Agnes sagt: Nicht beten, ar-beten! Über Selbstgespräche und Beten aus der Sicht des Bundeskriminalamt

Ratgeber

Wer ist Agnes? Und warum gibt es einen Abschlussbericht über Agnes, herausgegeben vom Bundeskriminalamt? Von der Rechtstatsachensammel- und Auswertestelle KI15.

Agnes bedeutet Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden. Hmmmhhhh…wer hätte das gewusst?

Der 163 Seiten umfassende Bericht kann hier downgeloadet werden. (erfahren, danke, über: Kanzlei Hoenig Info)

Auszugsweise heißt es dort wie folgt:

 

 

 

„Eine gerichtliche Klärung bezüglich der Zugehörigkeit eines Selbstgesprächs zum Kernbereich privater Lebensgestaltung hat mittlerweile der BGH in der so genannten „Krankenzimmerentscheidung“ (Entscheidung: BGH NJW 2005, 3295) vorgenommen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gespräch mit sich selbst gekennzeichnet sei durch unwillkürlich auftretende Bewusstseinsinhalte und persönliche Erwartungen, Befürchtungen, Bewertungen, Selbstanweisungen sowie seelisch-körperliche Gefühle und Befindlichkeiten zum Inhalt habe. – Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt des Selbstgesprächs.

***

 

 

 

In einem Beschluss eines Oberlandesgerichts vom August 2007 wurde von der Verwertung aufgezeichneter Selbstgespräche daher abgesehen:

 

 

 

„Bedenken an einer Verwertbarkeit einzelner Gespräche bestehen hinsichtlich derjenigen Zeiträume, in denen sich der Angeklagte allein in der zu überwachenden Wohnung befand. In dieser Zeit las der Angeklagte offenbar „sich selbst“ aus Briefen bzw. Briefentwürfen vor, die er an dritte Personen verfasst hatte. Der Senat sieht von der Verwertung dieser „Gespräche“ ab. Vor diesem Hintergrund bestehen auch Bedenken gegen die Verwertbarkeit von Zitaten aus schriftlichen Aufzeichnungen, deren Schicksal (Absendung, Aufbewahrung oder Vernichtung) ungeklärt geblieben ist. Trotz des ermittlungsbezogenen Inhalts werden sie vorsorglich als Beweismittel ausgeschlossen.“

 

 

 

Ganz anders aber, so Agnes weiter, ist es bei Gesprächen über religiöse Themen, die keine Selbstgespräche waren. ‚Diese wurden durch ein Gericht im Rahmen eines Senatsbeschlusses im September 2007 als außerhalb des Kernbereichs privater Lebensgestaltung liegend betrachtet, soweit sie allgemeine Fragen der Mythologie sowie Glaubensausübung betrafen.‘

Agnes dazu wörtlich:

 

 

 

„Gespräche über religiöse Themen sowie Gebete, die keine Selbstgespräche sind, sind als nicht kernbereichsrelevant zu erachten, wenn sie allgemeiner Natur sind. Beispielsweise das Beten des „Vater unser“ oder einer Koransure dürften nicht dem Kernbereich unterfallen, da der Inhalt nicht höchstpersönlicher Natur ist. Individuelle Gebete gehören dagegen im Zweifel zum Kernbereich privater Lebensgestaltung, sofern in ihnen nicht tatbezogene Inhalte thematisiert werden bzw. zu erwarten sind.“

Also nicht beten, sondern ar-beten.

 

 

Interessant, was wir durch Agnes alles erfahren. Selbstgespräche und Beten, das sind zwei Gesichtspunkte, die in unserem beruflichen Alltag häufig vorkommen. Daher: Relevanz hoch!

Kathedrale - St. Petersburg - 2009

Kathedrale - St. Petersburg - 2009

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