Guten Tag, Herr Maier-Vorfelder, (* Name geändert)
es gibt Trouble mit dem Mieter Ihrer Wohnung (Name unbekannt). Dieser macht regelmäßig seit Wochen Krach. Er schreit regelmäßig gegen 2 – 4 Uhr nachts über längeren Zeitraum. Was andere Leute im Haus über diesen Mieter sagen, geht mich nichts an. Aber eine Art „Verbot zu schreien“ dürfte mietvertragl. erfolgreich abgemahnt werden können. Bitte informieren Sie mich kurz, eventuell überlegen Sie doch mal einen angekündigten Besuch bei dem Mieter? Sich mal ein Bild machen, ob der Mann ein ernsthaftes Problem, von dem wir nichts ahnen. Informieren Sie mich? #Tagespost