1369/11: Verwaltervertrag: Schuld war nur der Bossa Nova! Der war schuld daran! Von den „7 Sünden“ eines Verwalters!

Die Sache ist anders gelaufen als geplant. Nichts ist passiert. Woran hat es gelegen? War´s der Mondenschein? No no, der Bossa Nova! Oder war´s der Wein? No no, der Bossa Nova! Kann das möglich sein, yeah yeah, der Bossa Nova war schuld daran. Steht der Bossa Nova als Synonym für „den Verwalter“? Fragen über Fragen. Die Strategie, richtig darüber zu denken, entblättert dieser Seelenstriptease. Das ist Häuptling „Der Möglichst Immer Früher Als Andere Kommt, auf indianisch“: „Aha!“

Schuld auf sich zu laden, ist des Verwalters Sache -normalerweise- nicht. Er kann sich keine „7 Sünden“ leisten, darf also nicht schuldhaft handeln. Die „7 Sünden“ hat bereits der Berliner Soul- und Funkmusiker Dirk Zöllner auf seinem gleichnamigen Album kenntnisreich beschrieben. Das reicht, um sauber, klar und unverfroren zu denken. 

Ein Verwalter hingegen darf nicht schuldhaft handeln oder auch z.B. „schluderhaft“. Schuld und Schluder sind zwei Teppichluder im Beruf des Verwalters. Im schlimmsten Fall wird die Sache ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. So ein Fall ist die verabredete Schritt-für-Schritt-Handlung namens „Sanierung von teils defekten Garagen-Fertigteileinhausungen“ aus hässlichem Waschbeton mit Dächern obendrauf, wenn Schuld und Schluder am Werke sind. Ein bisschen Geld in die Hand nehmen und so etwas sanieren, das ist der Bedarf, der bereits beschlossen ist zu tun. Schon seit längerem.

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Nie mehr (Dirk Zöllner, CD „Die 7 Sünden“) (via Youtube)

Das Wasser schlägt mir ins Gesicht
Doch diese Schläge spür ich nicht
Ich schrei es an, ich lach es aus
Der Regen spendet mir Applaus

(Dirk Zöllner, CD „Die 7 Sünden“, Textausschnitt „Nie mehr“) #Verwalteralltag

Unnützes Wissen - Gras....

Unnützes Wissen - Gras nicht, anderes aber schon!

Warum böse sein? Schuld hat nichts gemacht und Schluder hat´s nicht bemerkt. #Erkenntnisse

Und das eine solche Sanierung nicht ohne die Mitwirkung durch den Teileigentümer geht, dem die Garagen gehören, versteht sich von selbst. Allerdings ist der Verwalter auch ein erwachsenes, aber „gebranntes Kind“, warm noch von der Nachglut vergangener heiß geschlagener Schlachten im Tandoori-Ofen namens Vergangenheit. Man ist nicht ganz unbelastet.

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Hat sich schon mal Vorwürfe anhören müssen. Es ging um Schuld seinerzeit und niemand war so sachkundig in diesen Fischefragen, als dass er sich nicht gewunden hätte wie ein Aal auf der Suche nach einem geeigneten Pferdekopf, der ausgehöhlt, ruhig und verschlammt im Uferschlick der Verwaltertätigkeit liegt. Deswegen denkt das Verwalterhirn heute nach und schreibt dem beauftragten Architekten, fast wörtlich wie folgt:

Lieber Architekt! (Anrede geändert)

Im Verwaltervertrag steht in § 1: „Der Verwalter hat immer Schuld.“

Ich weiß von Herrn Wohnungseigentümer (* Name geändert), dass er kurz vor einer längeren Abwesenheit im Ausland steht. Ich möchte Sie daher bitten, so kurzfristig als möglich so final auf den Punkt zu kommen, dass entweder er dann „abwinkt“ und „absagt“, bzw. selbst wünscht, dass er die Sache nach seiner Abwesenheit mit Ihnen abarbeitet. Oder noch vorher alles geklärt ist. Diese Aktenlage hätte ich gern „aus alter Erfahrung“. Es soll definitiv nicht an „unserem zu zögerlichen“ Verwalten gelegen haben, dass die Sache ihren Fortgang nicht nimmt. Diesen Gedankengang sollten Sie bitte intim kennen. Herzlichen Dank für die Mitberücksichtigung.“

So haben wir uns also entschieden, nicht am afrikanischen Steppengras zu ziehen, sondern die Halme der „freien Entwicklung“ im Spiel ihrer Kräfte zu überlassen. Und wenn das alles so zeitgerecht eingetütet ist, kann auch niemand sagen: „Der Verwalter hat Schuld!“ – Nein, in diesem Falle hätte er schuld: der Bossa Nova.

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 Schuld war nur der Bossa Nova (1963 Version) (via Youtube)

Mag später das Wasser mir auch noch so hart ins Gesicht schlagen, diese Schläge verspür ich nicht! Was Zöllner da singt, das merke ich jetzt, ist alternativlos!

 

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