1736/13: Alltag: Der Anruf, die Klarheit und die Unwiederbringlichkeit der Wohnung

Katastrophe

Sätze wie Torpedos, durch den Draht geschossen: Und Jesus haben sie ans Kreuz geschlagen.

Der Mieter ruft mit zitternder Stimme an und erkundigt sich, wann er wieder in die ausgebrannte Wohnung hineindürfe? Die Hausverwaltung erklärt, sie sei derzeit unbewohnbar, müsse entrümpelt, getrocknet und gereinigt werden. Nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnisse bekäme er die Wohnung wohl nicht wieder. Eine Vermüllung in Höhe von durchschnittlich 1,50 m über Fußbodenoberkante und ein nachfolgender Wohnungsbrand mit lebensgefährlichen Rauchgasvergiftungen des paralysierten Mieters sei ein schwer erträglicher Zustand der Wohnung selbst, wie auch des Hauses im Ganzen, dessen Bewohnersicherheit oberste Priorität habe.

Ob er sich nicht lieber an das Sozialamt wenden wolle, wie man ihm in dieser für ihn schlimmen Situation behilflich sein könne? Ja, das ist ein Gedanke, sagt er. Er würde sich dann melden, um zu besichtigen, ob noch Wertgegenstände in der Wohnung waren? Wir hätten eigentlich keine gesehen, sagen wir ganz leise. Es stimmt. #Ausnahmemomente des #Berufslebens

Brrrrr, es ist kalt im deutschen Frühling. Was ist ethischer? Einem Hilflosen die Hilfe zu verweigern, weil es einem die Verantwortung für alle anderen gebietet? Oder ist das bereits Hilfe: Einem Hilfesuchenden die Stelle zu erläutern, die Hilfe zu bieten imstande ist? Für den Moment bleibt einiges zurück und vieles ungeklärt.

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