672/2010: Das Prinzip „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bringt manchmal Bredouillen!

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Prinzip: Geschäftsführung ohne Auftrag

Das Prinzip geht in Ordnung. Seine konkrete Anwendung nicht immer.

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Und hoffentlich sind Geschäftsführung ohne Auftrag und vor allem die Grundsätze einer Notgeschäftsführung eng auszulegen. Sofern sie aus einer nachweislichen Not geboren wurden, kann man das unterschreiben. Andererseits kann das nur hoffen, wer einen besserwisserischen Querulanten mit verwalten muss, der ständig Rechnungen seiner ruinösen Pseudo-Baufirma ausbringt und deren Bezahlung Erstattung auf gerichtlichem Wege einfordert. Die zitierte Rechtsprechung richtet sich offensichtlich gegen zerrüttete Verwaltungsverhältnisse und die oft aufgetretenen, früheren finanziellen Gesamt-Havarien (ostdeutsch aus dem Arabischenʿawār, „Fehler, Schaden“) für Fiasken (frei erfundener Plural von Fiasko).

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Weiterführend

(Achtung: Der Abschluss eines derartigen Abos wird von uns empfohlen, ist aber mit Kosten verbunden! Warum auch nicht? Wir bekommen für diesen Tipp keinerlei Innenprovisionen, sondern geben den Tipp aus fachlicher Überzeugung kostenlos als Servicehinweis. Jeder Leser darf den Tipp gern für sich behalten, als Geschenk der Redaktion!)

Ein Gedanke zu „672/2010: Das Prinzip „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bringt manchmal Bredouillen!

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