3064/15: Positionen: Die Eichamtsprozessionsspinner, das neue Meldewesen für eichartige Geräte und die Zukunft Europas

Positionen

Warnhinweis Eichenprozessionsspinner

Warnhinweis Eichenprozessionsspinner

Geräteart Wasserzähler
Hersteller Wehrle / Messwerk
Typbezeichnung APK + UPK
Jahr der Kennzeichnung 2015
Messgeräteliste vorhanden ja
Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) – Bestätigung

(Email an Hausverwaltung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen Ihnen, dass Sie, wie vom Gesetzgeber gefordert, die Verwendung eines neuen bzw. erneuerten Messgerätes / Messgeräteart nach § 32 Abs. 1 Abs. 2 MessEG*) angezeigt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
die Eichbehörden der Länder

Fundstellen der Rechtsvorschriften:
*) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG) vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722)

Schöne, neue Welt! – Wir merken schon: Der Eichamtsprozessionsspinner dräut wieder. Wobei es dieses Wort erst seit gerade eben gibt. Google wird es verbreiten. Gegenmaßnahmen? Weit gefehlt, hier gibt es nichts entgegen zu setzen. Die Sache ist beschlossen und wird daher für richtig gehalten, europaweit.

Noch ist der Batterientausch am Zeiteichgerät (Uhr) nicht anzeigepflichtig.