für die aufgemessene Fläche als Festpreisauftrag erteilt, so hätte man am Ende, und nur für die exakten 205 m² den Angebotsbetrag von 8.914,- € berappen müssen. Doch von vornherein war klar, dass noch weitere Kleinflächen hinzukommen. Und man hat daher nicht, was man hätte….

Hätte, könnte, wollte….beim Bauen ist man nicht im Konjunktiv gefangen! Das Ergebnis zählt.

Der Handwerker wird den ihm zustehenden Betrag erhalten, da führt kein Weg dran vorbei. Auch wenn man sich über „die eigene Dämlichkeit“ ärgert. Und insgeheim sinniert, wie man aus solchen „blöden Fallen“ wohl besser rauskäme? Na, ganz einfach: Man verlangt von jedem Handwerker eine Art „Freizeichnungsklausel“, die viel von dem enthält bzw. besagt, was heutzutage gang und gäbe ist. So sieht der erste Entwurf dieser Klausel aus, die rot auf jedem Angebot pappen muss. Nur so eine Idee. Das nächste Mal aber…

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