
„Menschlicher Anstand“ ist wie eine Mistkrake mit Tentakeln und Saugnäpfen, wenn es im menschlichen Kontakt darum geht zu eruieren, was vom Benehmen eines Anderen Freundlichkeit darstellt? Was die „geschuldete Leistung“ des dienstbeflissenen Verwalters angeht und dessen Gutwilligkeit oder Missliebigkeit, einem verwalterischen Vorgang gegenüber, den man durch Auslegung objektivieren muss, ist eine Frage persönlicher Perspektiven vom Wollen, Streben und sich durchsetzen wollen.
Im konkreten Fall geht es um die Sanierung eines Teilwasserstrangs in Berlin-Schönberg und um auftretende Zwistigkeiten, die man bei objektiver Auslegung als „Da liegen die Nerven der Betroffenen blank“ versuchen kann ab zu tun zu begreifen.
