
Die Haltung eines Schweins (auch eines Minischweins oder „Mini Pigs“) in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ist in Deutschland rechtlich und tierschutzrechtlich praktisch unmöglich und verboten.
Aktuelle Urteile (wie das des Verwaltungsgerichts Berlin vom September 2026, Az. VG 17 K 288/25) stellen unmissverständlich klar, dass eine reine Wohnungshaltung von Schweinen generell gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Die Haltung scheitert an drei wesentlichen rechtlichen und praktischen Hürden:
1. Tierschutzrecht (Keine artgerechte Haltung)
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass selbst für vermeintliche Minischweine dieselben strengen Maßstäbe gelten wie für normale Hausschweine. Eine Wohnungshaltung ist demnach illegal, weil:
• Fehlender Auslauf: Schweine benötigen zwingend einen frei zugänglichen Außenbereich mit der Möglichkeit zum Wühlen und Suhlen.
• Körperliche Belastung: Der Bewegungsapparat von Schweinen ist anatomisch nicht für das Treppensteigen gemacht.
• Keine Einzelhaltung: Schweine sind soziale Rotten-Tiere. Sie einzeln in einer Wohnung zu halten (selbst wenn sie „gerne auf der Couch liegen“), ist tierschutzwidrig.
• Fehlende Funktionsbereiche: In einer normalen Wohnung fehlt die strikte Trennung zwischen den Bereichen für Fressen, Ruhen und Ausscheiden.


2. Baurecht und Wohngebiet
Rechtlich werden Minischweine in Deutschland als Nutztiere eingestuft.
• Gerichte (z. B. das OVG Koblenz) bestätigen regelmäßig, dass die Haltung von Schweinen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten bauplanungsrechtlich unzulässig ist, da sie dem Charakter eines Wohnviertels widerspricht. Eine Schweinehaltung ist fast ausschließlich in ländlichen oder Mischgebieten erlaubt.
3. Mietrecht und Nachbarschaft
• Zustimmung des Vermieters: Ein Schwein zählt im Mietrecht nicht als Kleintier (wie Hamster oder Vögel). Es ist immer die explizite Genehmigung des Vermieters erforderlich.
• Kündigungsrisiko: Ohne Genehmigung drohen Abmahnungen und die fristlose Kündigung der Wohnung.
• Geruchs- und Lärmbelästigung: Da Schweine sehr laut quieken und einen intensiven Eigengeruch entwickeln können, haben Nachbarn im Mehrfamilienhaus das Recht, sich zu beschweren. Bei Schäden an der Wohnung (z. B. zerkratzte Böden oder Türen) haftet der Mieter voll.
Zusätzlich greift in Deutschland bei jedem Schwein das Seuchenrecht (Viehverkehrsverordnung): Jedes Tier muss beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse angemeldet werden, benötigt Ohrmarken und darf nicht mit Speiseabfällen gefüttert werden.
